Hi Leute, war lange hier nicht mehr aktiv.
Habe wie oben erwähnt aus dem nichts eine Aufforderung erhalten all mein Vermögen zu offenbaren. Sprich Kontoauszüge vom 01.06.25 bis jetzt, Nachweise zur Pflege meiner Mama und Nachbarschaftshilfe.
Ich brauche echt sehr wenig zum Leben und komme mit dem Pflegegeld sowie dem 2x 131 Nachbarschaftshilfe immer sehr gut klar da das ja nicht angerechnet wird. Mein Regelsatz bleibt daher fast komplett unberührt und ich habe somit 9000€ sparen können. Außerdem hatte ich vor Monaten mein PKW, mehrere Konsolen inkls viel Zubehör, Laptop etc verkauft und das Geld in Bar erhalten. Ich habe von dem Geld mehrere Monate leben können und daher kaum Aktivitäten auf meinem Konto gehabt. Dies habe ich auch so dem JC mitgeteilt. Ich meinte auch dass es eine Vermögensumwandlung war und ich damit keinen Gewinn sondern eher Verlust gemacht habe und dass alles was mit der Pflege zu tun hat doch eh egal wäre weil es nicht angerechnet wird... Nun meinte das JC ich solle die Vermögensumwandlung nachweisen.. Das war vor Monaten und lief über Kleinanzeigen sowie Facebook Gruppen etc. Ich habe es immer Bar erhalten. Wie soll ich das nun nachweisen können? Die Anzeigen sowie Chats sind lange gelöscht.. Ich meinte auch zum JC dass die gesparten 9000€ bald genutzt werden müssen da wir seit 20 Jahren keine neue Möbel sowie Geräte gekauft haben und nun fast alles defekt sei. Auch ein PKW wird sich bald angeschafft.. Ich weiß nun nicht wie ich denen das am besten verklickern soll ohne dass die denken ich hätte keinen Bedarf auf die Leistungen.. Wie würdet ihr an meiner Stelle reagieren?
Zitat von: börgie am 30. Januar 2026, 21:02:12ich habe somit 9000€ sparen können.
In welchem Zeitraum?
börgie
Zitat von: börgie am 30. Januar 2026, 21:02:12Habe wie oben erwähnt aus dem nichts eine Aufforderung erhalten all mein Vermögen zu offenbaren. Sprich Kontoauszüge vom 01.06.25 bis jetzt, Nachweise zur Pflege meiner Mama und Nachbarschaftshilfe.
also eine Datenerhebung:
ZitatDa die Einwilligung des Betroffenen zur Erhebung bestimmter Daten im SGB II nicht durch Gesetz vorgesehen ist, muss der Betroffene erkennen können, ob die Datenerhebung gemäß § 67a Abs. 1 S. 1 SGB X gesetzlich zulässig ist, also ob das JC die geforderten Daten tatsächlich zur Aufgabenerfüllung benötigt.
Diesbezüglich ist das JC lt. § 15 Abs. 2 SGB I gesetzlich zur Auskunft verpflichtet, schließlich geht es hier um äußerst sensible Sozialdaten.
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.
MfG FN
Zitat von: Sheherazade am 31. Januar 2026, 09:27:53Zitat von: börgie am 30. Januar 2026, 21:02:12ich habe somit 9000€ sparen können.
In welchem Zeitraum?
Über mehrere Monate hinweg. Könnte 6-12 Monate gewesen sein. Evtl sogar länger.
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Januar 2026, 13:43:48also eine Datenerhebung:
Genau. Im Schreiben stand halt das geprüft wird ob ich noch Leistung benötige etc.
Dürfen die das also gar nicht abfragen alles?
Hier die beiden Briefe. Davor wollten sie dass ich diesen Vermögenszettel ausfülle wo man angeben muss ob man Häuser, Bargeld, Gold und alles hat. Und auch halt die Kontoauszüge seit Juni 2025 bis heute. Ahja und Pflegenachweis wollten sie auch. Das alles habe ich geliefert. Aber Nachbarschaftshilfe bekomme ich halt Bar auf die Hand.. Und die Gegenstände wurden gekauft, persönlich abgeholt und Bar bezahlt.
(https://s1.directupload.eu/images/260131/wwgww3mo.jpg)
börgie
Zitat von: börgie am 31. Januar 2026, 18:01:56Dürfen die das also gar nicht abfragen alles?
Richtig begründet schon aber das ist hier nicht der Fall.
Schau mal in den Anhang da ist das gut erklärt (wobei es da um einen anderen Fall ging).
Zitat von: börgie am 31. Januar 2026, 18:01:56Das alles habe ich geliefert.
Wenn du das alles schon abgegeben hast wo ist dann dein Problem?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Februar 2026, 13:36:58börgie
Zitat von: börgie am 31. Januar 2026, 18:01:56Dürfen die das also gar nicht abfragen alles?
Richtig begründet schon aber das ist hier nicht der Fall.
Schau mal in den Anhang da ist das gut erklärt (wobei es da um einen anderen Fall ging).
Zitat von: börgie am 31. Januar 2026, 18:01:56Das alles habe ich geliefert.
Wenn du das alles schon abgegeben hast wo ist dann dein Problem?
MfG FN
Hatte ich ja gesagt, die wollen nun Nachweise für den Verkauf von PKW, Konsolen, Laptop usw aber das habe ich nicht weil abgeholt und Bar bezahlt..
börgie
Zitat von: börgie am 01. Februar 2026, 15:46:05Hatte ich ja gesagt, die wollen nun Nachweise für den Verkauf von PKW, Konsolen, Laptop usw aber das habe ich nicht weil abgeholt und Bar bezahlt..
wenn du da keine Quittungen Belege oder ähnliches hast dann wüsste ich nicht wie du das dem JC belegen kannst.
Etwas Nachvollziehbares wie geringer Wert und das da kein Gewinnerzielungseffekt dahinter gesteckt hat ist das A und O bei Vermögensumwandlung und dazu sollte dir was passendes einfallen.
Bsp. Kfz alt, zigtausend KM und eine geringe Verkaufssumme im Verhältnis vom Kaufpreis.
Für die Nachbarschaftshilfe hast du aber hoffentlich Belege.
Vllt. bringt es dir auch etwas wenn du die von mir verlinkte Begründungspflicht mal durchliest da steht einiges dabei das nur du selber erkennen kannst ob die Datenerhebung gemacht werden darf.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Februar 2026, 12:12:44börgie
Zitat von: börgie am 01. Februar 2026, 15:46:05Hatte ich ja gesagt, die wollen nun Nachweise für den Verkauf von PKW, Konsolen, Laptop usw aber das habe ich nicht weil abgeholt und Bar bezahlt..
wenn du da keine Quittungen Belege oder ähnliches hast dann wüsste ich nicht wie du das dem JC belegen kannst.
Etwas Nachvollziehbares wie geringer Wert und das da kein Gewinnerzielungseffekt dahinter gesteckt hat ist das A und O bei Vermögensumwandlung und dazu sollte dir was passendes einfallen.
Bsp. Kfz alt, zigtausend KM und eine geringe Verkaufssumme im Verhältnis vom Kaufpreis.
Für die Nachbarschaftshilfe hast du aber hoffentlich Belege.
Vllt. bringt es dir auch etwas wenn du die von mir verlinkte Begründungspflicht mal durchliest da steht einiges dabei das nur du selber erkennen kannst ob die Datenerhebung gemacht werden darf.
MfG FN
Ja für Nachbarschaftshilfe habe ich die Nachweise von der KK der jeweiligen Person. Aber für den Rest nicht. PKW war 27 Jahre alt genau wie Laptop und Konsole PS4 und die Switch 1... alles alte Modelle.. Und definitiv kein Gewinn mit gemacht eher das Gegenteil
börgie
Zitat von: börgie am 05. Februar 2026, 17:39:53Aber für den Rest nicht. PKW war 27 Jahre alt genau wie Laptop und Konsole PS4 und die Switch 1... alles alte Modelle.. Und definitiv kein Gewinn mit gemacht eher das Gegenteil
Das sollte durchaus reichen.
Den Schmarrn mit den Kaufbelegen finde ich sowieso übertrieben aber da das JC ja von "Betrug" ausgeht versuchen die es halt auf die Methode Kosten zu sparen.
Und solange du nicht mehr als 30 Verkäufe pro Jahr tätigst kann auch nicht von gewerbsmäßigen Verkäufen die Rede sein.
Ansonsten muss das über ein SG geklärt werden wenn alles andere nicht hilft.
MfG FN
Zitat von: Sheherazade am 31. Januar 2026, 09:27:53Zitat von: börgie am 30. Januar 2026, 21:02:12ich habe somit 9000€ sparen können.
In welchem Zeitraum?
das wird dann im Widerbewilligungsantrag angegeben haben und wenn er vorher nie VM hatte werden die natürlich wissen wollen wo das Geld herkommt 9.000€ Ersparnisse in 2 Jahren mit PKW verkauf.
Zitat von: Rotti am 06. Februar 2026, 13:44:099.000€ Ersparnisse in 2 Jahren mit PKW verkauf.
Der Pkw-Verkaufserlös ist in den 9000€ nicht mit drin, davon und vom Verkauf der Konsolen etc. hat TE gelebt. Die 9000€ sind auf dem Konto gespart.
Zitat von: börgie am 30. Januar 2026, 21:02:12Mein Regelsatz bleibt daher fast komplett unberührt und ich habe somit 9000€ sparen können.
Von den im Barverkauf veräußerten Gegenständen gibt es hoffentlich noch Nachweise über den ehemaligen Besitz (Rechnungen, Steuerbescheid Pkw ...). Wenn man dazu den Verkaufserlös und die Plattform schreibt, kann auch ohne Verkaufsbelege eine Verbindung zur Vermögensumwandlung hergestellt werden. Es geht nämlich nicht darum, dass du evtl. Gewinn mit den Verkäufen gemacht hast, sondern darum, dass du Sachwerte aus deinem Vermögensbestand verkauft hast - also eine Vermögensumwandlung nachweisen kannst.
Und für die Zukunft: Es braucht nicht viel Speicherplatz, sich Emails oder Chatverläufe für bestimmte Sachverhalte abzuspeichern.
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2026, 13:59:11Und für die Zukunft: Es braucht nicht viel Speicherplatz, sich Emails oder Chatverläufe für bestimmte Sachverhalte abzuspeichern.
sehr guter Tipp da mache ich wenn ich bei Kleinanzeigen einen Bildschirmscan meines Angebotes schon alleine als Beweis bei Reklamationen, denn nach 6 Wochen wird die Anzeige bei Kleinanzeigen nämlich gelöscht.
Zitat von: Rotti am 06. Februar 2026, 13:44:09Zitat von: Sheherazade am 31. Januar 2026, 09:27:53Zitat von: börgie am 30. Januar 2026, 21:02:12ich habe somit 9000€ sparen können.
In welchem Zeitraum?
das wird dann im Widerbewilligungsantrag angegeben haben und wenn er vorher nie VM hatte werden die natürlich wissen wollen wo das Geld herkommt 9.000€ Ersparnisse in 2 Jahren mit PKW verkauf.
Die wollten halt nie Kontoauszüge usw sehen seit Jahren nicht.
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2026, 13:59:11Der Pkw-Verkaufserlös ist in den 9000€ nicht mit drin, davon und vom Verkauf der Konsolen etc. hat TE gelebt. Die 9000€ sind auf dem Konto gespart.
Ja das ist Fremdgeld was meiner Mama gehört weil Miete, Strom, Heizung, Inet, Handy usw alles von ihrem Konto ging und mein Teil auf meinem "geparkt" wurde. Auch das Pflegegeld kommt auf ihr Konto sowie 2x Nachbarschaftshilfe jeden Monat und Verhinderungspflege 3500€
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2026, 13:59:11Von den im Barverkauf veräußerten Gegenständen gibt es hoffentlich noch Nachweise über den ehemaligen Besitz
Ich habe die Konsolen selbst gebraucht gekauft vor 5-8 Jahren.. PKW ist seit 15Jahren und mein Lapy 12Jahre alt.. Ich habe davon leider nichts mehr.
Zitat von: börgie am 07. Februar 2026, 21:03:24PKW ist seit 15Jahren
ja das war doch der Stillgelegte Wagen hast du den auch beim JC gemeldet die dürfen das nämlich durch Nachfrage an der KFZ Stelle erfragen.
Zitat von: Rotti am 09. Februar 2026, 19:44:48Zitat von: börgie am 07. Februar 2026, 21:03:24PKW ist seit 15Jahren
ja das war doch der Stillgelegte Wagen hast du den auch beim JC gemeldet die dürfen das nämlich durch Nachfrage an der KFZ Stelle erfragen.
ist auf meine mama angemeldet damit wir keine steuer zahlen aber auf mich versichert.
börgie
Zitat von: börgie am 07. Februar 2026, 21:03:24Ja das ist Fremdgeld was meiner Mama gehört weil Miete, Strom, Heizung, Inet, Handy usw alles von ihrem Konto ging und mein Teil auf meinem "geparkt" wurde. Auch das Pflegegeld kommt auf ihr Konto sowie 2x Nachbarschaftshilfe jeden Monat und Verhinderungspflege 3500€
Alles ein bißerl durcheinander oder ich "seh den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr".
Naja Hauptsache ist das du das dem JC/SB verständlich klarmachen kannst.
MfG FN
Zitat von: börgie am 07. Februar 2026, 21:03:24Ja das ist Fremdgeld was meiner Mama gehört weil Miete, Strom, Heizung, Inet, Handy usw alles von ihrem Konto ging und mein Teil auf meinem "geparkt" wurde. Auch das Pflegegeld kommt auf ihr Konto sowie 2x Nachbarschaftshilfe jeden Monat und Verhinderungspflege
Seit wann zahlst Du keine Miete und Nebenkosten mehr, sondern sparst das Geld auf Deinem Konto an?
Liest sich ja schon sehr komisch.
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2026, 12:08:50Naja Hauptsache ist das du das dem JC/SB verständlich klarmachen kannst.
Nachdem was alles so inzwischen raus kommt, bezweifele ich das mal stark.
Zitat von: börgie am 30. Januar 2026, 21:02:12und ich habe somit 9000€ sparen können
Zitat von: börgie am 07. Februar 2026, 21:03:24Ja das ist Fremdgeld was meiner Mama gehört weil Miete, Strom, Heizung, Inet, Handy usw alles von ihrem Konto ging und mein Teil auf meinem "geparkt" wurde.
Gespart indem du das Geld was du vom JC für die Miete bekommen hast, nicht weiter geleitet hast!?
Viel Spaß das mal zu erklären.
Zitat von: peter_m am 10. Februar 2026, 13:04:49Zitat von: börgie am 07. Februar 2026, 21:03:24Ja das ist Fremdgeld was meiner Mama gehört weil Miete, Strom, Heizung, Inet, Handy usw alles von ihrem Konto ging und mein Teil auf meinem "geparkt" wurde. Auch das Pflegegeld kommt auf ihr Konto sowie 2x Nachbarschaftshilfe jeden Monat und Verhinderungspflege
Seit wann zahlst Du keine Miete und Nebenkosten mehr, sondern sparst das Geld auf Deinem Konto an?
Seit über einem Jahr
Zitat von: Sensoriker am 10. Februar 2026, 15:44:04Gespart indem du das Geld was du vom JC für die Miete bekommen hast, nicht weiter geleitet hast!?
Ja, warum? Ich kann das Treuhänderisch für meine Mutter verwalten statt es immer hin und her zu schieben. Wir leben in einem Haushalt. Mal kauft sie ein, mal ich. Denkst du wir trennen die Lebensmittel im Kühlschrank oder Benzinkosten usw? Ich bin ihr Sohn und Pflegeperson. Wtf wie komisch wäre das..
Btw darf man doch eh 15000 haben oder nicht?
Zitat von: börgie am 10. Februar 2026, 18:09:12Denkst du wir trennen die Lebensmittel im Kühlschrank oder Benzinkosten usw?
Als Bürgergeldempfänger bist du aber verpflichtet, die dir bewilligten Leistungen ihrer Zweckbestimmung zukommen zu lassen, d. h. das Geld für die Kosten der Unterkunft nachweislich an deine Vermieterin weiterzuleiten. Was du offenbar nicht machst. Und deshalb hast du jetzt das Jobcenter am Hals mit einer Vermögensprüfung.
Du machst hier den Eindruck, als wenn du gar nicht auf Bürgergeld angewiesen bist. Das Bürgergeld ist nicht dazu da, dass du es auf deinem Konto parkst. Du musst dein Leben davon bestreiten. Wenn du das nicht musst, dann steht es dir nicht zu.
Zitat von: Birgit63 am 11. Februar 2026, 10:18:55Du machst hier den Eindruck, als wenn du gar nicht auf Bürgergeld angewiesen bist.
Scheinbar nicht nur hier, sondern auch beim Jobcenter, nachdem die seine Kontoauszüge gesichtet haben.
Dem TE ist scheinbar nicht klar, dass er seine Lebensmittel nicht getrennt von denen seiner Mutter/Vermieterin aufbewahren muss, die Finanzen sollten jedoch klar getrennt werden - seine Einnahmen haben auf dem Konto seiner Mutter nichts verloren, auch wenn er meint, er kann damit die Mietzahlungen verrechnen. Diese Art der Lebensführung kann man sich im Sozialleistungsbezug einfach nicht leisten.