Hallo ihr Lieben :)
Da dies meine erste selbstständigkeit ist, im Bereich Marekting, freue ich mich über jedes Feedback von euch.
Die Selbstständigkeit wurde genehmight, den Gewerbeschein habe ich zugeschickt und habe jetzt auch die Unterlagen bzgl. Einkommen/Ausgaben usw. erhalten.
Frage bzgl. Einstiegsgeld, wonach wird das Bemessen ? Was steht mir zu ? Gibt es weitere Förderungen ?
Gibt es etwas besonderes zu beachten bei Einkommen/Ausgaben Angaben?
Danke im Voraus für jedes Feedback
Universum76
Zitat von: Universum76 am 30. Januar 2026, 21:13:42Frage bzgl. Einstiegsgeld, wonach wird das Bemessen ? Was steht mir zu ? Gibt es weitere Förderungen ?
soweit ich weiß sind das Ermessensleistungen des SB.
Ich mach dir mal den entsprechenden § zum informieren in den Anhang das klärt deine Nachfragen am besten. Ich weiß da zu wenig.
MfG FN
Danke dir :smile:
Wo finde ich denn den Anhang ?
Zitat von: Universum76 am 31. Januar 2026, 15:07:47Wo finde ich denn den Anhang ?
Upps
Jetzt unterhalb :schaem:
MfG FN
Welche Förderungen stehen mir denn zu zur Unterstützung ? Was kann ich alles beantragen ?
Universum76
Zitat von: Universum76 am 06. Februar 2026, 13:58:27Welche Förderungen stehen mir denn zu zur Unterstützung ? Was kann ich alles beantragen ?
Das ist eine Ermessensentscheidung deines JC/SB.
Also Verhandlungssache zwischen euch.
Hast du die verlinkten Weisungen gelesen?
Da stehen ja verschiedene Möglichkeiten und dann noch als pauschalierte oder Einzelfall bezogene Bemessung. Und nur du weißt was da auf dich zutrifft.
MfG FN
Vielen Dank für deinen Input, danke.
Die verlinkten Weisungen habe ich gelesen.
Werde das dann für mich aufarbeiten und klar vorlegen, was ich brauche und wofür.
Eine andere Frage dazu:
Ich bin aktuell in eienr befristeten Wohnung, wo ich Ende April raus muss.
Wie verhält sich das, wenn ich in ein neues Jobcenter-Gebiet ziehen würde, müsste ich dann alles neu benatragen bzgl. der Selbsständigkeit ?
Zitat von: Universum76 am 09. Februar 2026, 13:33:06Ich bin aktuell in eienr befristeten Wohnung, wo ich Ende April raus muss.
Wie verhält sich das, wenn ich in ein neues Jobcenter-Gebiet ziehen würde, müsste ich dann alles neu benatragen bzgl. der Selbsständigkeit ?
Neues JC heißt auch einen Neuantrag stellen
und das dürfte auch deine Selbstständigkeit betreffen
allerdings bin ich mir nicht zu 100% sicher, kann mir aber nicht vorstellen das ein anderes JC das so übernimmt.
Am besten fragst du beim alten und beim neuen JC nach.
Was den Umzug angeht suchst du ja hoffentlich schon!
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
MfG FN