Hallo zusammen. Ich habe ein kleines Problem.
Und zwar hat meine Frau Bürgergeld beantragt. Ich selbst beziehe jetzt nach langer Krankheit und Aussteuerung bei der Krankenkasse ALG1. Ich habe aber derzeit noch keinen Bescheit, da ich da noch auf die Beurteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse warte. Da meine Frau ja jetzt Bürgergeld beziehen muss, bin ich als Ehepartner mit in der BG( Bedarfsgemeinschaft). Nun fordert das Sozialzentrum von mir einige Unterlagen, die ihnen gar nicht zustehen.
1.) Eine Bescheinigung über die Aussteuerung bei der Krankenkasse
2.) Einen Profilbogen, in denen ich angeben soll, ob und wie weit ich vermittlungsfähig bin, welche Gesundheitlichen Einschränkungen ich habe, ob ich schon eine Stellenzusage habe usw. Dieser Profilbogen ist, denke ich mal nur für Antragsteller.
3.) Eine Bescheinigung der Mitgliedschaft der Krankenkasse, so wie die Vorlage der Krankenkassenkarte. Ich bin über die Agentur für Arbeit Krankenversichert, und unterstehe der Agentur für Arbeit, und nicht dem Jobcenter/ Sozialzentrum, wie es sich bei uns nennt.
Das gleiche Fordern sie von unserer Tochter, die Berufstätig ist, ein eigenes Einkommen hat und selbst nicht Hilfsbedürftig ist. Sie hat bei uns ein Zimmer gemietet, und zahlt dafür 250,-€ Unkostenbeteiligung. Nun will das Sozialzentrum sie in die BG nehmen, obwohl sie selbst nicht Hilfsbedürftig ist. Sie bestreitet ihren Lebensunterhalt selbst und wir unterstützen sie auch nicht.
Trotzdem soll sie Unterlagen wie Kontoauszüge Krankenversicherung inkl. Versichertenkarte usw Vorlegen. Sie hat schon ihren Arbeitsvertrag und die letzten Verdienstabrechnungen vorgelegt. Trotzdem beharrt die Behörde darauf, sie wäre in eine Bedarfsgemeinschaft.