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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Häschen Hinkebein am 03. Februar 2026, 14:38:26

Titel: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Häschen Hinkebein am 03. Februar 2026, 14:38:26
Hallo - ich habe vor mehr als 35 Jahren mit meiner Familie gebrochen und habe seither absolut nichts mehr mit ihr zu tun - also: buchstäblich Null Kontakt (außer über andere Verwandte, Onkels und Tanten, von denen man hin und wieder etwas hört, was die Eltern und Brüder so treiben).

Vorletztes Jahr ist mein Vater gestorben; ich wurde von einem Notar darüber informiert, dass meine Eltern testamentarisch verfügt haben, dass im Falle des Ablebens eines der beiden Ehepartner zunächst einmal der andere alles erbt. Soweit, so normal.

Meine Mutter hat nun auch die 90 erreicht und so muss ich damit rechnen, dass es irgendwann in absehbarer Zeit "dem Ende zu geht".

Die Prämisse, mit der ich die o.g. Ausgangssituation hineingehe, ist, dass ich mit diesen Menschen nichts mehr zu schaffen habe und auch nichts mehr zu schaffen haben will.

Für mich war immer klar, dass ich ein Erbe, wenn es an mich herangetragen wird, auf jeden Fall ausschlagen werde. Ich möchte von diesen Menschen nicht einmal den Dreck unter den Fingernägeln vererbt beommen.

Bis ich letztes Jahr in den Bezug von Bürgergeld geraten bin, musste ich mir über diese Haltung auch keinerlei Gedanken machen; das war immer für mich klar.

Aber jetzt frage ich mich, ob ich einen Pflichtteil, wenn er denn über mich kommt, einfach so ablehnen kann oder ob dann nicht gleich das JobCenter angesprungen kommt und sagt: "Ah!Ah!Ah! ☝️ Sooooo einfach geht das nicht!! Diese Erbe würde uns ersparen, dass wir Leistungen an Dich ausstellen müssen - das nimmst Du jetzt mal schön gefälligst an, Freundchen!! (Sonst Sperrfrist!)"

Kennt sich hier *irgendjemand* mit der Problematik aus und kann mir dazu etwas belastbares sagen?

Ist man als Bürgergeldempfänger tatsächlich dazu verpflichtet, ein Erbe anzunehmen (auch wenn man das gar nicht haben will) - oder hat man das Recht, ein solches auszuschlagen?  :scratch:

Wer damit Erfahrungen / juristische Vorbildung hat, von dem würde ich eine Rückmeldung sehr zu schätzen wissen!
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Dwight Manfredi am 03. Februar 2026, 15:50:32
Nein niemand in Deutschland ist verpflichtet, ein Erbe anzunehmen  auch nicht als Bürgergeldempfänger. 
Du hast immer das Recht, ein Erbe auszuschlagen. Bürgergeld ändert nichts an deinem Erbrecht. Das Bürgergeld zwingt dich nicht ein Erbe anzunehmen. Das Jobcenter kann dich auch nicht verpflichten, ein Erbe anzutreten.

Ausschlagung ist völlig legal aber wenn du ein Erbe ausschlägst prüft das Jobcenter nur eines. Hast du das Erbe ausgeschlagen um absichtlich Vermögen zu vermeiden? Das nennt sich ,,sozialwidriges Verhalten" (§ 34 SGB II). Das ist aber nur relevant, wenn du absichtlich das Jobcenter ,,schädigen" willst.

In der Praxis wird eine Ausschlagung fast nie als sozialwidrig bewertet wenn das Erbe verschuldet ist, du keine Bindung zum Erblasser hast, du persönliche Gründe hast, das Erbe gering ist, du nicht in der Lage bist die Nachlassabwicklung zu übernehmen oder du gesundheitliche oder familiäre Gründe hast.

Das Jobcenter müsste dir nachweisen, dass du absichtlich Vermögen vernichtet hast. Das gelingt ihnen in der Realität fast nie.

Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Sheherazade am 03. Februar 2026, 16:29:06
Zitat von: Dwight Manfredi am 03. Februar 2026, 15:50:32aber wenn du ein Erbe ausschlägst prüft das Jobcenter nur eines.

Wie kommt das Jobcenter denn darauf, da was prüfen zu wollen?
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Häschen Hinkebein am 03. Februar 2026, 17:01:29
Zitat von: Dwight Manfredi am 03. Februar 2026, 15:50:32In der Praxis wird eine Ausschlagung fast nie als sozialwidrig bewertet wenn das Erbe verschuldet ist, du keine Bindung zum Erblasser hast, du persönliche Gründe hast, das Erbe gering ist, du nicht in der Lage bist die Nachlassabwicklung zu übernehmen oder du gesundheitliche oder familiäre Gründe hast.

a) Wenn das Erbe verschuldet ist, besteht ja kein Anlass, dann hat man ja keine "Einkünfte"
b) Bindung zum Erblasser ist als Verwandter ersten Grades gegeben
c) Bist Du sicher, dass "persönliche (oder familiäre) Gründe" anerkannt werden, wenn wir von Beträgen deutlich über dem Eigenbehalt sprechen (die das JobCenter juristisch dazu in die Lage würden, die Leistungen einzustellen)?

Beruhigen würde mich da ein Link zu einem entspr. Artikel / einer Rechtsnorm, weil ich durch eigenes googeln da nichts gefunden habe.

Bis hier hin aber schon mal vielen Dank!  :smile:
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Dwight Manfredi am 03. Februar 2026, 17:15:15
Zitat von: Sheherazade am 03. Februar 2026, 16:29:06Wie kommt das Jobcenter denn darauf, da was prüfen zu wollen?
Das Jobcenter prüft nicht das Erbe selbst sondern ob deine Ausschlagung eine sozialrechtlich relevante Gestaltung ist also ob du absichtlich auf Vermögen verzichtest das deine Hilfebedürftigkeit beendet hätte.

Zitat von: Häschen Hinkebein am 03. Februar 2026, 17:01:29Bist Du sicher, dass "persönliche (oder familiäre) Gründe" anerkannt werden, wenn wir von Beträgen deutlich über dem Eigenbehalt sprechen (die das JobCenter juristisch dazu in die Lage würden, die Leistungen einzustellen)?

Persönliche/familiäre Gründe werden NUR berücksichtigt wenn das Erbe KEINEN positiven Wert hat.

Zitat von: Häschen Hinkebein am 03. Februar 2026, 17:01:29Beruhigen würde mich da ein Link zu einem entspr. Artikel / einer Rechtsnorm, weil ich durch eigenes googeln da nichts gefunden habe.

Weil fast alle Ratgeberseiten nur die Freibeträge behandeln. Die Frage der sozialwidrigen Ausschlagung ist juristisch komplex und wird fast nur in Fachkommentaren und BSG-Urteilen behandelt.
https://www.sozialrechtsiegen.de/buergergeld-und-erbschaft-auswirkungen-auf-sozialleistungen/








Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Sheherazade am 03. Februar 2026, 17:18:43
Zitat von: Dwight Manfredi am 03. Februar 2026, 17:15:15Das Jobcenter prüft nicht das Erbe selbst sondern ob deine Ausschlagung eine sozialrechtlich relevante Gestaltung ist also ob du absichtlich auf Vermögen verzichtest das deine Hilfebedürftigkeit beendet hätte.

Dann formuliere ich die Frage mal anders:  Wie erfährt das Jobcenter denn von der Ausschlagung? Um Erlaubnis bitten muss man nicht und es ist auch keine leistungsrelevante Änderung, die eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter erfordert.
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Dwight Manfredi am 03. Februar 2026, 17:33:49
Das Jobcenter erfährt normalerweise gar nichts von einer Erbausschlagung es sei denn du selbst erzählst es ihnen oder jemand anders meldet es aktiv. Ein anderer Erbe oder Angehöriger informiert das Jobcenter. Das Jobcenter erfährt es zufällig im Rahmen einer anderen Prüfung.
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Häschen Hinkebein am 03. Februar 2026, 18:28:14
Zitat von: Dwight Manfredi am 03. Februar 2026, 17:33:49Das Jobcenter erfährt es zufällig im Rahmen einer anderen Prüfung.

...und dann ist die Kacke am Dampfen!

Zitat von: Dwight Manfredi am 03. Februar 2026, 17:15:15Persönliche/familiäre Gründe werden NUR berücksichtigt wenn das Erbe KEINEN positiven Wert hat.

Na bitte, das läuft ja so ziemlich auf das hinaus, was ich schon vermutet habe: Ich MUSS das Erbe annehmen - auch wenn ich lieber einen Eimer mit Pisse aussaufen würde... o.O

Zitat von: Dwight Manfredi am 03. Februar 2026, 17:15:15Weil fast alle Ratgeberseiten nur die Freibeträge behandeln. Die Frage der sozialwidrigen Ausschlagung ist juristisch komplex und wird fast nur in Fachkommentaren und BSG-Urteilen behandelt.
https://www.sozialrechtsiegen.de/buergergeld-und-erbschaft-auswirkungen-auf-sozialleistungen/ (https://www.sozialrechtsiegen.de/buergergeld-und-erbschaft-auswirkungen-auf-sozialleistungen/)

Danke, der Artikel hilft schon mal weiter - auch wenn das mit den Karenzzeiten dank unserer Bundes-FritzPiepe in ein paar Monaten Makulatur sein dürfte (das ist ja bekannt, dass Vermögen sofort ab Bezugszeitraum angerechnet werden soll).

Aber wenn es um die Details geht, werde ich mir wohl einen Rechtsbeistand suchen müssen - falls sich hier nicht jemand unter den geneigten Mitlesern findet, der sich mit dieser Thematik *wirklich* auskennt... 
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Robert22 am 03. Februar 2026, 21:16:22
Tritt ein Erbfall ein, so besteht ja die Pflicht das dem Finanzamt mitzuteilen ( <- ACHTUNG: das gilt auch, wenn das Finanzamt ohnehin davon Kenntnis erhält, zb. vom Nachlaßgericht oder/und Banken. Regelmäßige Frist dafür maximal drei Monate nach dem Todeszeitpunkt bzw. einer Testamentseröffnung). Ebenso muß man der Arbeitsagentur, wenn von dort Bezüge in Anspruch genommen werden, auch einen Erbfall "unverzüglich" mitteilen - ob man ein Erbe auschlägt oder nicht, ist da erst einmal ohne Belang.

Wird ein Erbe ausgeschlagen, so wird die Arbeitsagentur garantiert sich nach den Gründen dafür erkundigen.

Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Häschen Hinkebein am 03. Februar 2026, 21:47:03
Zitat von: Robert22 am 03. Februar 2026, 21:16:22Tritt ein Erbfall ein, so besteht ja die Pflicht das dem Finanzamt mitzuteilen ( <- ACHTUNG: das gilt auch, wenn das Finanzamt ohnehin davon Kenntnis erhält, zb. vom Nachlaßgericht oder/und Banken. Regelmäßige Frist dafür maximal drei Monate nach dem Todeszeitpunkt bzw. einer Testamentseröffnung). Ebenso muß man der Arbeitsagentur, wenn von dort Bezüge in Anspruch genommen werden, auch einen Erbfall "unverzüglich" mitteilen - ob man ein Erbe auschlägt oder nicht, ist da erst einmal ohne Belang.

Wird ein Erbe ausgeschlagen, so wird die Arbeitsagentur garantiert sich nach den Gründen dafür erkundigen.



Das steht oder mehr oder weniger auch alles so in dem von Dwight verlinkten Artikel so zu lesen drin.

Wenn die Arbeitsagentur (in meinem Falle zuständig ist ja das JobCenter - aber da gehe ich auf jeden Fall auch so von aus) "sich garantiert nach den Gründen dafür" erkundigen wird, dann müsste ich ja nur noch wissen, welche Gründe diese so noblen Instanzen für das Ausschlagen einer Erbschaft akzeptieren.
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Schnuffel01 am 03. Februar 2026, 22:55:03
Zitat von: Robert22 am 03. Februar 2026, 21:16:22auch einen Erbfall "unverzüglich" mitteilen - ob man ein Erbe auschlägt oder nicht, ist da erst einmal ohne Belang.

Ich muss dem JC nur leistungsrelevante Änderungen mitteilen.

Eventuell eintretende Änderungen teile ich garantiert nicht mit. Habe ja keine Glaskugel.
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Sheherazade am 04. Februar 2026, 09:25:20
Ich zitiere mal aus einem anderen Thread:
Zitat von: Ottokar am 03. Januar 2026, 11:03:05Bei einer Ausschlagung kann es nur dann Probleme mit dem JC geben, wenn das Erbe nach Abzug aller Verbindlichkeiten beim Erben den Vermögensfreibetrag übersteigen würde. Das muss das JC aber erst einmal beweisen, wobei die eigentliche Schwierigkeit darin besteht, dass das JC keine Möglichkeit hat, von diesem Erbe zu erfahren und bei einer Erbausschlagung auch keine Informationspflicht i.S.d. § 60 SGB I greift.
Quelle (https://hartz.info/index.php/topic,137817.0.html)

Im übrigen erfährt auch das Finanzamt nichts von einem ausgeschlagenen Erbe.
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Robert22 am 04. Februar 2026, 10:21:41
Hmm .. offenbar habe ich da meine Situation (Erbe angenommen) ein wenig als zu allgemeingültig angenommen (?) :/

Aber ich sprach ja auch von einem "Erbfall", der eintritt wenn ich testamentarisch etwas vererbt bekomme, bzw. ich als Erbe (Pflichtanteile) in Frage komme. Da geht es ja noch gar nicht darum, ob ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird (?). Davon, Erbfall, erfährt das Finanzamt und will eine Erklärung und auch das Jobcenter/Arbeitsagentur (wenn im Bezug währenddessen) erwartet das doch, mhmm.

Okay .. in meinem Fall war das jedenfalls so. Asche auf mein Haupt :(
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Sheherazade am 04. Februar 2026, 11:38:40
Die Frist zur Erbausschlagung beträgt 6 Wochen, die Frist zur Meldung beim Finanzamt 3 Monate - merkst du was? Niemand wird dem Finanzamt was melden müssen, was er nicht bekommen hat.
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Häschen Hinkebein am 04. Februar 2026, 20:52:04
Obwohl ich mich freue, dass mein Beitrag so viele Rückmeldungen bekommen hat, fühle ich mich nach Lektüre derselben nun mehr verwirrt als klüger...

Mancher schreibt von "eigenen Erfahrungen", stellt dann hinterher aber fest, dass diese sich auf eine andere Konstellation ( = Erbe angenommen statt ausgeschlagen) beziehen.

Ich würde mich über Rückmeldungen freuen von Leuten, die sich mit der Rechtslage, was meinen speziellen Fall betrifft, genau auskennen.

Zur Erinnerung: Die Frage, um die sich bei mir alles dreht, ist:

Darf ich als Bürgergeldempfänger ein Erbe überhaupt ausschlagen oder bin ich (wenn es sich um einen Nachlass handelt, der z.B. über dem Eigenbehalt liegt) rechtlich DAZU VERPFLICHTET, ein solches Erbe anzunehmen (um Vatter Staat die Sozialleistungen, die ich von ihm beziehe, zu ersparen)?

Es geht mir nicht darum, ein Erbe "am JobCenter vorbeizuschmuggeln" und meine Frage dreht sich auch nicht um ein Erbe, dass aus Schulden besteht (also: ein Minus auf meinem Konto hinterlassen würde).

Es dreht sich auch nicht um die Frage, ob mir z.B. ein Haus vererbt wird (das zwar einen geldwerten Vorteil darstellt, aber faktisch "kein Einkommen" ist, solange ich es nicht verkaufe).

ICH WILL DAS ERBE EINFACH NICHT ANNEHMEN MÜSSEN - ohne, dass mir hinterher gesagt wird: "Jahahaaa! Wenn Sie das Erbe angenommen hätten, hätten Sie uns ersparen können, Sie weiter versorgen zu müssen! Fiktives Einkommen! Fiktives Einkommen! (Zahlväter wissen, wovon ich rede...) Zack, Sperrfrist!"

Bitte berücksichtigt das bei weiteren Antworten, vielen Dank.
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Vollloser am 04. Februar 2026, 22:16:29
Hallo, hier mal mein Verständnis dazu.
Du lebst in keiner Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter/Eltern und beziehst ganz normal Bürgergeld.
Wenn Du jetzt auf ein mal z. B. im Lotto gewinnen solltest, müsstest Du das dem Jobcenter melden, sobald Du dies auf irgendeinem Konto dir hast überweisen lassen. Aber auch erst DANN (merke: auch bei jedem jährlichen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter, muss man denen ja seine aktuellen Kontostände mitteilen...) .
So eine Erbschaft würde ich hier in dem Zusammenhang als sehr ähnlich betrachten, wie z. B. ein Lottogewinn.

Die Pflicht in diesem Pflichtteil einer Erbschaft (Vererbung) betrifft nur Deine Mutter Dir gegenüber. SIE ist auf Grund ihrer sehr nahen Verwandtschaft mit Dir, gesetzlich geradezu verpflichtet Dir eben einen Pflichtteil zu kommen zu lassen. DU bist aber nicht deswegen verpflichtet, das dann auch an zu nehmen. Man kann ein Erbe immer ausschlagen - auch so ein "Pflichtteil"! DANN wird der/die nächste Verwandte in Deiner Familie in der Verwandtschaftsfolge mit dem Erbe behelligt, und immer so weiter...
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Sheherazade am 05. Februar 2026, 08:50:44
Zitat von: Häschen Hinkebein am 04. Februar 2026, 20:52:04Darf ich als Bürgergeldempfänger ein Erbe überhaupt ausschlagen

Ja.

Und bevor du jetzt weiter fragst, lies bitte langsam und gründlich meinen Beitrag #11.
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Häschen Hinkebein am 05. Februar 2026, 20:15:24
Zitat von: Sheherazade am 05. Februar 2026, 08:50:44Ja.

Und bevor du jetzt weiter fragst, lies bitte langsam und gründlich meinen Beitrag #11.


Habe ich gemacht - und wenn Du Dein schlichtes "Ja" noch durch so einen Quellenlink stützen kannst, wie Du das bei Maunzi mit dem Link zu der Anwaltsseite www.rechtsanwalt-erbrecht.eu getan hast, werde ich mit Sicherheit bis zum Stichtag ruhiger schlafen können.

Bis hier hin schon mal vielen Dank!
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Sheherazade am 06. Februar 2026, 09:46:57
Zitat von: Häschen Hinkebein am 05. Februar 2026, 20:15:24und wenn Du Dein schlichtes "Ja" noch durch so einen Quellenlink stützen kannst

Du willst, dass ich mein Ja mit einem Quellenlink belege?  :scratch:

ZitatDarf ich als Bürgergeldempfänger ein Erbe überhaupt ausschlagen

Setze den Bürgeldempfänger einem Sozialhilfeempfänger gleich und lies hier nach. (https://ruby-erbrecht.com/darf-ich-als-sozialhilfeempfaenger-eine-erbschaft-ausschlagen/)

Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 13:05:03
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2026, 09:46:57Du willst, dass ich mein Ja mit einem Quellenlink belege?  :scratch:

Ja - denn wenn das JobCenter mir, gesetzt den Fall, dass ich Deine persönliche Aussage für bare Münze nehme (nicht bös gemeint), dann trotzdem eine Sperrfrist reinballert, brauche ich denen damit, dass "irgendeine Sheherazade in irgendeinem Bürgi-Forum aber gesagt hat..." gar nicht erst zu kommen...

ZitatSetze den Bürgeldempfänger einem Sozialhilfeempfänger gleich und lies hier nach. (https://ruby-erbrecht.com/darf-ich-als-sozialhilfeempfaenger-eine-erbschaft-ausschlagen/)

Tja, liebe Sheherazade; zwischenzeitlich habe ich einfach mal die Kanzlei Kotz angeschrieben (die Dwight Manfredi in seiner Antwort #4 verlinkt hat) und von dort die nachstehende Antwort bekommen:

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Gerne gebe ich Ihnen im Rahmen einer ersten Einschätzung eine juristische Orientierung auf Ihre Frage.

I. SACHVERHALT

Sie beziehen derzeit Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld). Sie erwarten eine Erbschaft von Ihren Eltern, möchten diese jedoch aus persönlichen Gründen ("nicht beerbt werden wollen") ausschlagen. Es ist nicht davon die Rede, dass der Nachlass überschuldet ist. Sie fragen, ob die Ausschlagung zu einer Leistungskürzung oder Sperrzeit führt. Zudem erkundigen Sie sich nach Möglichkeiten der staatlichen Kostenübernahme für eine anwaltliche Beratung.

II. RECHTLICHE WÜRDIGUNG

Ihre Frage lässt sich im Grundsatz klar beantworten, die Rechtslage ist hier streng.

1. Grundsatz der Subsidiarität (§ 2 SGB II)

Das Bürgergeld ist eine staatliche Nothilfe, die steuerfinanziert ist. Es gilt der Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsidiarität). Das bedeutet: Wer sich selbst helfen kann (durch Arbeit oder Vermögen), bekommt keine Hilfe vom Staat. Eine Erbschaft ist ein Vermögenszuwachs. Wenn Sie erben, haben Sie Vermögen, das Sie primär zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts einsetzen müssen, bevor der Staat einspringt.

2. Die Ausschlagung als "sozialwidriges Verhalten" (§ 34 SGB II)

Wenn Sie eine werthaltige Erbschaft (Vermögen > Schulden) ausschlagen, obwohl Sie bedürftig sind, führen Sie Ihre Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei bzw. erhalten diese aufrecht, ohne dass es einen "wichtigen Grund" gibt.

Wichtiger Grund: Persönliche Animositäten oder der schlichte Unwille, von den Eltern etwas anzunehmen, werden von der Rechtsprechung in der Regel nicht als wichtiger Grund anerkannt. Ein wichtiger Grund läge vor, wenn der Nachlass überschuldet wäre.

Rechtsfolge: Schlagen Sie ein positives Erbe aus, gilt dies als sozialwidriges Verhalten. Das Jobcenter kann dann gemäß § 34 SGB II einen Kostenersatz von Ihnen verlangen.

3. Konsequenz: Keine "Sperre", aber Rückzahlungspflicht

Anders als beim Arbeitslosengeld I gibt es im SGB II keine klassische "Sperrfrist". Die Folge ist oft viel gravierender:

Das Jobcenter zahlt zwar meist weiter (um Obdachlosigkeit etc. zu verhindern), macht aber einen Schadensersatzanspruch gegen Sie geltend.

Das bedeutet konkret: Das Jobcenter fordert die gezahlten Leistungen von Ihnen zurück – und zwar bis zur Höhe des Wertes, den das Erbe gehabt hätte. Faktisch werden die Leistungen dann wie ein Darlehen behandelt, das Sie abtragen müssen. Sie verschulden sich also beim Staat. Zudem kann die Leistung gem. § 31a SGB II gekürzt (sanktioniert) werden.

III. MÖGLICHE SCHRITTE / EMPFEHLUNGEN

Da Sie finanzielle Unterstützung benötigen, ist der Weg klar vorgezeichnet:

1) Prüfung der Überschuldung: Stellen Sie sicher fest, ob der Nachlass überschuldet ist.

- Ist er überschuldet? Dann müssen Sie sogar ausschlagen, um sich vor Schulden zu schützen. Das ist kein sozialwidriges Verhalten.

- Ist er werthaltig (Guthaben)? Dann rate ich dringend davon ab, das Erbe auszuschlagen, wenn Sie Sanktionen und Rückzahlungsforderungen vermeiden wollen.

2) Beratungshilfe (Kostenübernahme):

Sie haben als Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf Beratungshilfe.

Gehen Sie zum Amtsgericht Köln (Rechtsantragstelle) mit Ihrem aktuellen Bürgergeld-Bescheid, Mietvertrag und Kontoauszügen.

Beantragen Sie dort einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheit "Erbrecht/SGB II".

Mit diesem Schein können Sie zu jedem Rechtsanwalt gehen. Sie müssen dort lediglich eine Eigenbeteiligung von 15,00 Euro zahlen. Der Staat trägt den Rest. Dies gilt auch für telefonische Beratungen oder E-Mail-Korrespondenz, sofern der Anwalt dies anbietet.

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Du siehst, so klar und einfach ist das also alles nicht - auch wenn die von Dir verlinkte Kanzlei Ruby das alles wiederum komplett anders sieht... :-E
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: turbulent am 06. Februar 2026, 13:21:03
Zitat von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 13:05:03Mit diesem Schein können Sie zu jedem Rechtsanwalt gehen. Sie müssen dort lediglich eine Eigenbeteiligung von 15,00 Euro zahlen. Der Staat trägt den Rest.
Na, dann. Viel Erfolg dabei. (Kiene Kanzlei ist verpflichtet, Deinen Fall anzunehmen, Dich als Klientin zu akzeptieren. Du kannst ihnen ja dann schreiben, dass irgendeine Internetkanzlei Dir das aber zugesagt hat.)
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Sheherazade am 06. Februar 2026, 13:49:39
Zitat von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 13:05:03denn wenn das JobCenter mir, gesetzt den Fall, dass ich Deine persönliche Aussage für bare Münze nehme (nicht bös gemeint), dann trotzdem eine Sperrfrist reinballert,

Irgendwie fängt man bei dir überall mit Null Wissensstand an. Das Jobcenter "ballert" keine Sperrzeiten rein. Das ist das eine.

Zum anderen bleibt das Recht einer Erbausschlagung auch im Bürgergeldbezug unangetastet, eine Pflicht zum Erbschaftserwerb gibt es nicht.

Da das Jobcenter vor einer Erbausschlagung nicht informiert oder um Erlaubnis gefragt werden muss (§en wurden im Thread ausreichend genannt), wird es auf offiziellem Weg keine Kenntnis darüber erlangen. Bei Meldung durch "Anonym": Im Falle einer Anzeige wegen sozialwidrigen Verhaltens muss das Jobcenter nachweisen, dass durch die Erbausschlagung Vermögen verschenkt/verschleudert wurde. Das wird schwer bis unmöglich sein.
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 14:36:58
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2026, 13:49:39Zum anderen bleibt das Recht einer Erbausschlagung auch im Bürgergeldbezug unangetastet, eine Pflicht zum Erbschaftserwerb gibt es nicht.

Nunja - was soll ich Dir sagen? Die oben verlinkte eMail stammt ja immerhin von einem Fachanwalt. Welche Kompetenzen in dem Bereich hast Du vorzuweisen?

Darüberhinaus: Sogar auf der von Dir verlinkten Webseite der RA Kanzlei Ruby steht jedoch zu lesen:

"In Fällen von tatsächlichem Missbrauch (z. B. absichtlicher Vermögensverzicht), kann das Sozialamt Leistungen kürzen: §§ 26 SGB XII und 31 SGB II ermöglichen Sanktionen bei unangemessenem Verhalten."
(2.ter Absatz von unten)

Dass das JobCenter hiervon "ja erst mal erfahren muss", beisst sich schon alleine mit den überall zu ergoogelnden Hinweisen der Meldepflicht einer Erbschaft gegenüber dem JC.

Und selbst wenn wir die einmal beiseite lassen: Ich persönlich habe (im Rahmen eines vormaligen Bezugs von ALG-II bis 2016) die Erfahrung gemacht, dass auf einmal meine Sachbearbeiterin bei mir angerufen hat um mir mitzuteilen, ihr sei "zur Kenntnis gelangt", dass da ja noch eine Lohnsteuerrückzahlung für das Jahr XY zu erwarten sei, da ich die für den btr. Zeitraum noch keine Steuererklärung abgegeben habe (woher sie DAS wiederum wisse, dazu wollte die Damen keine Angaben machen, hat mich aber dringlichst dazu aufgefordert, die ausstehende Steuererklärung zeitnah abzugeben - das war noch vor Bürgergeld, also die "echte" Hartz-IV Zeit).

Also, ohne das vielbemühte Sprichtwort von den Pferden, die vor die Apotheke kotzen zu bemühen:

Ich fühle mich mit diesen Ausführungen "wenn" und "wie" und "ach ja, das müssen die ja erst mal beweisen" alles andere als sicher - ich Zweifelsfall erhalte ich (um diese Erbsenzählerei um die korrekte Nomenklatur auch noch mal abzuschließen) dann erst eine Sanktion (also Neeeeein, keine Sperrfrist - sorry, mein Fehler) und muss sehen, wie ich die Zeit bis zur Klärung des Sachverhaltes überbrücke (was ich dann im Kielwasser der o.g. Steuerrückerstattung erfahren habe, die ich zur Tilgung von Unterhaltsschulden gegenüber meiner Tochter heranziehen wollte - was ich, laut dem damals mich beratenden Anwalt auch glasklar dürfte - aber die Sanktion = Einstellung meiner Leistungen durch das JC habe ich dann trotzdem bekommen und musste 6 Wochen - was ja verhältnismäßig flott ging - ohne einen Cent über die Runden kommen; die Nächte in dieser Zeit gehören zu den schlaflosesten, die ich bisher in meinem Leben durchgemacht habe; das möchte ich nie wieder erleben müssen).

Siehe es mir also bitte nach, liebe Sheherazade, wenn ich es (nach Erfahrungen wie den oben geschilderten - auch wenn die nicht hier hin gehören und das alles nun in wenig zum ausufern bringen) lieber ganz genau wissen möchte, bevor ich mich auf die Worte von "anonymen Ratgebern aus dem Netz" verlasse...
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Rotti am 06. Februar 2026, 14:50:16
was sagt die KI

ZitatWenn ein Erbberechtigter im Bürgergeldbezug ein Erbe ausschlägt,
hat dies erhebliche Auswirkungen auf den Leistungsbezug. Zwar gilt seit Juli 2023 eine Erbschaft als Vermögen (nicht mehr Einkommen) und unterliegt höheren Freibeträgen, doch eine vorsätzliche Ausschlagung, um den Bürgergeldanspruch zu sichern, kann rechtliche Konsequenzen habe
sonst könnte ja Vermutet werden die Miterben geben dir eine Summe Bargeld und du schlägst dafür das Erbe aus.
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Sheherazade am 06. Februar 2026, 14:53:28
Zitat von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 14:36:58Dass das JobCenter hiervon "ja erst mal erfahren muss", beisst sich schon alleine mit den überall zu ergoogelnden Hinweisen der Meldepflicht einer Erbschaft gegenüber dem JC.

Langsam wird es mir zu doof. Es gibt nichts zu melden (weder einen Zufluss noch eine Leistungsänderung), wenn man eine Erbschaft ausschlägt.
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Vollloser am 06. Februar 2026, 16:17:40
In dem §34 SGB 2 steht nichts über Erbschaft ausschlagen dürfen oder nicht dürfen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__34.html (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__34.html)

Das ein Ausschlagen eines Erbschaftsangebots von Familienangehörigen unter "Hilfsbedürftigkeit beibehalten" fällt, scheint also "lediglich" eine juristisch Auslegung ("Einschätzung") zu sein !?

Und HIER scheint mir der große Knackpunkt für ein Jobcenter zu sein:
Zitat von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 13:05:03Das bedeutet konkret: Das Jobcenter fordert die gezahlten Leistungen von Ihnen zurück – und zwar bis zur Höhe des Wertes, den das Erbe gehabt hätte.

Ja hätte hätte Fahrradkette !
Wie soll ein Jobcenter 1. Herausbekommen, dass da eine Erbschaft an Dich mal herangetragen wurde, und 2. was und wieviel in Form von was, und überhaupt, das (alles) hatte gewesen sein sollen ?!?
Da müssten sie ja dann irgendwann eine konkrete ermittelte Summe Dir da präsentieren (können) !
Dazu müssten sie Stasi mäßig Deine sonst wo lebende Mutter erstmal ausfindich machen, und die dann wirtschaftskriminalistisch durchleuchten. Ihren Tod registrieren. Und so weiter. Sie müssten überhaupt ermitteln, dass Du (noch) eine lebende Mutter in/zu einem bestimmten Zeitraum hast/hattest.
Ja gut. Man kann den Jobcentern da schon eine Menge zutrauen. Aber das ginge dann schon in Richtung Stasi total.
Kann allerdings natürlich auch sein, dass wir Langzeiterwerbslose längst Fälle für eine Art Stasi sind !?
Über den Jobcentern steht ja auch unsichtbar über den Eingängen drüber "Betreten und beziehen auf eigene Gefahr. Bedarfsgemeinschaften haften für ihre Mitglieder", würde ich mal sagen.
Tja.

Ich dachte jedenfalls immer, die Jobcenter haben den Auftrag Menschen "in Arbeit" zu bringen, wie es immer so schön heißt. Jetzt sollen sie Menschen auch in Erbschaftsvermögen bringen !?!?
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 21:59:28
Ich danke euch allen für eure persönlichen Einschätzungen.

Die Debatte hier hat einem doch zumindest genügend "Fachterminologie" an die Hand gegeben, dass die Google-Ergebnisse jetzt schärfer werden.

Ohne allzusehr auf die Einzelheiten meiner diesbzgl. Recherchen einzugehen: Die Frage (bzw. die "Auslegung" der einschlägigen Paragraphen) ob man als Leistungsempfänger ein positives Erbe ausschlagen DARF (oder nicht), scheint derzeit noch nicht abschließend geklärt zu sein.

Verschiedene Gerichte kommen in vergleichbaren Fällen zu verschiedenen Urteilen - es besteht hier also keine Rechtssicherheit.

Ich denke, ich werde im konkreten Fall wohl nicht um die Unterstützung eines fachkundigen Anwalts herumkommen, der sich a) mit den lokalen Gegebenheiten (soll heißen: den zuständigen Richtern vor Ort) und b) der "Bissigkeit" des zuständigen JobCenters auskennt.

Für eure Ansichten bis hier her, wie gesagt, vielen Dank - ich weiß jetzt zumindest, was ich nicht weiß. ;)
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Vollloser am 06. Februar 2026, 22:43:18
Zitat von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 21:59:28Ich denke, ich werde im konkreten Fall wohl nicht um die Unterstützung eines fachkundigen Anwalts herumkommen

Dann pass aber auf. Denn mit Anwälten ist es, glaub ich, ähnlich wie mit Ärzten.
Drei Ärzte = drei verschiedene Diagnosen u. Therapievorschläge.
Und diese Kanzlei, die Du da angefragt hast, scheint ja wohl (zumindest in dieser Frage) pro Jobcenter orientiert zu sein !
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Häschen Hinkebein am 07. Februar 2026, 22:22:44
Zitat von: Vollloser am 06. Februar 2026, 22:43:18Dann pass aber auf. Denn mit Anwälten ist es, glaub ich, ähnlich wie mit Ärzten.
Drei Ärzte = drei verschiedene Diagnosen u. Therapievorschläge.

...ist wohl so ähnlich wie mit Richtern (drei Gerichte, drei Urteile).

Letzten Endes greift hier wohl wie so oft die Weisheit der Altvorderen: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand..." -.-

Deswegen - und weil eine Situation wie diese für Bürgergeld-Empfänger wie uns leicht das Potenzial hat, im Handumdrehen Existenzbedrohend zu werden - werde ich für den Fall, dass meine Mutter (das gemeine Stück) zu früh abkratzt, sehr genau überlegen, was ich da tun werde...

Allmählich fange ich sogar schon an, mich mit dem Gedanken abzufinden, ein potenzielles Erbe annehmen zu MÜSSEN - auch wenn mir das total gegen die Hutschur geht. :(((

Aber GruSi-Jahre sind offensichtlich keine Herrenjahre; wir werden so weit entrechtet, dass uns sogar die Freiheit genommen wird, uns nicht mehr mit Leuten assoziieren zu müssen, mit denen wir UM'S VERRECKEN nichts mehr zu tun haben wollen. :-E
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Vollloser am 08. Februar 2026, 10:23:54
Zitat von: Häschen Hinkebein am 07. Februar 2026, 22:22:44Allmählich fange ich sogar schon an, mich mit dem Gedanken abzufinden, ein potenzielles Erbe annehmen zu MÜSSEN

DANN könnte es allerdings u. U. dazu kommen, dass Du Dich dann auch um die Beerdigung und evtl. fortlaufende Grabpflege, etc., und alles was damit zusammenhängt (Trauerfeier, usw.) kümmern müsstest.
Als Kind eines Elternteils - mit derartig nahen Verwandtschaftsgrad...
Und DAS könnte ja dann die Erbschaft u. U. wiederum mehr oder weniger stark (je nach dem) auffressen...
Titel: Aw: Bürgergeld und Erben
Beitrag von: Sheherazade am 08. Februar 2026, 10:52:55
Nun schmeißt doch nicht wieder alles durcheinander. Die Bestattungspflicht besteht ggf. auch bei Ausschlagung eines Erbes. Wobei die Grabpflege nicht zu den unmittelbaren Kosten einer Bestattung gehört.