Hallo,
ich beziehe mich auf meinen Post bzw. auf eine Antwort aus einem anderen Thread und mache hier ein Thema extra neu auf, sonst gibt es Chaos.
Mir ging es um Post #63 hier:
https://hartz.info/index.php/topic,137940.0.html
Ich hatte jetzt mein Gespräch mit dem SB und "nervte" ihn bezüglich der Übernahme der Kosten für Vorstellungsgespräche in der Region und in Deutschland, ebenso, was Umzugskosten angeht. Für Fahrten können in Deutschland generell nur maximal das Deutschlandticket übernommen werden, also keine Fernverkehrsfahrkarten mehr (Ich habe keinen Führerschein). Ebenso ist alles eine Kann-Bestimmung und muss immer abgeklärt werden.
Ich wollte vor Ort, dass wir, der SB und ich, das gemeinsam im KOOP festhalten. Der SB meinte, er würde das in den neuen KOOP reinschreiben und mir diesen dann per Post zusenden. (Nichts mit "gemeinsamer Erstellung").
Im KOOP steht jetzt drin:
"Beratung und weitere Unterstützungsangebote bei Bedarf und Notwendigkeit. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch und Umzugskosten bei Arbeitsaufnahme können geprüft werden.
Mein Jobcenter fördert eine passende betriebliche Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) für die Dauer von max. 3 Wochen, zur Eignungsfeststellung und Kenntnisvermittlung."
Letzter Absatz ist wohl mit aufgenommen worden, weil ich fragte, ob man auch ein Praktikum absolvieren kann, da man so mitunter leichter "rein kommt".
Mehr "Festnageln" ging nicht. Der Wortlaut "können geprüft werden" ist im Prinzip nichtssagend.
Zitat von: ReGa741 am 03. Februar 2026, 14:49:46Im KOOP steht jetzt drin:
und was ist die Frage?
Unschädlich ist er, der KooP
und Anträge musste man zu EinV Zeiten auch extra stellen, nur das die vertraglich abgesegnet waren wenn sie in der EinV standen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2026, 15:06:44Zitat von: ReGa741 am 03. Februar 2026, 14:49:46Im KOOP steht jetzt drin:
und was ist die Frage?
Unschädlich ist er, der KooP
und Anträge musste man zu EinV Zeiten auch extra stellen, nur das die vertraglich abgesegnet waren wenn sie in der EinV standen.
MfG FN
Die Frage ist oder war, ob dieser Satz im KOOP so ausreicht bzw. nicht bzw. ob man noch etwas genaueres und "sichereres" im KOOP verlangen kann. Und ja, ich weiß, das sind alles Einzelfallentscheidungen.
Zitat von: ReGa741 am 03. Februar 2026, 15:37:02Die Frage ist oder war, ob dieser Satz im KOOP so ausreicht bzw. nicht bzw. ob man noch etwas genaueres und "sichereres" im KOOP verlangen kann. Und ja, ich weiß, das sind alles Einzelfallentscheidungen.
So wie es jetzt drin steht kannst du dir auf gut deutsch den Ar*** damit abwischen.
Der KOOP ist doch gerade dafür da um etwas verbindlich zu vereinbaren.
Wenn da nur hätte/würde/könnte drin steht ist dieser völlig wertlos.
Zitat von: Harald53 am 03. Februar 2026, 16:14:34Der KOOP ist doch gerade dafür da um etwas verbindlich zu vereinbaren.
Was will man denn verbindlich im Koop festhalten bezüglich dieser Punkte?
Zitat von: ReGa741 am 03. Februar 2026, 14:49:46Übernahme der Kosten für Vorstellungsgespräche in der Region und in Deutschland, ebenso, was Umzugskosten angeht.
Das sind Antragsleistungen, die nur nach Bedarf entstehen.
Zitat von: ReGa741 am 03. Februar 2026, 14:49:46Für Fahrten können in Deutschland generell nur maximal das Deutschlandticket übernommen werden
Das ist völliger Blödsinn.
Hat ja auch jeder so ein Ticket zu Hause rumliegen.
Zitat von: ReGa741 am 03. Februar 2026, 14:49:46Ebenso ist alles eine Kann-Bestimmung und muss immer abgeklärt werden.
So ist es auch: keine Fahrtkostenübernahme = kein Bewerbungsgespräch.
Es sei denn, der AG übernimmt diese Kosten.
Ich verstehe es jetzt so, dass im KOOP stehen kann, was will, da man jeden "Bedarf" (Bewerbungsgesprächskosten / Umzugskosten, etc.) eh alles einzeln beantragen muss und der SB / das JC dann frei entscheidet, was übernommen wird und was nicht.
Es hätte also korrekterweise drin stehen müssen im KOOP: "Kostenübernahme für Bewerbungsgespräche und Umzug nur auf Antrag und dann als Einzelfallentscheidung, alles kann nichts muss." (überspitzt gesagt.)
Richtig?
Zitat von: ReGa741 am 03. Februar 2026, 17:09:59Es hätte also korrekterweise drin stehen müssen im KOOP: "Kostenübernahme für Bewerbungsgespräche und Umzug nur auf Antrag und dann als Einzelfallentscheidung, alles kann nichts muss." (überspitzt gesagt.)
Ja. Steht doch auch da im Koop.
Zitat von: ReGa741 am 03. Februar 2026, 14:49:46"Beratung und weitere Unterstützungsangebote bei Bedarf und Notwendigkeit. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch und Umzugskosten bei Arbeitsaufnahme können geprüft werden.
Zitat von: ReGa741 am 03. Februar 2026, 17:09:59Kostenübernahme für Bewerbungsgespräche und Umzug nur auf Antrag
Das war schon immer so, auch als es noch diese EGV gegeben hatte.
Kein JC lässt sich darauf ein, eine 100-%ige Zusage zu geben.
Die können, aber du musst. :sad:
Zitat von: Sheherazade am 03. Februar 2026, 17:16:53Zitat von: ReGa741 am 03. Februar 2026, 17:09:59Es hätte also korrekterweise drin stehen müssen im KOOP: "Kostenübernahme für Bewerbungsgespräche und Umzug nur auf Antrag und dann als Einzelfallentscheidung, alles kann nichts muss." (überspitzt gesagt.)
Ja. Steht doch auch da im Koop.
Zitat von: ReGa741 am 03. Februar 2026, 14:49:46"Beratung und weitere Unterstützungsangebote bei Bedarf und Notwendigkeit. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch und Umzugskosten bei Arbeitsaufnahme können geprüft werden.
Steht dort nicht. Aber egal.
Danke Euch.
Bin gespannt, wie das JC dann im Einzelfall eines Bewerbungserfolges entscheiden wird. Ich hoffe gegen die Arbeitslosigkeit und nicht für die weitere Arbeitslosigkeit.
ReGa741
Zitat von: ReGa741 am 03. Februar 2026, 17:56:54Bin gespannt, wie das JC dann im Einzelfall eines Bewerbungserfolges entscheiden wird. Ich hoffe gegen die Arbeitslosigkeit und nicht für die weitere Arbeitslosigkeit.
Da musst du dann vor dem Bewerbungsgespräch beim JC einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Also:
Wenn du die Kosten erstattet haben willst.
Wenn du die Kosten schon vorher brauchst dann musst der Antrag auch dementsprechend gestellt werden.
Dann hat das JC ja etwas zum prüfen und bewilligen,
ohne vorigen Antrag könnte es passieren dass das JC versucht die Kostenerstattung abzulehnen.
MfG FN
Nach deutschem Recht muss der Arbeitgeber grundsätzlich die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstatten sofern er dich eingeladen hat und die Kostenerstattung nicht vorher ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
§ 670 BGB: Wer jemanden im Interesse des Auftraggebers tätig werden lässt muss die notwendigen Aufwendungen ersetzen.
Ein Vorstellungsgespräch gilt rechtlich als solche Tätigkeit wenn der Arbeitgeber dich eingeladen hat.
Ich würde bevor du zum Vorstellungstermin gehst dem AG eine kurze Mail schreiben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Einladung zum Vorstellungsgespräch am [Datum] um [Uhrzeit].
Da nach § 670 BGB grundsätzlich die notwendigen Reisekosten zu erstatten sind, bitte ich Sie um eine kurze schriftliche Bestätigung, ob und in welcher Höhe die Fahrtkosten für das Gespräch übernommen werden.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Zitat von: Dwight Manfredi am 04. Februar 2026, 18:45:15Ich würde bevor du zum Vorstellungstermin gehst dem AG eine kurze Mail schreiben.
Aber nur, wenn Du den Job wirklich auf keinen Fall haben willst.
Zitat von: Dwight Manfredi am 04. Februar 2026, 18:45:15Da nach § 670 BGB grundsätzlich die notwendigen Reisekosten zu erstatten sind, bitte ich Sie um eine kurze schriftliche Bestätigung
Was denkst du kommt da vom AG? fast immer die Absage.
Den meisten geht das Gesetz da am Ar..h vorbei, auf jeden Fall den Leihbuden.
Es sind nicht so viele AG, welche Fahrtkosten erstatten.
Wenn, dann eher im Bereich hochwertiger Fachkräfte, da gibt es auch gern noch mehr oben drauf.
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Februar 2026, 16:57:49Es sind nicht so viele AG, welche Fahrtkosten erstatten.
ÖD schickt den Antrag gleich mit der Einladung mit (zweimal letztes Jahr), voll cool. War mir aber peinlich, habe ich nicht ausgefüllt (einmal mit dem Auto 15 Minuten, das andere Mal mit Deutschlandticket). Große Firmen bestimmt auch.
Und, ja, es gibt Menschen, die kennen das Problem, das 10 Euro wichtig sein können nicht. Sie verstehen nicht, dass das für eine LB irre viel Geld sein kann. Die denken dann vielleicht, dass die Bewerberin zu geizig ist, den Job also offensichtlich nicht will. Dessen muss sich jemand, der nach dem Fahrgeld fragt, auch bewusst sein, dass es nicht Knickrigkeit der AG sein muss, sondern vielleicht nur Unverständnis/Unwissenheit (Glück für sie!).
Vielleicht wäre eine Alternative, nach dem Vorstellungsgespräch danach zu fragen, als Anschluss? "Sie haben ja jetzt mitgekriegt, dass ich bisher noch von Bürgergeld lebe, also nicht viel Spielraum habe. Würden Sie mir die Fahrkosten erstatten bzw. mir hier unterzeichnen, dass ich da war, damit ich das Fahrgeld beim Jobcenter beantragen kann?" oder so.
Da mache ich mir keine Sorgen das der AG die Fahrtkosten nicht zahlt. Wenn nicht schon in der Einladung von vornherein die Erstattung seitens des AG ausgeschlossen ist habe ich gleich das Formular dabei das ich am Ende des Gespräches dem AG vorlege.
Ort, Datum
Bewerber Arbeitgeber
Anschrift Anschrift
Bitte um Erstattung meiner Reisekosten
Sehr geehrte/r Frau/Herr ___________________,
zunächst bedanke ich mich noch einmal für Ihre Einladung und das sehr angenehme Gespräch, das wir am _____________ geführt haben.
Zur Wahrnehmung dieses Termins sind mir Auslagen in Höhe von ________ Euro entstanden. Sie setzen sich aus
• · ____ km x 0,30 Euro = ______ Euro Fahrtkosten
• · ______ Euro Parkgebühren
• · ______ Euro für die Fahrkarte
• · ______ Euro Verpflegungskosten
zusammen. Die dazugehörigen Quittungen habe ich in Kopie beigelegt.
Bitte erstatten Sie die entstandenen Reisekosten an
Kontoinhaber: _________________________________
IBAN: _______________________________________
Name der Bank: ________________________________
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Zahlt er nicht oder ignoriert er das gibt es eine Mahnung incl. Fristsetzung und bei erneuten nicht zahlen einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Zitat von: turbulent am 05. Februar 2026, 18:15:36damit ich das Fahrgeld beim Jobcenter beantragen kann?" oder so.
Wieso sollte der Steuerzahler dafür aufkommen wenn der AG in der Pflicht ist? Im nachhinein die Fahrtkosten beim JC beantragen geht sowieso nicht.
Dwight Manfredi
Zitat von: Dwight Manfredi am 05. Februar 2026, 18:20:54Im nachhinein die Fahrtkosten beim JC beantragen geht sowieso nicht.
Natürlich geht das.
und dein "Formular" gehört an die neue KM Pauschale angepasst.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2026, 13:09:20Natürlich geht das.
Grundsätzlich müssen Fahrtkosten vor Antritt einer Maßnahme, eines Vorstellungsgesprächs oder einer sonstigen JC‑veranlassten Aktivität beantragt werden. Das Jobcenter will vorher prüfen ob der Termin notwendig ist ob die Kosten angemessen sind und ob sie überhaupt übernommen werden sollen. Ohne vorherigen Antrag besteht kein Rechtsanspruch.
In der Praxis lehnen die meisten Jobcenter nachträgliche Anträge sowieso ab.
Sie berufen sich auf § 37 SGB II Antragserfordernis und § 16 SGB II i. V. m. § 44 SGB III Vorausbewilligung.
Man kann zwar Einspruch einlegen aber ob das zum Erfolg führt :weisnich:
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2026, 13:09:20und dein "Formular" gehört an die neue KM Pauschale angepasst.
Was meinst du? Auch 2026 ändern sich die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch 0,30 € pro gefahrenem Kilometer Hin- und Rückweg nicht wenn die der AG erstattet und sie nicht von vornherein ausschließt. Du verwechselst das vielleicht mit der Pendlerpauschale die ab 2026 ab dem 1. KM auf 0,38€ erhöht wurde.
Dwight Manfredi
Zitat von: Dwight Manfredi am 06. Februar 2026, 17:45:36Grundsätzlich müssen Fahrtkosten vor Antritt einer Maßnahme, eines Vorstellungsgesprächs oder einer sonstigen JC‑veranlassten Aktivität beantragt werden. Das Jobcenter will vorher prüfen ob der Termin notwendig ist ob die Kosten angemessen sind und ob sie überhaupt übernommen werden sollen. Ohne vorherigen Antrag besteht kein Rechtsanspruch.
Falsch da hat das BSG schon lange etwas anderes geurteilt.
Zitat von: Dwight Manfredi am 06. Februar 2026, 17:45:36Du verwechselst das vielleicht mit der Pendlerpauschale die ab 2026 ab dem 1. KM auf 0,38€ erhöht wurde.
das habe ich in der Tat.
Naja 30 Cent solange es vom pot. AG bezahlt wird, beim JC sind es ja nur 20 Cent.
MfG FN
Zitat von: Dwight Manfredi am 06. Februar 2026, 17:45:36Ohne vorherigen Antrag besteht kein Rechtsanspruch.
Der besteht auch nicht, wenn man den Antrag vorher abgibt.
Ich hatte den allein zur Sicherheit immer vorher gestellt.
Danach kann man den aber auch noch stellen, auf eigenes Risiko halt.