Hallo liebes Forum,
eine Freundin hat 6 Wochen vor eines geplanten Heimaturlaubs bei der Agentur für Arbeit eine OAW beantragt und folgende Antwort bekommen:
"Der Antrag auf Ortsabwesenheit kann nicht langfristig gestellt werden, denn die Agentur für Arbeit muss vorhersehen können, welche Vermittlungsaussichten für die Zeit der Abwesenheit bestehen. Die Beantragung der Ortsabwesenheit ist eine Woche vor Antritt möglich."
Ist es gängige Praxis, eine OAW erst so kurzfristig beantragen zu können?
Sie ist aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen und fehlender Sprachkenntnisse ohnehin kaum vermittlungsfähig.
Zitat von: Sese am 03. Februar 2026, 19:23:48Ist es gängige Praxis, eine OAW erst so kurzfristig beantragen zu können?
Ja.
Zitat von: Sese am 03. Februar 2026, 19:23:48Sie ist aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen und fehlender Sprachkenntnisse ohnehin kaum vermittlungsfähig.
Dann muss sie auch nicht befürchten, dass die beantragte Ortsabwesenheit abgelehnt wird.