Hallo liebe Freunde, ich bin mir nicht sicher ob mir jemand helfen kann und wenn es jemand versucht und weitere Infos benötigt, dann fragt bitte. Die Fakten: eine liebe Freundin ist vor vielen Jahren als Familienangehgörige in einer PKV angemeldet wurden und bezahlt nun im Alter von 58 Jahren exorbitante Beiträge. Nun weiß ich inzwischen das nun wegen Alters kein Wechsel mehr möglich sein soll, aber ihre derzeitige finanzielle Situation ist also prekär. Hinzu kommt, das sie derzeit zu 40% behindert ist und auch schwere psychische Probleme (saisonale Depression und Schlimmeres) hat. Vom Exmann erhält sie derzeit noch freiwillig finanzielle Zuwendungen. Aber wenn ich so in die Zukunft schaue und der Ex mal nicht mehr zahlken kann /will. steht die Gute echt auf dem Schlauch. Wir haben nun schon einen Beratungstermin beim VdK vereinbart. Beim Sozialamt waren wie vor 2 Tagen, weil ich wenigstens einen Zugang zur Tafel erreichen wollte. Aber nach Durchsicht der vorhanjdenen Unterlagen (Kontoauszüge) musste die Frau vom Sozialamt leider mit den Schultern zucken. Sie hält sich derzeit mit Hilfstätigkeiten beim örtlichen NABU über Wasser. Meine Frage wäre also erstmal: Seht ihr irgendwelche LEGALE Möglichkeiten die Frau aus der PKV raus zu bekommen. Ich wäre für jeden Tip dankbar.
LOG der Karl
Da steht jetzt sehr viel Text, aber das wichtigste fehlt: Wovon lebt sie jetzt (Erwerbseinkommen, Unterhalt ...)?
Lies mal diesen Ratgeber, da sind ausführlich sämtliche Möglichkeiten erläutert, auch die bei denen es keine Altersbegrenzung gibt: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-41289
Wenn es keine Möglichkeit gibt, kann sie eventuell in den Basistarif der PKV wechseln und vom JC einen Zuschuss nach § 26 SGB II bekommen.
Das hängt von der Höhe ihres Einkommens ab.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/b/basistarif-in-der-privaten-krankenversicherung.html
Viele glauben, ab 55 sei alles vorbei. Das stimmt nicht. Es wird schwieriger, aber es gibt Ausnahmen, die bei deiner Freundin relevant sein könnten.
Die drei legalen Wege aus der PKV oder in drastisch günstigere Tarife
Wechsel in die GKV über ALG II / Bürgergeld
Das ist der wichtigste Punkt und viele Sozialämter wissen das nicht einmal.
Wenn deine Freundin hilfebedürftig ist und das klingt so kann sie Bürgergeld beantragen. Sobald sie Bürgergeld erhält wird sie automatisch pflichtversichert in der GKV. Die PKV endet dann nicht sofort, aber sie wird ruhend gestellt und die GKV übernimmt. Das Jobcenter zahlt dann den GKV-Beitrag. Die PKV darf nur den Notlagentarif verlangen (ca. 100–150 €), und der wird vom Jobcenter übernommen.
Wechsel in den Basistarif der PKV. Falls GKV nicht klappt ist das der zweitbeste Weg. Beitrag ist gedeckelt auf den Höchstbeitrag der GKV ca. 800 €. Bei Hilfebedürftigkeit Sozialamt / Bürgergeld wird der Beitrag halbiert.
Das Amt muss den halben Beitrag übernehmen. Damit sinkt der Beitrag oft von 900–1200 € auf 300–400 €.
Wechsel in den Notlagentarif. Wenn sie ihre Beiträge nicht mehr zahlen kann. Die PKV muss sie in den Notlagentarif überführen. Beitrag: ca. 100–150 € pro Monat. Leistungen sind Notfall, Schwangerschaft, Schmerzbehandlung. Das ist keine Dauerlösung aber eine sofortige Entlastung, wenn es finanziell brennt.
Zitat von: Karl der Käfer am 07. Februar 2026, 10:12:10Beim Sozialamt waren wie vor 2 Tagen [...]. Aber nach Durchsicht der vorhanjdenen Unterlagen (Kontoauszüge) musste die Frau vom Sozialamt leider mit den Schultern zucken
Zitat von: Dwight Manfredi am 07. Februar 2026, 11:00:49Wenn deine Freundin hilfebedürftig ist und das klingt so kann sie Bürgergeld beantragen.
Klar, kann sie. Aber nur weil sich jemand arm genug für die Tafel fühlt, heißt es nicht, dass auch der Staat sie als so arm empfindet.
Zitat von: turbulent am 07. Februar 2026, 12:33:56Zitat von: Karl der Käfer am 07. Februar 2026, 10:12:10Beim Sozialamt waren wie vor 2 Tagen [...]. Aber nach Durchsicht der vorhanjdenen Unterlagen (Kontoauszüge) musste die Frau vom Sozialamt leider mit den Schultern zucken
Zitat von: Dwight Manfredi am 07. Februar 2026, 11:00:49Wenn deine Freundin hilfebedürftig ist und das klingt so kann sie Bürgergeld beantragen.
Klar, kann sie. Aber nur weil sich jemand arm genug für die Tafel fühlt, heißt es nicht, dass auch der Staat sie als so arm empfindet.
Zitat von: Dwight Manfredi am 07. Februar 2026, 11:00:49Sobald sie Bürgergeld erhält wird sie automatisch pflichtversichert in der GKV
Woher stammt denn diese Weisheit?
Ich finde es absolut richtig, wenn man aus der PKV nicht mehr einfach so rauskommt.
In "jungen" Jahren werden gern die niedrigen Beiträge mitgenommen.
Aber dann im Alter, wenn es teuer wird, wird herumgeheult: ,,Bitte, bitte, ich will wieder in die GKV."
Mein Mitleid hält sich da sehr in Grenzen.
Wozu gibt es denn einen Basistarif bei der PKV?
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Februar 2026, 16:17:09Woher stammt denn diese Weisheit?
Die Weisheit stammt tatsächlich nicht aus Hörensagen sondern direkt aus dem Sozialgesetzbuch aus einer Kombination von SGB II und SGB V.
SGB V – § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V Dort steht dass Leistungsberechtigte nach dem SGB II also Bürgergeld kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Damit ist die Sache eigentlich schon eindeutig. Wer Bürgergeld erhält ist automatisch pflichtversichert.
SGB II – § 26 SGB II
Hier wird geregelt dass das Jobcenter die Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung übernimmt wenn jemand pflichtversichert ist. Das Jobcenter meldet die Person bei der Krankenkasse an nicht die Person selbst. Es gibt keine Wahlfreiheit zwischen freiwilliger und Pflichtversicherung. Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag des Leistungsbezugs.
Auch wer vorher privat versichert war wird grundsätzlich pflichtversichert mit wenigen Ausnahmen z. B. ältere PKV-Bestandsfälle.
Zitat von: Dwight Manfredi am 07. Februar 2026, 17:55:25Auch wer vorher privat versichert war wird grundsätzlich pflichtversichert
Auch das ist nicht richtig.
Zitat von: Dwight Manfredi am 07. Februar 2026, 17:55:25Dort steht dass Leistungsberechtigte nach dem SGB II also Bürgergeld kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert
Aber nur wenn man auch vorher schon in der GKV war.
Bei einer PKV gelten ganz andere Regeln.
Zitat von: Karl der Käfer am 07. Februar 2026, 10:12:10und bezahlt nun im Alter von 58 Jahren exorbitante Beiträge
Hier erst recht, dafür gibt es dann den Basistarif und den Zuschuss vom JC.