Neue Bewilligung für ein Jahr ist soeben eingetroffen. Meine Auszüge hatte ich eingereicht.
"Wichtig- Wir brauchen Ihre Mithilfe"
Wir überprüfen, ob oder in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Leistungen haben oder hatten:
Hierfür brauchen wir folgende Kopienbzw. Informationen:
Kontoauszüge von (Sohn) XXXXXXX für den Zeitraum 3 Monate.
Zur Information:
Sohn ist 22, Mitglied der BG, bezieht bis Sommer 2026 Aufstiegsbafög i.H. von knapp 900€.
Keinen Anspruch auf Bürgergeld. (Gesamtbetrag des übersteigenden personenbezogenen Einkommens beträgt knapp 50€).
Bei den letzten Bewilligungen wurden keine Auszüge für den Sohn gefordert.
Meine Frage: Auszüge einreichen oder nicht?
Anspruch darauf haben sie ja nicht.
Zitat von: Schnuffel01 am 07. Februar 2026, 11:57:46Meine Frage: Auszüge einreichen oder nicht?
Anspruch darauf haben sie ja nicht.
:weisnich: Deine Entscheidung.
Zitat von: Schnuffel01 am 07. Februar 2026, 11:57:46Auszüge einreichen oder nicht?
Ich bin für Einreichen, da ein Sohn ja trotzdem Mitglied in der BG ist.
Deswegen dürfte das JC auch einen Anspruch darauf haben.
Ich bin hin und her gerissen.
Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2026, 12:34:27:weisnich: Deine Entscheidung.
Was würdest du an meiner Stelle tun?
Zitat von: Schnuffel01 am 07. Februar 2026, 18:55:29Was würdest du an meiner Stelle tun?
Kann ich dir nicht sagen. Ich bin nicht an deiner Stelle, kenne nicht das ganze Schreiben und die bisherige Situation mit deinem Jobcenter.
Vermutlich würde ich erstmal hinterfragen ob das absolut korrekt ist
Zitat von: Schnuffel01 am 07. Februar 2026, 11:57:46Anspruch darauf haben sie ja nicht.
Reichst du sie ein alles ok! Reichst du sie nicht ein kann sämtliche Leistung verweigert werden, wegen fehlender Mitwirkung!
Ob das alles rechtens ist kann ich nicht sagen, das müsste halt dann gerichtlich geprüft werden, bis dahin kann es passieren, dass sämtlich Leistungen eingestellt werden!
Wenn du das "aussitzen" kannst, kannst du es darauf ankommen lassen!
(Das ist nur mein Erfahrung mit diversen JC, die so vorgehen - ob rechtswidrig oder nicht- weil sie am längeren Hebel sitzen)
Zitat von: Schnuffel01 am 07. Februar 2026, 11:57:46Sohn ist 22, Mitglied der BG, bezieht bis Sommer 2026 Aufstiegsbafög i.H. von knapp 900€.
es hat sich ja ab Dezember 2025 einiges geändert die brauchen die.
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft werden angepasst
Zitat von: Schnuffel01 am 07. Februar 2026, 11:57:46Keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Dennoch ist er mit in der BG. und unter 25.
Das JC muss/möchte sein Vermögen/Verdienst prüfen.
Inwieweit er evtl. die BG finanziell doch Unterstützen muss.
Wenn das JC explizit die Auszüge fordert und nicht den BAföG-Bescheid, muss man die wohl vorlegen.
Da dein Bescheid wohl schon durch ist, kann man es evtl. erst mal mit Ignorieren versuchen.
Sehen, wie das JC darauf reagiert.
Im besten Fall vergessen sie es.
Ich habe sie geschickt. Mit dem Hinweis, daß er leistungsrelevante Dinge nur der Bafögstelle mitteilen muss und nicht dem JC.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Februar 2026, 16:38:28nicht den BAföG-Bescheid
Der liegt denen natürlich vor.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Februar 2026, 16:38:28Inwieweit er evtl. die BG finanziell doch Unterstützen muss.
Es ist nicht vorgesehen, dass Kinder den Rest der BG finanziell unterstützen müssen.
Seinen Anteil an unseren Kosten leistet er natürlich. Von 600€ + KG komme ich nicht weit.
Ich vermute mal, dass es um das seinen Befarf übersteigende Kindergeld geht, dass bei dir oder der Kindergeldberechtigten angerechnet wird. Dazu wäre die Anforderung zur Prüfung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse zumindest nachvollziehbar. Sollte sein Einkommen ausreichen, dass das Kindergeld vollständig bei dir angerechnet wird, gäbe es bei Nichtmitwirkung keine Konsequenzen.
Zitat von: JensM1 am 10. Februar 2026, 19:19:04dass das Kindergeld vollständig bei dir angerechnet wird
Das ist so.
Zitat von: JensM1 am 10. Februar 2026, 19:19:04gäbe es bei Nichtmitwirkung keine Konsequenzen.
:sehrgut:
Wenn das so ist, schreib denen beim nächsten Mal, dass dein Sohn nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört und sie dir nicht mit unberechtigten Datenerhebungen auf den Keks gehen sollen.
Zitat von: Sheherazade am 10. Februar 2026, 17:09:36Es ist nicht vorgesehen, dass Kinder den Rest der BG finanziell unterstützen müssen
Es wird sicherlich um das Kindergeld gehen.
Beim Sohn wird ja auch nichts abgezogen, nur die Mutter bekommt wegen der Einkommensanrechnung weniger.
Zitat von: Schnuffel01 am 10. Februar 2026, 19:28:21Das ist so.
Dann dürfte das JC auch nichts weiter bei ihm einfordern.
Sollten die dir diese 50 € dennoch weniger zahlen wollen, prüft mal, ob der Sohn bei den Ausbildungskosten etwas absetzen kann.
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Februar 2026, 17:04:59Sollten die dir diese 50 € dennoch weniger zahlen wollen,
Nee, das steht nicht zur Debatte. Sprich: Kind hat 50€ mehr, als das ihm BG zustehen würde.
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Februar 2026, 17:04:59Sollten die dir diese 50 € dennoch weniger zahlen wollen
Jetzt habe ich alles noch mal durchgelesen, aber finde nichts. Wo kommen jetzt diese 50€ her?
Bei der Berechnung, letzter Absatz
Höhe des übersteigenden Einkommens in Euro, Spalte Kind
Praktisch die Differenz sein Gesamtbedarf 735€-785€ personenbezogenes Einkommen
Die Berechnung ist schon korrekt.
Zitat von: Schnuffel01 am 11. Februar 2026, 18:06:17Bei der Berechnung, letzter Absatz
Ich bin wohl echt blind. Wo soll diese Berechnung hier im Thread denn stehen?
Hier im thread nicht.
Zitat(Gesamtbetrag des übersteigenden personenbezogenen Einkommens beträgt knapp 50€).
Kinder sind im SGB II ihren Eltern keinen Unterhalt schuldig.
Wenn ein Kind genug Einkommen hat um seinen Bedarf zu decken, gehört es lt. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II NICHT mehr zur BG der Eltern. In dem Fall ist das JC auch nicht (mehr) für das Kind zuständig und es gibt auch keine rechtliche Grundlage, Kontoauszüge vom Kind zu fordern.
Falls das Kind noch Kindergeld bekommt, kann das JC lediglich über § 60 Abs. 2 SGB II Einkommensnachweise von ihm fordern, um den Kindergeldübertrag auf die Eltern zu berechnen.
Zitat von: Schnuffel01 am 11. Februar 2026, 17:49:49Nee, das steht nicht zur Debatte
Vermutlich hat das JC da schon den Ausbildungsfreibetrag, also was er so für das Studium aufwenden muss berücksichtigt.