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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 08. Februar 2026, 09:12:48

Titel: Jobcenter darf auch Untervermietung anordnen
Beitrag von: selbiger am 08. Februar 2026, 09:12:48
Wird eine Wohnung aus Sicht des Jobcenters ,,unangemessen teuer", wächst der Druck auf Bürgergeld-Leistungsberechtigte, die Ausgaben zu senken.Das kann nicht nur einen Umzug bedeuten. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen kann es unter Umständen auch zumutbar sein, Teile der Wohnung unterzuvermieten, um die Mietbelastung zu reduzieren.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-darf-auch-untervermietung-anordnen

richter und jc entscheidungen wiedermal völlig im ramen der realitäsfremdheit..wie soll man Kostensenkungsmaßnahmen machen..wenn der staat alles und auf zocken ausgelegt hat..und niemand mehr sich grundlegende dinge wie warme wg strom usw leisten können..denn wird so getahn als gäbe es whg wie hauf..wohin man angeblich ausweichen hätte können etz..und wenn das ebend nicht greift wird sogar verlangt unterzuvermieten.. :wand: also soll man einen wildfremden zu sich in die bude holen..??irgendwie dehen die völlig unrund.. :wand: ich frage mich immer wie man immer noch glauben kan einen nakten mann in die tasche greifen zu können udn dabei die dicke kohle zu machen..
Titel: Aw: Jobcenter darf auch Untervermietung anordnen
Beitrag von: Ottokar am 08. Februar 2026, 11:59:41
Eine Untervermietung ist generell dann unzumutbar, wenn Küche und Bad gemeinsam genutzt werden müssten.
So das Bundessozialgericht in B 4 AS 49/14 R (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/89519) vom 03.12.2015, Rz 25.

Das ist auch folgerichtig, denn in einem solchen Fall würde die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Teilen der Wohnung gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf Privatsphäre und Unverletzbarkeit der Wohnung verstoßen.
D.h. eine solche Verpflichtung wäre grundgesetzwidrig.
Titel: Aw: Jobcenter darf auch Untervermietung anordnen
Beitrag von: Sheherazade am 08. Februar 2026, 12:35:11
Zitat von: selbiger am 08. Februar 2026, 09:12:48richter und jc entscheidungen wiedermal völlig im ramen der realitäsfremdheit.

Nicht wirklich in diesem Fall.
ZitatHinreichende entsprechende Bemühungen der Antragstellerin sind bislang nicht ersichtlich. In diesem Zusammenhang ist für den Senat nicht nachvollziehbar, weshalb die mit der eingelegten Beschwerde pauschal vorgetragene "derzeit nicht praktikable" Untervermietung nicht in Betracht kommt. Dass die von der Antragstellerin bewohnte Wohnung eine solche grundsätzlich ermöglichen dürfte, ergibt sich daraus, dass die Antragstellerin vor Juni 2025 selbst als Untermieterin gemeinsam mit dem Untervermieter in den Räumlichkeiten gewohnt hat. Die grundsätzliche Zumutbarkeit einer solchen Untervermietung ergibt sich bereits daraus, dass der Gesetzgeber sie als ein Beispiel in § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II aufgenommen hat.
L 21 AS 1422/25 B ER (https://openjur.de/u/2538670.html)
Titel: Aw: Jobcenter darf auch Untervermietung anordnen
Beitrag von: Rotti am 08. Februar 2026, 12:42:50
Zitat von: selbiger am 08. Februar 2026, 09:12:48Wird eine Wohnung aus Sicht des Jobcenters ,,unangemessen teuer", wächst der Druck auf Bürgergeld-Leistungsberechtigte, die Ausgaben zu senken.Das kann nicht nur einen Umzug bedeuten. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen kann es unter Umständen auch zumutbar sein, Teile der Wohnung unterzuvermieten, um die Mietbelastung zu reduzieren.
Das wird sicher bei den vielen Flüchtlingen die schon oder später in die Grundsicherung kommen der Fall sein, der "normale" deutsche wird auch angemessene Mieten zahlen wie jeder andere deutsche.
Vormiete: War die Miete des vorherigen Mieters bereits höher als zulässig, darf diese Vormiete beibehalten werden (§ 556e Abs. 1 BGB).
Zitat von: selbiger am 08. Februar 2026, 09:12:48ebend nicht greift wird sogar verlangt unterzuvermieten.. :wand: also soll man einen wildfremden zu sich in die bude holen..??
ich glaube in deine Bude wird dann nur ein Ukrainer einziehen wollen. :grins:
Titel: Aw: Jobcenter darf auch Untervermietung anordnen
Beitrag von: selbiger am 08. Februar 2026, 14:43:16
Zitat von: Rotti am 08. Februar 2026, 12:42:50ich glaube in deine Bude wird dann nur ein Ukrainer einziehen wollen. :grins:

wer da was will interessiert nicht..bei mir zieht keiner ein..unabhängig davon..was macht dich da so sicher das es nur die ukrainer währen die bei mir einziehen würden..??
Titel: Aw: Jobcenter darf auch Untervermietung anordnen
Beitrag von: Rotti am 09. Februar 2026, 13:17:47
Zitat von: selbiger am 08. Februar 2026, 14:43:16
Zitat von: Rotti am 08. Februar 2026, 12:42:50ich glaube in deine Bude wird dann nur ein Ukrainer einziehen wollen. :grins:

wer da was will interessiert nicht..bei mir zieht keiner ein..unabhängig davon..was macht dich da so sicher das es nur die ukrainer währen die bei mir einziehen würden..??

sicher ist nichts aber zustände wie Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg werden wir ja nicht bekommen wer aber in Wohnungen allein lebt mit 100 qm der sollte auch Untervermieten oder Umziehen das wird ja bei dir kaum der Fall sein.