"Das neue Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2025 für den Märkischen Kreis liegt vor und war kurzfristig im Netz auf der Seite des Märkischen Kreises erreichbar.
Seit dem 01.01.2026 soll es Anwendung finden.
So gibt das Jobcenter Märkischer Kreis Werte ab 01. Januar 2026 in einer knappen Übersichtstabelle aus:
Beispiel Vergleichsraum I für 1 Person eine Bruttokaltmiete (Kaltmiete einschließlich Nebenkosten ohne Heizung) max. 379,00 €"
Mietkostenobergrenze 2026 bisher ohne zertifiziert schlüssiges Konzept (https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/mietkostenobergrenze-2026-bisher-ohne-zertifiziert-schluessiges-konzept_a2152168#gallery=null)
(https://www.beispielklagen.de/bilder2/Alles.geprueft,alles.schluessig,alles.gelogen.jpg)
Die Konzepte von 2013, 2015, 2017 und der Korrekturbericht von 2019 waren alle als nicht schlüssig ausgeurteilt. 2020/2021 wurde ebenfalls als nicht schlüssig abgewiesen.
Alle weiteren "Konzept-Entwürfe" sind rechtsanhängig, während die Möglichkeit zu Widerspruch und Klage aufgrund Zeitablauf "bestandskrüftig werden . . .