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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: Rotti am 14. Februar 2026, 15:50:18

Titel: Bürgergeld: Das Jobcenter übernimmt sogar diese Kosten
Beitrag von: Rotti am 14. Februar 2026, 15:50:18
Der Grund: Häufig wird eine Wohnung nur mit Stellplatz oder Garage vermietet. Das Bundessozialgericht hatte in seinem Urteil vom 19. Mai 2021 (Aktenzeichen B 14 AS 39/20 R) erklärt, dass Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage Kosten der Unterkunft sind. Dem Gericht zufolge muss das Jobcenter die Kosten aber nur übernehmen, wenn die Gesamtmiete angemessen ist und Stellplatz oder Garage Bestandteile eines einheitlichen Mietvertrages sind.

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/b%C3%BCrgergeld-das-jobcenter-%C3%BCbernimmt-sogar-diese-kosten/ar-AA1TTeeX?ocid=winp1taskbar&cvid=ac242e093b334e8dc7bf0eec47a556cf&ei=19

auch dann wenn man gar kein Auto hat.
Titel: Aw: Bürgergeld: Das Jobcenter übernimmt sogar diese Kosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Februar 2026, 17:29:44
Woher hast du nur immer diese alten Schinken?
Das wurde doch schon vor Jahren geklärt.