Der Grund: Häufig wird eine Wohnung nur mit Stellplatz oder Garage vermietet. Das Bundessozialgericht hatte in seinem Urteil vom 19. Mai 2021 (Aktenzeichen B 14 AS 39/20 R) erklärt, dass Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage Kosten der Unterkunft sind. Dem Gericht zufolge muss das Jobcenter die Kosten aber nur übernehmen, wenn die Gesamtmiete angemessen ist und Stellplatz oder Garage Bestandteile eines einheitlichen Mietvertrages sind.
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/b%C3%BCrgergeld-das-jobcenter-%C3%BCbernimmt-sogar-diese-kosten/ar-AA1TTeeX?ocid=winp1taskbar&cvid=ac242e093b334e8dc7bf0eec47a556cf&ei=19
auch dann wenn man gar kein Auto hat.
Woher hast du nur immer diese alten Schinken?
Das wurde doch schon vor Jahren geklärt.