Eine alleinstehende Leistungsbezieherin (Jg. 1951) nutzte in ihrer Mietwohnung einen gasbetriebenen Durchlauferhitzer für Warmwasser und einen Gasherd zum Kochen.
Beides lief über denselben Gaszähler – eine getrennte Messung, wie viel Gas fürs Warmwasser und wie viel fürs Kochen verbraucht wurde, war also nicht möglich.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-muss-hoeheren-mehrbedarf-fuer-warmwasser-zahlen-auch-ohne-klare-trennung