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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: sozialobst am 17. Februar 2026, 17:19:54

Titel: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: sozialobst am 17. Februar 2026, 17:19:54
Moin,

leider habe ich mit dem Jobcenter viel Ärger gehabt und kein Stück Vertrauen zu den Mitarbeitern. Nach vielen Jahren Leistungsbezug ist es mir gelungen einen Arbeitgeber zu finden.
Ich habe ehrlich gesagt Angst, dass sich von den Mitarbeitern dort

(ich habe mich in der Vergangenheit und aktuell grad über Dinge beschwert => regelmäßige Falschberechnungen / verschwundene Unterlagen die zu verspäteten Auszahlungen führten / Verweigerung von Weiterbildung mit der Begründung, ich hätte nach der letzten noch nicht mal ein Praktikum gemacht, obwohl mir das von Seiten des JC strikt verboten wurde, um mich vor Ausbeutung zu schützen - dass ich ohne Berufserfahrung nichts gefunden habe war nicht relevant / wurde grade zweimal in Folge zu Terminen bestellt, die dann nicht stattfanden / bei einem telefonischen Termin mit der Leitung wurde ich 1 Stunde zu früh angerufen, habe das Gespräch angenommen, aber die Gegenseite hat sofort aufgelegt, war nicht für Rückrufe zu erreichen und hat dokumentiert, dass ich nicht erreichbar war / u.a.)

jemand beim Arbeitgeber meldet und dem "versehentlich" meine Langzeitarbeitslosengeschichte erzählt. Ich glaube nicht, dass das besonders vorteilhaft für mich wäre.

Die Geschäftsleitung wiegelt bei meinen Beschwerden nur ab.

Ausserdem fordert sie den Arbeitsvertrag unter Androhung von Leistungssperre ab dem 1.3.26.

Mitgeteilte Arbeitsaufnahme ist der 1.3.26, der aktuelle Leistungsbezug geht noch bis 31.3.26, einen neuen WBA habe ich nicht gestellt und auch sonst nichts weiter beantragt.

Ich habe mitgeteilt, dass das erste Gehalt Ende März oder Anfang April zu erwarten ist und ich natürlich gern bereit bin, entsprechende Kontoauszüge einzusenden, damit meine Ansprüche für März korrekt berechnet werden können.

Wie gesagt, als Antwort kam die Androhung von Zahlungseinstellung - nicht Kürzung - ab dem 1.3.26, wenn ich nicht kurzfristig die Unterlagen einreiche.

Ich möchte nicht, dass die wissen, wo ich arbeite. Wie soll ich damit jetzt umgehen? Den Anwalt kann ich mir wohl erst ab April leisten... .

Danke für die Hilfe!
Titel: Aw: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: Sheherazade am 17. Februar 2026, 17:23:01
Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 17:19:54Ich möchte nicht, dass die wissen, wo ich arbeite.

Da kommst du im Leistungsbezug aber nicht drum herum - und das bist du bis Ende März noch. Entweder eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber oder eine Kopie des Arbeitsvertrages und Ende März bzw. Anfang April dann noch den Zufluss nachweisen.
Titel: Aw: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: sozialobst am 17. Februar 2026, 17:38:56
Danke für die Anwort.

Ich habe dazu im Netz widersprüchliche Infos gefunden.

https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/ALG-2-Arbeitsaufnahme,-fristgerechte-Abmeldung,-Jobcenter-moechte-meinen-Arbeitsvertrag-__f601102.html

Kannst du das begründen? Ich will ja keine Leistungen, sondern mich aus den Leistungen abmelden. Für März bekomme ich ja ein Gehalt  - leider erst zum Monatsende - und muss die im Voraus gezahlte Leistung wieder erstatten. Was für mich völlig in Ordnung ist.

Anders sähe es wohl aus, wenn das erste Gehalt für März erst im April auf meinem Konto erscheint, richtig?

Was für Gründe kann ich sonst noch haben, um mich jetzt mit denen rumzuärgern? Habe ich vielleicht Anspruch auf irgendwelche Förderungen bei Jobantritt, die ich jetzt explizit beantragen muss und die auch nicht von einem übellaunigen Sachbearbeiter abgelehnt werden können, weil ich mich über ihn beschwert habe?
Titel: Aw: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: Sheherazade am 17. Februar 2026, 17:52:24
Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 17:38:56Kannst du das begründen? Ich will ja keine Leistungen, sondern mich aus den Leistungen abmelden. Für März bekomme ich ja ein Gehalt  - leider erst zum Monatsende - und muss die im Voraus gezahlte Leistung wieder erstatten.

Die Begründung hast du selbst geschrieben, du bekommst für März noch Leistungen, ergo bist du im Leistungsbezug. Inwieweit du diese Leistungen zurückzahlen musst, hängt davon ab, wann dein erster Lohn bei dir eingeht.
Titel: Aw: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: sozialobst am 17. Februar 2026, 18:00:35
Hm, soweit ich das verstanden habe, bin ich verpflichtet Daten mitzuteilen, die für die Berechnung des Anspruchs notwendig sind. Das wären die Kontoauszüge - die ich gern bereitstellen will. Die Identität meines Arbeitgebers ist nicht abrechnungsrelevant.

Entschuldige mein nachbohren. Ich möchte die wirklich dort nicht preisgeben. Deswegen suche ich hier nach Hinweisen auf klare gesetzliche Regelungen, die mich trotzdem dazu verpflichten oder ebend nicht.

Titel: Aw: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: Rotti am 17. Februar 2026, 18:01:54
Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 17:19:54Ausserdem fordert sie den Arbeitsvertrag unter Androhung von Leistungssperre ab dem 1.3.26.

Könnte man damit begründen das du den wegen Datenschutzrechten des Ag nicht vorlegen kannst und die Lohnabrechnung und Kontoauszüge bei Zufluss einreichen möchtest.Ob die jetzt noch dein Bürgergeld für März stoppen würden kann ich aber nicht sagen.
Bei Schonvermögen würde ich das denen so schreiben wenn dein Verdienst Ende März über dem Bürgergeld ist.
Aber dem Ag zu sagen er soll erst im April Lohn zahlen geht gar nicht. Der Ag ist ja verpflichtet dir den Lohn nach 4 Wochen
auszuzahlen.
Gesetzlich (§ 614 BGB) ist die Vergütung nach Leistung der Arbeit (monatlich) fällig. Häufig wird der 15. des Folgemonats als letzte Frist angesehen, wobei spätere Zahlungen oft unzulässig sind-
 Bei monatlicher Vergütung wird der Zahlungsanspruch daher am ersten Tag des Folgemonats fällig.

Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 18:00:35Entschuldige mein nachbohren. Ich möchte die wirklich dort nicht preisgeben. Deswegen suche ich hier nach Hinweisen auf klare gesetzliche Regelungen, die mich trotzdem dazu verpflichten oder ebend nicht.
https://www.gegen-hartz.de/news/brgergeld-diese-unterlagen-drfen-jobcenter-nicht-verlangen-verlangen-es-dennoch

Titel: Aw: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: Sheherazade am 17. Februar 2026, 18:04:15
Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 18:00:35Hm, soweit ich das verstanden habe, bin ich verpflichtet Daten mitzuteilen, die für die Berechnung des Anspruchs notwendig sind. Das wären die Kontoauszüge - die ich gern bereitstellen will.

Ja, UND entweder eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ODER eine Kopie des Arbeitsvertrages ODER die Lohnabrechnung (die allerdings auch sehr spät kommen dürfte) - ohne die weiterführenden Angaben ist eine Berechnung des Anspruchs nicht möglich. Nur mal so als Hinweis: Der Freibetrag wird vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen.

Ich vermute mal, die drängen so auf den Arbeitsvertrag, weil man eine Überzahlung vermeiden will. Sollte also im Arberitsvertrag etwas von Lohnzahlung Ende des Monats stehen, wird man dir die Leistungen einstellen zu Ende Februar und dir ggf. auf Antrag ein Darlehen gewähren für März.
Titel: Aw: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: sozialobst am 17. Februar 2026, 18:19:55
Nein, niemand will den Arbeitgeber zu einer späteren Auszahlung im April bewegen. Ganz bestimmt nicht.

Zitat von: Rotti am 17. Februar 2026, 18:01:54Könnte man damit begründen das du den wegen Datenschutzrechten des Ag nicht vorlegen kannst und die Lohnabrechnung und Kontoauszüge bei Zufluss einreichen möchtest

Genau das habe ich getan. Antwort war Drohung mit Leistungssperre ab März.

Ich will wie gesagt Kontoauszüge vorlegen, soll alles seine Richtigkeit haben und korrekt sein!

Bloß den Vertrag sollen sie nicht bekommen, und wenn dann nur ohne bzw. mit geschwärzter Adresse des Arbeitgebers, damit sie sich dort nicht melden können.
Titel: Aw: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: Sensoriker am 17. Februar 2026, 18:26:58
Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 17:19:54Ausserdem fordert sie den Arbeitsvertrag unter Androhung von Leistungssperre ab dem 1.3.26.

Schriftlich?
Titel: Aw: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: Sheherazade am 17. Februar 2026, 18:32:30
Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 18:19:55Ich will wie gesagt Kontoauszüge vorlegen, soll alles seine Richtigkeit haben und korrekt sein!

Warum das nicht reicht, habe ich dir schon geschrieben.

Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 18:19:55Bloß den Vertrag sollen sie nicht bekommen, und wenn dann nur ohne bzw. mit geschwärzter Adresse des Arbeitgebers, damit sie sich dort nicht melden können.

Dann schick ihnen den halt so.

Titel: Aw: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: sozialobst am 17. Februar 2026, 18:37:59
Zitat von: Sensoriker am 17. Februar 2026, 18:26:58
Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 17:19:54Ausserdem fordert sie den Arbeitsvertrag unter Androhung von Leistungssperre ab dem 1.3.26.

Schriftlich?

Ja, schriftlich von der Geschäftsleitung.

Titel: Aw: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: Rotti am 17. Februar 2026, 19:01:22
Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 18:19:55Bloß den Vertrag sollen sie nicht bekommen, und wenn dann nur ohne bzw. mit geschwärzter Adresse des Arbeitgebers, damit sie sich dort nicht melden können.
ja genau und schreib dazu wenn das ihnen nicht ausreicht das du den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes anschreibst.
Titel: Aw: Muss ich den Arbeitsvertrag beim Abmelden aus der Leistung vorlegen?
Beitrag von: sozialobst am 17. Februar 2026, 19:15:04
Zitat von: Rotti am 17. Februar 2026, 19:01:22
Zitat von: sozialobst am 17. Februar 2026, 18:19:55Bloß den Vertrag sollen sie nicht bekommen, und wenn dann nur ohne bzw. mit geschwärzter Adresse des Arbeitgebers, damit sie sich dort nicht melden können.
ja genau und schreib dazu wenn das ihnen nicht ausreicht das du den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes anschreibst.

Ich glaube da hätte es mehr Sinn sich mit dem ersten Gehalt mal zum Anwalt zu bewegen und zu schauen, ob man den Umgang mit mir in den letzten Jahren also Mobbing, oder die Androhung der Sperre als Nötigung bezeichnen könnte. Aber vom Datenschutzbeauftragten  bekommst du keine Antwort. Hab mich dort und beim Verbraucherschutz mal über Facebook beschwert. Die haben mich und meine Firmenseite gesperrt (dort war sogar ein Impressum mit Daten und Telefonnummer) und den Personalausweis zur Entsperrung gefordert. Geb ich denen natürlich nicht. Hab sie dann zur Löschung meiner Seiten aufgefordert, weil sie fortan unter meinem Namen und mit meinen Inhalten eine Seite betrieben haben, das hat die natürlich nicht gejuckt. Beschwerde beim Datenschutz - keinerlei Antwort. Verbraucherzentrale - keine Antwort. Aber egal - das ist jetzt Offtopic.

Ich schick dann jetzt wohl nen geschwärzten Vertrag, leb sonst mit der Sperre und frag dann später mal den Anwalt wegen dem Mobbing - wenn keiner sonst Argumente inklusive Rechtsgrundlage zur Hand hat, die mir weiterhelfen.

Ich danke Euch ALLEN aber auf jeden Fall für eure Hilfe und eure Meinungen dazu.