Hallo und guten Abend, ich habe eine Frage zum o.g. Thema. Ich bin seit kurzem arbeitslos und habe nun meinen ALG1 Bescheid bekommen. Zuvor war ich 11 Monate krank geschrieben und ich habe im Jahr der Arbeitlosmeldung weniger als 150 Tage gearbeitet. Das Arbeitsamt nimmt jetzt als Ermessenspielraum für die Berechnung vom ALG1 24 Monate. Meine Frage bezieht sich auf den Ermessungsspielraum, wie wird hier gerechnet. Das Arbeitsamt hat Ihn wie folgt interpretiert:
Die letzten 4 Monate vom Arbeitsverhältnis, dann 11 Monate Krankengeldbezug und dann noch 9 Monate vor meiner Krankheit. Ist das so korrekt? Die können doch nicht mein Krankengeld in die Berechnung meines ALG1 einrechnen, oder sehe ich das falsch.
Meiner Meinung nach müßte die Bezug Dauer des Krankengeldes hier nicht berücksichtigt werden.
Also die letzten 4 Monate vorm Arbeitsverhältnis und dann 20 Monate vor meiner Krankheit. Ich hoffe das ich mich einigermaßen Verständlich ausgedrückt habe und ich auch im richtigen Forum gelandet bin. Vielen Dank für eure Antworten. Viele Grüße
Doch,dass Krankengeld ist bloß 60% von Lohn und ja das ALG1 berechnet sich aus dem Durchschnitt inkl des Krankengeldes . Also nicht wundern wenn's gaaanz wenig wird
Zitat von: superpferdi am 20. Februar 2026, 00:13:40Das Arbeitsamt hat Ihn wie folgt interpretiert:
Die letzten 4 Monate vom Arbeitsverhältnis, dann 11 Monate Krankengeldbezug und dann noch 9 Monate vor meiner Krankheit. Ist das so korrekt?
Ja, das ist so korrekt. Während des Krankengeldbezuges wurden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (und Renten- und Pflegeversicherung) abgeführt.
Hallo Sheherazade, hallo eder und hallo ins Forum,
vielen Dank für eure super schnellen Antworten. Nachdem ich ein wenig im Netz gelesen habe, heißt es doch " für die Berechnung des ALG1 soll niemand durch seine Krankheit schlechter gestellt werden ", das ALG1 wird so berechnet als wenn der Bezieher nie Krank war. Deshalb kann ich die Berechnung von meinem ALg1 noch nicht ganz nachvollziehen. Normalerweise werden ja die letzten 12 Monate Gehalt zur Berechnung genutzt. Fließen nun bei Ausweitung auf 24 Monate, die 13 Monatsgehälter und 11 Monate Krankengeld in die Berechnung von ALG1 ein?
Vielen Dank
Superpferdi
Zum Bemessungsentgelt gehört lt. § 151 SGB III nur das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, keine Lohnersatzleistungen wie Krankengeld.
Hat man in den letzten 12 Monaten wegen AU Krankengeld erhalten, wird der Bemessungszeitraum auf 24 Monate verlängert, wie es hier gemacht wurde, um einen Zeitraum von mindestens 150 Tagen an Arbeitsentgelt zu erhalten.
Ist das auch nicht möglich, erfolgt nach § 152 SGB III eine fiktive Bemessung.
In deinem Fall werden nun die 11 Monate Arbeitsentgelt als Bemessungsentgelt zur Berechnung zugrunde gelegt.
Zitat von: superpferdi am 20. Februar 2026, 00:13:40Die können doch nicht mein Krankengeld in die Berechnung meines ALG1 einrechnen, oder sehe ich das falsch.
wenn da keine Abzüge der AV steht werden die auch nichts einrechnen für die Zeit des Krankengeldes. Rechne dir das von der Lohnabrechnung mal nach deine Einzahlungsmonate der Arbeitslosenvers. vielleicht kannst du es da besser verstehen.
@Rotti: Im Beitrag von @Ottokar wurde sehr schön der Unterschied zwischen Bemessungszeitraum (vom TE "Ermessensspielraum" genannt) und Bemessungsentgelt erklärt.
Zitat von: Sheherazade am 21. Februar 2026, 17:00:58@Rotti: Im Beitrag von @Ottokar wurde sehr schön der Unterschied zwischen Bemessungszeitraum (vom TE "Ermessensspielraum" genannt) und Bemessungsentgelt erklärt.
ja trotzdem würde ich auch Nachrechnen ob die Bezugsmonate auch vom ALG 1 korrekt sind, wenn man die Lohnabrechnungen noch der letzten Jahre hat.
Hallo und guten Abend,
ich muß mich erstmal für die späte Rückmeldung entschuldigen. Hatte einigen Stress mit meiner Mutter (87 Jahre),ist gestürzt und liegt jetzt mit Oberschenkelhalsbruch für min. 6 Wochen im Krankenhaus, da Sie fast Taub ist benötigt Sie viel hilfe meinerseits(bin auch Pflegeperson).
Ich habe mir die Sache nochmal angeschaut und wie folgt raus geschrieben.
Also Krankengeld von 03.04.2024 - 28.02.2025, letzter Arbeitstag war 30.06.2025
Das Arbeitsamt hat den Bemessungszeitraum wie folgt festgelegt:
07.2023 Arbeit 01.2024 07.2024 KG 01.2025 KG
08.2023 Arbeit 02.2024 08.2024 KG 02.2025 KG
09.2023 Arbeit 03.2024 09.2024 KG 03.2025 Arbeit
10.2023 Arbeit 04.2024 KG 10.2024 KG 04.2025 Arbeit
11.2023 Arbeit 05.2024 KG 11.2024 KG 05.2025 Arbeit
12.2023 Arbeit 06.2024 KG 12.2024 KG 06.2025 Arbeit
KG = Krankengeld
Gesamt 24 Monate.
Das Krankengeld wurde also mit in die 24 Monate Bemessungsspielraum eingerechnet.
Da ich immer wieder lese, das man durch Krankheit nicht schlechter gestellt sein darf, kann ich das nicht
nachvollziehen. Aber wenn es so ist, werde ich das so hin nehmen müssen.
Kann da jemand mal kurz drüber schaun und auf Richtigkeit prüfen?
Vielen dank Im vorraus.
Viele Grüße in die Runde
Zitat von: superpferdi am 04. März 2026, 18:05:30Das Krankengeld wurde also mit in die 24 Monate Bemessungsspielraum eingerechnet.
Lies dir noch mal bitte die Antwort #4 langsam durch. Es gibt einmal den Bemessungszeitraum (da wird die ZEIT des Krankengeldbezuges mit einbezogen, damit du auf 24 Monate kommst) und das Bemessungsentgelt aus den Arbeitsmonaten.