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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Everest87 am 20. Februar 2026, 08:57:30

Titel: Vorläufigen weiterbewilligungsbescheid auf einen festen Bescheid festsetzen
Beitrag von: Everest87 am 20. Februar 2026, 08:57:30
Hallo ihr lieben

Wir haben leider eine neue Sachbearbeiterin in der Leistung und die macht uns echt das Leben schwer.
Zum einen hat sie unseren letzten Weiterbewilligungsantrag verspätet bearbeitet, obwohl der Antrag schon 3 Monate Vorlag. Der Bescheid kam dann, aber als Vorläufiger, weil sie plötzlich noch irgendwelche Unterlagen haben wollte. Bekam sie gleich am nächsten Tag. Das ist jetzt 2 Monate her. Vorgestern bat ich sie freundlich per Mail, den vorläufigen Bescheid, doch bitte nun auf den normalen 12 monatigen zu ändern, da wir diesen dringend brauchen für die Krankenkassen, wegen der Zuzahlungsbefreiung, da wir beide auf sehr viele Medikamente angewiesen sind und das unsere Wohnung grade im Verkauf ist und der neue Vermieter einen vollen Bescheid sehen möchte!

Sie antwortete, dass ginge nicht und ich solle im Juni einen neuen Antrag stellen.

Das kann doch nicht sein. Ich weiß das man einen 6 Monats Bescheid auf 12 Monate ändern kann. Hat Ihre Vorgängerin auch schon gemacht.

Gibt es da was handfestes was ich ihr schreiben kann?

Ich danke euch 😊
Titel: Aw: Vorläufigen weiterbewilligungsbescheid auf einen festen Bescheid festsetzen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Februar 2026, 12:19:20
Everest87

Zitat von: Everest87 am 20. Februar 2026, 08:57:30Sie antwortete, dass ginge nicht und ich solle im Juni einen neuen Antrag stellen.
Was genau hat sie geschrieben? Am besten stellst du das Antwortschreiben anonymisiert hier ein.

Was für Unterlagen haben gefehlt?

Zitat von: Everest87 am 20. Februar 2026, 08:57:30Ich weiß das man einen 6 Monats Bescheid auf 12 Monate ändern kann. Hat Ihre Vorgängerin auch schon gemacht.
Was hast du da geschrieben. vllt. reicht es ja das selbe nochmal zu schreiben.

Zitat von: Everest87 am 20. Februar 2026, 08:57:30und der neue Vermieter einen vollen Bescheid sehen möchte!
auch ein vorläufiger Bescheid ist ein voller Bescheid das kannst du dem neuen VM ja sagen. Und das wäre auch kein Kündigungsgrund falls du dir da Sorgen machst.

MfG FN

Ein bißerl Lesestoff:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-angang-5_ba030640.pdf