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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: M am 24. Februar 2026, 21:39:38

Titel: Bearbeitungsdauer bei Einkommensänderung, ggf. weitere Nachweise?
Beitrag von: M am 24. Februar 2026, 21:39:38
Hallo allerseits,

ich hatte bis einschließlich November 25 noch ein monatliches Einkommen von 200€. Somit habe ich 393€ Bürgergeld erhalten.
Für den Dezember 25 habe ich am 17.11.25 die Veränderungsmitteilung - Wegfall eines sonstigen Einkommens getätigt.
Außerdem habe ich dies im Weiterbewilligungsantrag angegeben. Den Weiterbewilligungsantrag habe ich am 02.12.25 gestellt, ihm wurde am 30.12.25 stattgegeben, allerdings wurden die 200€ erneut als Einkommen erfasst. Somit wurden erneut 393€ Bürgergeld berechnet. Also habe ich am 31.12.25 Widerspruch eingelegt. Das Jobcenter berechnet natürlich anhand der letzten drei Monate und September bis November habe ich die 200€ ja noch erhalten. So habe ich am 02.01.25 noch die Kontoauszüge vom Dezember nachgereicht, auch für die Veränderungsmitteilung vom 17.11. in der es ja um den Dezember geht.

Der Januar verging, es gab keine Reaktion.

Am 02.02. habe ich die Kontoauszüge für den Januar nachgereicht.
Am 09.02. habe ich eine Anfrage zum Bearbeitungsstand für die Veränderungsmitteilung vom November gestellt.
Am 16.02. habe ich eine Anfrage zum Bearbeitungsstand des Wiederspruch gestellt. Außerdem habe ich den Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen beantragt.
Bislang habe ich keinerlei Reaktion erhalten. Telefonisch ist niemand zu erreichen.

Warten die jetzt erst einmal auf Nachweise von 3 Monaten? Ohne das zu kommuniziern? Habe ich irgend etwas falsch gemacht?
So knapp 393€ monatlich sind und das jetzt seit einschließlich Dezember, drängt bei mir noch zusätzlich, dass ich im März ein Vorstellungsgespräch habe, für dass ich durch halb Deutschland fahren werde. Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich die Fahrtkosten auch erst hinterher erstattet. In der jetzigen Situation kann ich mir die Fahrt nicht einmal leisten.

Vielen Dank für eure Antworten.

 
Titel: Aw: Bearbeitungsdauer bei Einkommensänderung, ggf. weitere Nachweise?
Beitrag von: Ottokar am 25. Februar 2026, 09:03:19
Das JC muss eine solche Veränderung sofort berücksichtigen.
Als angemessene Bearbeitungsfrist für solche leistungsrelevaten Änderungen werden in der Rechtsprechung 14 Tage anerkannt.
Der neue Bewilligungsbescheid ist wegen der Anrechnung fiktiven Einkommens klar rechtswidrig.
Hier hast du ja bereits Widerspruch eingelegt, ich würde hier sofort beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen  mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes ohne Anrechnung von fiktivem Einkommen zu verurteilen.
Titel: Aw: Bearbeitungsdauer bei Einkommensänderung, ggf. weitere Nachweise?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Februar 2026, 13:17:06
M

Zitat von: M am 24. Februar 2026, 21:39:38Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich die Fahrtkosten auch erst hinterher erstattet. In der jetzigen Situation kann ich mir die Fahrt nicht einmal leisten.
Falls sich die Situation bis dahin nicht gebessert hast kannst du die Kostenübernahme für Voraus beantragen. s. Anhang
Das muss natürlich so früh gemacht werden dass das JC mit Bearbeitung und Überweisung fertig wird.

Da es ein Antrag ist hat das JC viel Zeit für die Bearbeitung aber wenn du in der Begründung genau dass aus deinem Eröffnungsthread bringst geht es vllt. schneller
und
da das JC sicher vom SG, wenn du Ottokars Vorschlag umsetzt,
einen auf den Deckel bekommt dann sollte es auch schneller gehen.

MfG FN
Titel: Aw: Bearbeitungsdauer bei Einkommensänderung, ggf. weitere Nachweise?
Beitrag von: M am 25. Februar 2026, 18:32:28
Vielen Dank!