Ich brauche dringend Hilfe. Bis vor einem Jahr haben wir als vierköpfige BG aufstockend Bürgergeld bezogen. Wegen Job-Aufnahme im Oktober 2024 kam es zu einer Überzahlung, welche ich im Frühjahr letzten Jahres auf einem Schlag bezahlt habe.
Wir sind nun auch seit einem Jahr aus dem aufstockenden Bezug raus. Trotzdem kamen neue Zahlungsaufforderungen von Inkasso des Jobcenters.
Ich habe sofort Widerspruch beim Inkasso eingelegt und entsprechende Kontoauszüge vorgelegt, die verwiesen wieder aufs Jobcenter. Dort habe ich Anfang Februar ebenfalls alles hingeschickt und bis heute nichts mehr gehört. Ich wollte eine vollständige Aufstellung der Zahlungen.
Obwohl ich bereits letzte Woche dem Inkasso schrieb, daß es noch in der Klärung beim Jobcenter vorliegt und sie bis auf Weiteres von weiteren Forderungen absehen sollen, hatte ich heute wieder eine Mahnung inklusive Vollstreckungsdrohung in der Post. Was soll ich denn noch machen? 😡😫
Zitatwelche ich im Frühjahr letzten Jahres auf einem Schlag bezahlt habe
Könnte es sein, dass die das nicht richtig zuordnen konnten?
Auf keinen Fall würde ich der Forderung vom Inkasso nachkommen.
Notfalls denen noch einmal klar machen: Die gesamte Forderung wurde am xx.xx.xxxx bereits bezahlt.
Zitat von: BlackCat am 26. Februar 2026, 14:07:44welche ich im Frühjahr letzten Jahres auf einem Schlag bezahlt habe.
Frage: bekommt man vom dem Inkasso Service dann nicht eigentlich sowas wie eine "alles Bezahlt" Mitteilung ???
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. Februar 2026, 15:16:40Zitatwelche ich im Frühjahr letzten Jahres auf einem Schlag bezahlt habe
Könnte es sein, dass die das nicht richtig zuordnen konnten?
Auf keinen Fall würde ich der Forderung vom Inkasso nachkommen.
Notfalls denen noch einmal klar machen: Die gesamte Forderung wurde am xx.xx.xxxx bereits bezahlt.
Ich habe sie nicht auf einen Schlag gezahlt, sondern nach BG-Mitglied. Die sollten es eigentlich zuordnen können.
Zitat von: BlackCat am 26. Februar 2026, 15:31:56Die sollten es eigentlich zuordnen können.
Womöglich aber nur, wenn es eine Zahlungsaufforderung gegeben hatte, mit entsprechendem Aktenzeichen.
Wurde einfach so auf ein Jobcenterkonto gezahlt, ist eine Zuordnung kaum möglich.
Auch wenn man die BG-Nummer angegeben hatte.
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. Februar 2026, 15:16:40Auf keinen Fall würde ich der Forderung vom Inkasso nachkommen.
Notfalls denen noch einmal klar machen: Die gesamte Forderung wurde am xx.xx.xxxx bereits bezahlt.
Der Auftrag kommt ja vom JC da werden die sicher nicht mit sich reden lassen aber einen Aufschub bis das geklärt ist sollten sie euch schon einräumen. Ich hoffe doch du hast keine Zahlungen im voraus geleistet ohne Überweisungsvermerk.Es gibt einen Bescheid für die Überzahlung und eine Zahlungsaufforderung und spätestens da muss man Widerspruch beim JC einlegen.