Ein aktuelles Urteil hat für erhebliches Aufsehen gesorgt, weil das Jobcenter einem Bürgergeld-Beziehenden nicht das Vermögen anrechnen durfte, das sich auf drei Sparkonten in Höhe von insgesamt 450.000 Euro befand.
(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 20.11.2024 – L 18 AS 447/23