Trotz dieser großen Geldsumme entschied das Gericht, dass dem Antragsteller die Bürgergeld-Leistungen nicht verwehrt werden dürfen. Grund dafür war die Frage, wer tatsächlich Zugriff auf diese Konten hatte und ob das Geld real zur Verfügung stand oder nur formal.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hammer-urteil-trotz-450000-euro-brgergeld-anspruch-vom-jobcenter-bekommen
Was die immer unter aktuell verstehen. Wenn ich das richtig sehe, ist das Urteil 3 Jahre alt
Und, finde das gar nicht so schlimm. Hab auch ein bischen was auf dem Konto aber halt knapp unter dem was ich haben darf.
Von so einer Summe kann ich Bloß träumen ,geschweige soviel Geld auf dem Konto haben :schock: mit dieser Summe könnte ich mehre Leben ohne an alles zu knapsen schaffen ;) Ab in den Süden,wo du immer Sonne+ruhe hast XD damit du hier das Irrenhaus nicht mehr ertragen musst.
es ist inzwischen sehr leicht ins Bürgergeld zu kommen diese Freibeträge früher 60.000€ und Erbschaftseinkommen nicht anzurechnen hat ja auch viele bewogen Bürgergeld zu beziehen.
Ein zurück auf 150 € Freibetrag je Lebensjahr und dafür mehr Regelsatz hätte bei Einführung des Bürgergeldes meiner Meinung beibehalten sollen.
Zitat von: orpheus am 27. Februar 2026, 12:11:09Was die immer unter aktuell verstehen. Wenn ich das richtig sehe, ist das Urteil 3 Jahre alt
Ja, und betrifft Leistungsbezüge von 2007-2009.