Das Jobcenter fordert eine Vermögensverwertung bei 2,5 Millionen Euro durch Erbschaftsverkauf. Die Vorgehensweise des Jobcenters sei rechtswidrig sagt das Bayrische Landessozialgericht. Gericht spricht danach zuschussweise Leistungen nach dem SGB 2 zu.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/gericht-spricht-millionen-erbin-buergergeld-inklusive-miete-zu