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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 28. Februar 2026, 09:08:31

Titel: Vater unbekannt muss keinen Unterhaltsvorschuss begründen
Beitrag von: selbiger am 28. Februar 2026, 09:08:31
Für den Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen wegen eines unbekannten Kindesvaters muss die Mutter des Kindes detailliert Auskunft über die Entstehung der Schwangerschaft geben. Allein das vage Vorbringen, den aus Dänemark stammenden Kindesvater beim ,,Barhopping" kennengelernt und beim späteren Verkehr mit Kondom verhütet zu haben, reicht laut einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 2. Februar 2026 nicht aus (Az.: 15 B 6/26).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/vater-unbekannt-muss-keinen-unterhaltsvorschuss-begruenden

sowas kann passieren wenn man mit wildfremden in die kiste springt..immerhin habe sie den namen des aktörs in erfahrung bringen können..denn viele wissen nichtmal den namen..aber die penisgrösse.. :schaem: