Hallo zusammen,
Ich möchte gerne etwas wissen, bevor ich in die Situation komme, um Planungssicherheit zu haben. Wird Schmerzengeld, Schadensersatz und Leistungen der Versicherung bei z.B. Brand, Wasserschaden... etc. als Einkommen angerechnet und ist das beim Jobcenter meldepflichtig?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
SunnyFunny (Tina)
Schmerzensgeld ist lt. § 11a Abs. 2 SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen, somit nicht leistungsrelevant und damit auch nicht mitteilungspflichtig i.S.d. § 60 SGB I.
Schadensersatz für Vermögensschäden ist eine Vermögensumwandlung und deshalb i.d.R. ebenfalls nicht leistungsrelevant und damit auch nicht mitteilungspflichtig i.S.d. § 60 SGB I. Ausnahme: wenn es sich um Vermögen handelt, welches nach § 12 Abs. 1 S. 2 SGB II separat geschützt war und infolge dieser Vermögensumwandlung in Geld nach § 12 Abs. 2 SGB II zu berücksichtigen ist. Dann liegt eine mitteilungspflichtig Änderung i.S.d. § 60 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 alt. 2 SGB I vor (Änderungen in den Verhältnissen ... über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind).
Allerdings muss die Mitteilung dieser Änderung erst beim nächsten Weiterbewilligungsantrag erfolgen, da sie lt. § 12 Abs. 5 S. 2 SGB II erst dann zu berücksichtigen ist.