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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: haxi79 am 01. März 2026, 07:46:48

Titel: Autoverkauf im Bürgergeldbezug
Beitrag von: haxi79 am 01. März 2026, 07:46:48
Hi,

ich stehe seit 8 Jahren im Bürgergeldbezug. Vor 5 Jahren habe ich von meiner Mutter ein gebrauchtes Auto geschenkt bekommen, dass damals etwa 5000 Euro wert war. Das Jobcenter weiß über die Schenkung damals Bescheid. Jetzt möchte ich es verkaufen an eine private Person für 1800.- Euro. Rechnet das Jobcenter jetzt irgendwas in meinem laufenden Bezug an oder gibt es Freibeträge etc.?
Vielen Dank!

Gruß
Titel: Aw: Autoverkauf im Bürgergeldbezug
Beitrag von: Unwissender am 01. März 2026, 08:36:47
Nein! Das JC darf nix anrechnen, da es sich um eine "Vermögensumwandlung" handelt!

Genauso wenn du irgendwas aus deinem Eigentum verkaufst (z.B. bei ebay) dann bekommst du sozusagen für den Wert des Artikel einen anderen Wert, nämlich Geld!

Somit "verdienst du nix, machst also keinen Gewinn! also alles gut! Ich würde die aber raten, in jedem Fall einen "Kaufvertrag zu machen damit du nachweisen kannst dass das Auto verkauft wurde, falls nachgefragt wird was damit geschehen ist!
Titel: Aw: Autoverkauf im Bürgergeldbezug
Beitrag von: haxi79 am 02. März 2026, 05:45:22
Ok. Kann ich das Geld dann verbrauchen für mich oder muss ich es anlegen, zur Seite legen weil es das Jobcenter verlangt usw.?
Titel: Aw: Autoverkauf im Bürgergeldbezug
Beitrag von: Rotti am 02. März 2026, 06:21:47
Zitat von: haxi79 am 02. März 2026, 05:45:22Ok. Kann ich das Geld dann verbrauchen für mich oder muss ich es anlegen, zur Seite legen weil es das Jobcenter verlangt usw.?
wenn dadurch deine 15.000 € Schonvermögen nicht überschritten sind darfst du alles ausgeben.
Der/die Leistungsberechtigte ist verpflichtet, einen möglichst hohen Erlös anzustreben. Bei dem Erlös aus dem Verkauf des Kfz handelt es sich um Vermögen. Der Betrag ist nicht dem Einkommen zuzuordnen. Soweit noch weitere Barbeträge oder sonstige Geldwerte vorhanden sind, sind diese dem Verkaufserlös hinzuzurechnen. Ein Vermögenseinsatz erfolgt nur mit dem über den maßgeblichen Vermögensfreibetrag gemäß § 1 Barbeträge-Verordnung BarBetrV hinausgehenden Betrag

Zweifel an der Hilfebedürftigkeit
Ist der/die Leistungsberechtigte Eigentümer/in und/oder Halter/in oder nur Nutzer/in eines Kfz, bestehen grundsätzlich Zweifel an der Hilfebedürftigkeit. Es ist in der Regel nicht möglich, aus der regelsatzmäßigen Hilfe einen Pkw anzuschaffen und/oder zu unterhalten.
Titel: Aw: Autoverkauf im Bürgergeldbezug
Beitrag von: haxi79 am 02. März 2026, 15:53:16
Ok, besten Dank!
Titel: Aw: Autoverkauf im Bürgergeldbezug
Beitrag von: Rotti am 02. März 2026, 15:56:51
Zitat von: haxi79 am 02. März 2026, 15:53:16Ok, besten Dank!
Der untere Teil meines Kommentars ist mehr für Leute im SGB XII gedacht.