Hallo Guten Abend:
Ich hoffe, dass mir die Experten hier helfen können, ich habe dringende Frage wegen Umzug, wenn der Rentenantrag auf EU Rente bei Rentenversicherung läuft.
Ich beziehe Bürgergeld und musste einen Feststellungsantrag bei der Rentenversicherung stellen.
Jetzt ist noch dazu gekommen, dass ich dringend umziehen muss, wo der Rentenantrag läuft.
Wäre es jetzt ein Nachteil für den Antrag, wenn ich der Rentenversicherung einen neuen Arzt vorstellen müsste mit einer neuen Entbindung von der Schweigepflicht? Wäre das für den Antrag auf EU Rente schädlich?
Kann man das machen, dass man der Rentenversicherung einen neuen Arzt am neuen Wohnort vorstellen muss?
Der Umzug wäre von der Stadt, wo ich seit mehr 2,5 Jahrzenten lebe, in eine andere Stadt und anderes Bundesland.
Dankeschön im Voraus für Hilfe
Tränenschleier
Zitat von: Tränenschleier am 01. März 2026, 22:51:39Wäre es jetzt ein Nachteil für den Antrag, wenn ich der Rentenversicherung einen neuen Arzt vorstellen müsste mit einer neuen Entbindung von der Schweigepflicht? Wäre das für den Antrag auf EU Rente schädlich?
Kann man das machen, dass man der Rentenversicherung einen neuen Arzt am neuen Wohnort vorstellen muss?
Der Umzug wäre von der Stadt, wo ich seit mehr 2,5 Jahrzenten lebe, in eine andere Stadt und anderes Bundesland.
Der Rentenantrag gilt ja für ganz Deutschland und daher ist beim Umzug zu beachten wenigstens die neue Adresse anzugeben.
Wenn du neue Ärzte hast die neue Befunde schreiben solltest du die natürlich dem RV bekannt geben oder eben gleich über Schweigepflichtsentbindung den/die Ärzte befreien.
MfG FN
Zitat von: Tränenschleier am 01. März 2026, 22:51:39musste einen Feststellungsantrag bei der Rentenversicherung stellen
Dann hat die RV ja sicherlich schon alle Daten dazu, die für den Antrag benötigt werden.
Der Umzug ändert daran rein gar nichts, allerdings könnte eine andere Niederlassung bei der RV zuständig werden.
Evtl. bleibt es aber auch da, wo der Antrag gestellt wurde.
Darum ist es deine Pflicht, die neue Adresse zu melden, sobald du dort wohnst.
Auch falls man von der RV zu einer Begutachtung eingeladen wird. (damit es in deiner Nähe ist)
Auch darum: das mit dem Umzug mit der RV schon mal vorher absprechen.
Wenn es einen neuen Arzt geben sollte, kann er eh kaum was bewirken, da er dich kaum kennt.
Ist also erst mal eher uninteressant.
Ein Umzug führt jedenfalls zu keinem Nachteil, was den Antrag bei der RV angeht.
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. März 2026, 15:35:15allerdings könnte eine andere Niederlassung bei der RV zuständig werden.
Danke KB und FN, ich habe leider das hier vergessen, dass ich diese Frage gestellt hatte, daher meine Antwort zu spät.
Ja,
wird dann bei einem Umzug eine andere Niederlassung zuständig? ist das wirklich so?Dankeschön für Hilfe an beiden.
Zitat von: 2_Gerhaard am 02. März 2026, 21:52:09wird dann bei einem Umzug eine andere Niederlassung zuständig? ist das wirklich so?
Diese Frage kann dir nur deine RV beantworten.
Wenn doch, werden deine Akten sicherlich weitergeleitet.
Jedenfalls muss man nicht erneut einen Antrag stellen.
Warum hast du hier extra 2 Accounts?
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. März 2026, 18:11:13Warum hast du hier extra 2 Accounts?
dieser ist unbeliebt
2_Gerhaard
Zitat von: 2_Gerhaard am 03. März 2026, 19:35:16dieser ist unbeliebt
Dann lösche ihn! Nutzungsbedingungen (http://hartz.info/index.php?action=custom;show=terms)
MfG FN