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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39

Titel: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39
Hallo,

ich habe einen Termin zur Besprechung meiner aktuellen Lage.
Nun ist der letzte Termin schon eine Weile her (beim letzten Mal wurde alles telefonisch geklärt) und da es jetzt eine neue Zuständigkeit gibt, würde ich für mich gerne nochmal abklären, auf was ich achten darf und was ich nicht machen muss.
Ich hatte auch im Kopf, dass es dazu schon eine Übersicht gab, diese habe ich leider aber nicht gefunden. Die könnte mir aber gerne verlinkt werden.

Ich habe gesehen, dass sie scheinbar meine Mailadresse und meine Handynummer haben. Diese habe ich nicht angegeben... Und würde eigentlich beides auch gerne raus löschen. Daran müssen sie irgendwie gekommen sein, als ich mal in einer Maßnahme war. Kann ich darum bitten diese zu löschen? Bzw. macht das Sinn oder einfach schriftlich was abgeben, unabhängig vom Gespräch.

Beistand dabei haben ist empfohlen, dieser sollte nur dabei sitzen, nichts sagen und evtl. Notizen machen, richtig?

Es wurde mal festgestellt, dass ich nicht schwer heben sollte und das beruflich natürlich etwas einschränkt. Das hatte ich auch schon mal gesagt, sollte ich Unterlagen dazu trotzdem mitnehmen?

Sollte ich eine Übersicht der getätigten Bewerbungen mitnehmen?

Sollte ein Kooperationsplan (die heißen so, oder?) besprochen werden, müsste ich diesen nicht sofort unterschreiben, richtig?

Sollte ich etwas zum beantragen der Fahrtkosten dabei haben?

Ich würde mich grundsätzlich gerne selbstständig machen. Macht es Sinn da zu fragen, was für Möglichkeiten es da zur Unterstützung gibt? Oder was ich beachten muss, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?

Gilt es sonst noch etwas zu beachten?

Entschuldigung für die vielen Fragen, ich bedanke mich im voraus.

Liebe Grüße
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Dwight Manfredi am 02. März 2026, 11:29:07
Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Ich habe gesehen, dass sie scheinbar meine Mailadresse und meine Handynummer haben. Diese habe ich nicht angegeben... Und würde eigentlich beides auch gerne raus löschen.
Ja, du kannst und solltest die Löschung verlangen, wenn du nur noch postalisch erreichbar sein möchtest. Du bist gesetzlich nur verpflichtet, per Briefpost erreichbar zu sein.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Beistand dabei haben ist empfohlen, dieser sollte nur dabei sitzen, nichts sagen und evtl. Notizen machen, richtig?
Du hast das Recht auf einen Beistand. (§ 13 SGB X)
Der Beistand darf Protokoll führen und zuhören. Entgegen deiner Vermutung darf der Beistand aber auch sprechen. Das, was der Beistand sagt, gilt als von dir gesagt, sofern du nicht sofort widersprichst.
Ein Beistand darf nur in Ausnahmefällen weggeschickt werden. Er wirkt oft Wunder, da die Gegenseite meist deutlich professioneller und freundlicher bleibt.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Es wurde mal festgestellt, dass ich nicht schwer heben sollte und das beruflich natürlich etwas einschränkt. Das hatte ich auch schon mal gesagt, sollte ich Unterlagen dazu trotzdem mitnehmen?
Wenn bereits festgestellt wurde, dass du nicht schwer heben darfst, sollte das in deiner Akte stehen. nimm eine Kopie des ärztlichen Gutachtens oder Attests mit, falls die neue Kraft behauptet, davon nichts zu wissen.
Du musst keine Diagnosen nennen, nur die daraus resultierenden Einschränkungen die Leistungsfähigkeit.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Sollte ein Kooperationsplan (die heißen so, oder?) besprochen werden, müsste ich diesen nicht sofort unterschreiben, richtig?
Nimm eine Liste deiner Bemühungen mit. Das signalisiert Kooperationsbereitschaft, auch wenn du vielleicht noch keine offizielle Zielvereinbarung unterschrieben hast.
KO-Plan hat die alte Eingliederungsvereinbarung abgelöst.
Den KO-Plan musst du nicht sofort unterschreiben. Er ist rechtlich kein Vertrag mehr, sondern eine gemeinsame Strategie. Du kannst ihn zur Prüfung mit nach Hause nehmen.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Sollte ich etwas zum beantragen der Fahrtkosten dabei haben?
Nimm das Einladungsschreiben mit. Meist gibt es dort ein Feld für den Antrag oder du fragst direkt im Gespräch nach dem Formular. Wichtig: Den Antrag im Termin stellen.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Ich würde mich grundsätzlich gerne selbstständig machen. Macht es Sinn da zu fragen, was für Möglichkeiten es da zur Unterstützung gibt? Oder was ich beachten muss, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?
Frag unbedingt nach dem Einstiegsgeld oder anderen Förderungen (z. B. Fachkundige Stellungnahme). Es ist besser, das Vorhaben frühzeitig zu kommunizieren, damit es in den KO-Plan aufgenommen werden kann.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Oder was ich beachten muss, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?
Dein erster Weg führt zum lokalen Gewerbeamt (oft auch online möglich). Die Anmeldung kostet je nach Stadt zwischen 15 € und 65 €.
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei dir. Du musst online (über ELSTER) den Fragebogen ausfüllen. Hier entscheidest du dich aktiv für die Kleinunternehmerregelung.
Als Gewerbetreibender wirst du automatisch Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (oder Handwerkskammer). Für Gründer gibt es hier oft Beitragsbefreiungen.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Das ist der Kernpunkt für viele Kleingewerbe. Du giltst steuerlich als Kleinunternehmer, wenn
Dein Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich 22.000 € nicht übersteigt.
Dein Umsatz im Folgejahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt.
Auch im "Kleinen" gibt es Regeln, an denen man nicht vorbeikommt
Rechnungsstellung: Deine Rechnungen müssen alle Pflichtangaben enthalten. Wichtig bei Kleinunternehmern: Ein Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung (z. B. "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.").
Krankenversicherung: Informiere deine Krankenkasse! Wenn du das Gewerbe nebenberuflich betreibst, bleibst du meist über deinen Hauptjob versichert, solange das Gewerbe zeitlich und finanziell nicht überwiegt.
Buchhaltung: Du bist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Ende des Jahres reicht völlig aus.
Sobald du eine Website oder Social-Media-Kanäle für dein Business nutzt, brauchst du ein rechtssicheres Impressum. Da du kein eingetragener Kaufmann (e.K.) bist, muss in Geschäftsbriefen und im Impressum immer dein Vor- und Zuname erscheinen (z.B. Max Mustermann – Webdesign).
Falls du Leistungen beziehst, musst du das Gewerbe dort melden, da es Auswirkungen auf die Höhe der Zahlungen haben kann.
Trenne von Anfang an dein privates Konto von deinem Geschäftskonto. Das macht die Buchhaltung am Jahresende tausendmal entspannter!

Ein Kleingewerbe ist in der Regel ein Einzelunternehmen. Das bedeutet: Du haftest im Ernstfall mit deinem Privatvermögen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher oft sinnvoll.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 02. März 2026, 11:49:21
Danke für die schnelle Rückmeldung.

ZitatDu hast das Recht auf einen Beistand. (§ 13 SGB X)
Der Beistand darf Protokoll führen und zuhören. Entgegen deiner Vermutung darf der Beistand aber auch sprechen. Das, was der Beistand sagt, gilt als von dir gesagt, sofern du nicht sofort widersprichst.
Ein Beistand darf nur in Ausnahmefällen weggeschickt werden. Er wirkt oft Wunder, da die Gegenseite meist deutlich professioneller und freundlicher bleibt.
Da habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Ich dachte mir schon, dass der Beistand sprechen darf es aber manchmal vielleicht nicht so sinnvoll ist. Deshalb ist der Zusatz, wenn ich nicht sofort widerspreche gut. Dankeschön.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. März 2026, 12:12:13
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Ich hatte auch im Kopf, dass es dazu schon eine Übersicht gab, diese habe ich leider aber nicht gefunden. Die könnte mir aber gerne verlinkt werden.
Meinst du die
Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Kann ich darum bitten diese zu löschen? Bzw. macht das Sinn oder einfach schriftlich was abgeben, unabhängig vom Gespräch.
So was immer schriftlich und nachweisbar!

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Sollte ein Kooperationsplan (die heißen so, oder?) besprochen werden, müsste ich diesen nicht sofort unterschreiben, richtig?
Ein KooP wird nicht unterschrieben, ansonsten was
Zitat von: Dwight Manfredi am 02. März 2026, 11:29:07Nimm eine Liste deiner Bemühungen mit. Das signalisiert Kooperationsbereitschaft, auch wenn du vielleicht noch keine offizielle Zielvereinbarung unterschrieben hast.
KO-Plan hat die alte Eingliederungsvereinbarung abgelöst.
Den KO-Plan musst du nicht sofort unterschreiben. Er ist rechtlich kein Vertrag mehr, sondern eine gemeinsame Strategie. Du kannst ihn zur Prüfung mit nach Hause nehmen.
die Bewerbungen angeht würde ich nichts mitnehmen.
Was das JC nicht fordert würde ich nicht voreilig abgeben da kommt meistens nichts vernünftiges bei raus. Und ist gerne mal nicht rechtskonform wird aber zum Nachteil ausgenutzt.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Sollte ich etwas zum beantragen der Fahrtkosten dabei haben?
Das machst du direkt beim Termin und lässt es von der SB ausfüllen.
Oder zur Sicherheit gleich ausgefüllt mitnehmen. s. Anhang

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39auf was ich achten darf
mach von allem Kopien lege diese in einem Ordner in Papier und elektronisch an und für alles was du abgibst am besten eine Abgabebestätigung.
Bei vielen Sachen reicht es auch auf einem Blatt alles zusammengefasst aufzuführen da braucht es dann bloß eine Unterschrift anstelle vieler Unterschriften.

MfG FN
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Sheherazade am 02. März 2026, 12:44:50
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. März 2026, 12:12:13die Bewerbungen angeht würde ich nichts mitnehmen.
Was das JC nicht fordert würde ich nicht voreilig abgeben

Dieser  Rat dürfte in Bezug auf ihre gewünschte selbstständige Tätigkeit mit Förderung eher kontraproduktiv sein. Sie muss schon begründen, warum und mit welchem Ziel sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen will und ein gutes Argument (zusammen mit einem gescheiten Businessplan) sind fruchtlose Bewerbungsbemühungen in erheblicher Anzahl.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. März 2026, 12:57:36
Ja das ist natürlich auch ein vernünftiges Argument wenn es um die angedachte Selbstständigkeit geht.
Solange dadurch nicht eine überflüssige Bewerbungsmaßnahme entsteht.

MfG FN
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Sheherazade am 02. März 2026, 13:06:49
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. März 2026, 12:57:36Solange dadurch nicht eine überflüssige Bewerbungsmaßnahme entsteht.

Und selbst wenn eine Bewerbungsmaßnahme nach Sichtung der Unterlagen angeraten wird: Sie WILL ja offenbar was tun. Überflüssig ist nur, was nicht notwendig ist und kann von hier aus nicht beurteilt werden. Davon abgesehen muss man sich bei neuen Sachbearbeitern in der Arbeitsvermittlung nicht gleich durch eine völlige Verweigerungshaltung beliebt machen.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 03. März 2026, 09:34:25
Danke für die Rückmeldungen.
Ich denke, ich werde auch die Unterlagen zu den gemachten Bewerbungen mal mitnehmen. Ob ich sie vorzeige, werde ich dann sehen. Es steht dabei, ich solle Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf dabei haben. Die sind aber wohl auch nur zum zeigen, oder? Abgeben sollte ich sie nicht müssen.
Ich habe so einen Plan tatsächlich noch nicht unterschreiben müssen. Höchstens mal was in der Art, wenn ich in eine Maßnahme gesteckt wurde, daher auch die vielen Nachfragen. Aber vielleicht gibt es ja die Möglichkeit irgendwie in Richtung selbstständigkeit unterstützt zu werden, daher würde ich da schon erstmal mitarbeiten wollen.

Macht es Sinn Handynummer und Emailadresse löschen zu lassen? Bzw. hat es Sinn, dass sie die Kontaktdaten haben?
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Rotti am 03. März 2026, 09:52:06
Zitat von: MsXyz am 03. März 2026, 09:34:25Macht es Sinn Handynummer
ja auf alle Fälle bei mir kam immer eine Unterdrückte Nr. wenn da mal einer Anrief bei meinen Job wo ich ständig telefonieren musste ist das nicht gut gegangen wenn ich dann auflegte. Das war aber noch vor meinen Bezug von ALG I

Zitat von: MsXyz am 03. März 2026, 09:34:25Aber vielleicht gibt es ja die Möglichkeit irgendwie in Richtung selbstständigkeit unterstützt zu werden, daher würde ich da schon erstmal mitarbeiten wollen.
bei Selbstständigkeit vielleicht ganz förderlich immer erreichbar zu sein.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Sheherazade am 03. März 2026, 10:13:18
Zitat von: MsXyz am 03. März 2026, 09:34:25Es steht dabei, ich solle Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf dabei haben. Die sind aber wohl auch nur zum zeigen, oder?

An sich schon. Man will offenbar herausfinden, warum du keinen Job findest, das kann ja vieles sein. Dazu gehört auch das Sichten deiner Bewerbungsunterlagen.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 03. März 2026, 10:26:14
Zitat von: Sheherazade am 03. März 2026, 10:13:18
Zitat von: MsXyz am 03. März 2026, 09:34:25Es steht dabei, ich solle Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf dabei haben. Die sind aber wohl auch nur zum zeigen, oder?

An sich schon. Man will offenbar herausfinden, warum du keinen Job findest, das kann ja vieles sein. Dazu gehört auch das Sichten deiner Bewerbungsunterlagen.


Die Termine waren bisher immer aus dem Grund. :D Also ich hatte noch nie einen Termin ohne diese Begründung.

Bei Telefonanrufen hat man halt auch keine Zeugen. Das war auch mit ein Grund, weshalb ich das nicht wollte, das man meine Telefonnummer hat. Ich hab auch meist nur unterdrückt angerufen. Ich verstehe wirklich nicht, wie sie an die dran gekommen sind.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Sheherazade am 03. März 2026, 10:35:00
Zitat von: MsXyz am 03. März 2026, 10:26:14Die Termine waren bisher immer aus dem Grund. :D Also ich hatte noch nie einen Termin ohne diese Begründung.

Ja, und? Du bist doch jetzt bei einem anderen Jobcenter und einem anderen Sachbearbeiter.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Dwight Manfredi am 03. März 2026, 12:16:44
Zitat von: Sheherazade am 03. März 2026, 10:13:18Es steht dabei, ich solle Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf dabei haben.

Typische Bewerbungsunterlagen beschränken heute auf CV + Zeugnisse. Ein Typisches Anschreiben braucht es nicht mehr bei online Bewerbung, ebenso wenig ein Foto. Das ist verpönt und teilweise auch verboten und die Bewerbung landet gleich im Papierkorb. Das hat mit dem AGG zu tun.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: turbulent am 03. März 2026, 20:08:38
Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Ich würde mich grundsätzlich gerne selbstständig machen. Macht es Sinn da zu fragen, was für Möglichkeiten es da zur Unterstützung gibt? Oder was ich beachten muss, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?
Hast Du konkrete Ideen dazu? Für "ich will mich selbstständig machen" kriegst Du sicherlich keinerlei Förderung.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 04. März 2026, 11:01:06
Das ein Termin deswegen stattfindet ist absolut verständlich. Da sage ich auch gar nichts gegen. Der letzte war nur länger her, deshalb wollte ich wegen ein paar Sachen einfach nachfragen.

Zur Selbstständigkeit habe ich schon Ideen, zum teil auch konkreter, aber es muss natürlich so sein, dass es sich relativ schnell selbst tragen kann, da schaue ich gerade noch nach Lösungen.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 04. März 2026, 13:40:50
Kann ich das so schreiben und abgeben?

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat beim Antrag auf Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II folgende Datenerhebung problematisiert:
Telefon- und E-Mail-Angaben sind nicht notwendig (sondern freiwillig).
Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner in den beanstandeten Punkten auf Grund der Verwendung des von Ihnen zugesandten Fragebogens bereits gemachten Angaben zu meiner Handynummer. Die Daten sind für die Erfüllung meiner Aufgabe nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlöschung zu überprüfen beantrage ich einen entsprechenden schriftlichen Nachweis. Meine persönlichen Daten sind grundsätzlich an niemanden weiterzugeben.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. März 2026, 13:42:54
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 04. März 2026, 13:40:50Kann ich das so schreiben und abgeben?
Ja

MfG FN
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 09. März 2026, 10:16:28
Ich wollte nochmal RÜckmeldung zum Ablauf der Termins geben.
So im Nachhinein hatte ich nicht das Gefühl, dass sich für mich interessiert wurde. Es ging wohl hauptsächlich darum, dass ich einer Maßnahme zustimmme. Darauf wurde stark hingearbeitet. Wenn es gar nicht passt, könne ich auch jederzeit ohne Konsequenzen abbrechen. Über die Maßnahme selbst konnte man mir nicht viele Informationen geben. Nicht mal genau um wie viel Uhr sie am ersten Tag startet. Wäre etwas neues. Wenn ich so drüber nachdenke, hatte ich die Situation schon mla.
Auf meine Nachfrage zur Selbstständigkeit wurde nicht wirklich eingegangen. Es ging wirklich mehr darum, mich in diese Maßnahme zu bekommen.
Auch wurde nicht verstanden, wieso ich das Online Portal nicht nutzen möchte, das hätte doch nur Vorteile. Ich habe es aber abgelehnt. Der Datenschutz würde sehr groß geschrieben werden. Da frage ich mich nur, wieso meine Handynummer dort gelandet ist. Das hat auch meinen Beistand sehr irritiert. Den Zettel, dass ich das nicht mehr möchte habe ich mich dann gar nicht getraut abzugeben.
Masche hat auf jeden Fall funktioniert, wie bei so vielen Bewerbungen keine Arbeit gefunden, hatte das Gefühl, dass ich ja dann nichts kann und Hilfe brauche etc.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Sheherazade am 09. März 2026, 10:26:03
Zitat von: MsXyz am 09. März 2026, 10:16:28Den Zettel, dass ich das nicht mehr möchte habe ich mich dann gar nicht getraut abzugeben.

Nicht getraut, im Ernst? Was hast du befürchtet, Nachsitzen oder Prügelstrafe? Du bist doch schon längst aus dem Schulalter raus und hattest sogar einen Beistand dabei. Etwas mehr Biss braucht es auch für eine Selbstständigkeit.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. März 2026, 13:12:55
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 09. März 2026, 10:16:28Es ging wohl hauptsächlich darum, dass ich einer Maßnahme zustimmme. Darauf wurde stark hingearbeitet. Wenn es gar nicht passt, könne ich auch jederzeit ohne Konsequenzen abbrechen. Über die Maßnahme selbst konnte man mir nicht viele Informationen geben. Nicht mal genau um wie viel Uhr sie am ersten Tag startet. Wäre etwas neues. Wenn ich so drüber nachdenke, hatte ich die Situation schon mla.
und was gibt es da schriftliches?
Ausser natürlich du bist willig einfach mal so eine "Sinnlos Maßnahme" zu machen.
Dann kann man sich das  Eingehen auf die Unfähigkeit deines JC/SB sparen.

MfG FN
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 10. März 2026, 11:53:11
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. März 2026, 13:12:55MsXyz

Zitat von: MsXyz am 09. März 2026, 10:16:28Es ging wohl hauptsächlich darum, dass ich einer Maßnahme zustimmme. Darauf wurde stark hingearbeitet. Wenn es gar nicht passt, könne ich auch jederzeit ohne Konsequenzen abbrechen. Über die Maßnahme selbst konnte man mir nicht viele Informationen geben. Nicht mal genau um wie viel Uhr sie am ersten Tag startet. Wäre etwas neues. Wenn ich so drüber nachdenke, hatte ich die Situation schon mla.
und was gibt es da schriftliches?
Ausser natürlich du bist willig einfach mal so eine "Sinnlos Maßnahme" zu machen.
Dann kann man sich das  Eingehen auf die Unfähigkeit deines JC/SB sparen.

MfG FN

Es gibt nur einen Kooperationsplan, worin steht bis wann die Maßnahme besucht werden soll und halt das ich mich um eine sozialversicherungspflichtige Stelle bemühe.
Ich habe jetzt an den Träger eine Mail geschickt und mal nachgefragt, wie das ablaufen soll. Und je länger ich darüber nachdenke, desto dreister finde ich es, wie ich darein gedrängt wurde. Wurde alles nur schön geredet, bekomme auch eine Bescheinigung für die Teilnahme,... Die bringt ja nun mal gar nichts. Als ich wegen Fahrtkosten gefragt hatte, wusste SB auch nichts. Angeblich kann man die Tage frei wählen. Aber laut Mail vom Träger liest es sich so, als wären die Tage nicht frei wählbar.
Es geht mir nicht darum, dass ich nichts machen möchte. Es geht mir mehr darum, dass man mit der fixen Idee ins Gespräch ist, dass ich das mache ohne mich wirklich zu kennen oder auch Interesse daran hat, ob das überhaupt Sinn macht.
Und jemanden in sowas zu bringen ohne überhaupt die Zeiten zu wissen, wie es mit den Fahrtkosten ist,....  Das sind doch die einfachsten Fragen, die wahrscheinlich viele interessieren. Man wusste nicht mal genau, wo das ist.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. März 2026, 13:27:23
MsXyz

Wenn du da Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203) mal reinschaust dann
überlege dir mal ob du dir das gefallen lassen willst
oder dagegen vorgehen.

im Anhang was zu deinem übrigen Text/Erlebnis zu erwähnen wäre  :zwinker:

MfG FN
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Sheherazade am 10. März 2026, 13:46:27
Zitat von: MsXyz am 10. März 2026, 11:53:11Es gibt nur einen Kooperationsplan, worin steht bis wann die Maßnahme besucht werden soll und halt das ich mich um eine sozialversicherungspflichtige Stelle bemühe.

Um was geht es denn in dieser Maßnahme? Du kennst den Träger, aber nicht den Maßnahmeinhalt?
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 11. März 2026, 14:19:59
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. März 2026, 13:27:23MsXyz

Wenn du da Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203) mal reinschaust dann
überlege dir mal ob du dir das gefallen lassen willst
oder dagegen vorgehen.

im Anhang was zu deinem übrigen Text/Erlebnis zu erwähnen wäre  :zwinker:

MfG FN

Ich habe ja nicht mal eine Zuweisung, von daher enthält sie auch nichts davon... Und eine Analyse oder ähnliches wurde natürlich auch nicht gemacht.
Ich möchte halt nicht direkt so auffallen, aber es spricht eigentlich alles gegen die Maßnahme, aus meiner Sicht, macht sie überhaupt keinen Sinn und ist überhaupt nicht auf mich angepasst.

Zitat von: Sheherazade am 10. März 2026, 13:46:27
Zitat von: MsXyz am 10. März 2026, 11:53:11Es gibt nur einen Kooperationsplan, worin steht bis wann die Maßnahme besucht werden soll und halt das ich mich um eine sozialversicherungspflichtige Stelle bemühe.

Um was geht es denn in dieser Maßnahme? Du kennst den Träger, aber nicht den Maßnahmeinhalt?

Ich habe einen Flyer erhalten  :grins: Damit war es wohl für den SB erledigt und es wurde alles getan um mich zu überzeugen. Aber ich habe halt wichtige Informationen nicht erhalten und kaum Auskunft.... Also eigentlich sollte ich wirklich nicht hingehen.

Das Problem ist halt mittlerweile, man erreicht den SB nicht mehr persönlich. Keine Telefonnummer, Keine Mail, Kein Fax, gar nichts.

Auch als ich den Zettel wegen Fahrtkostenübernahme für den Termin abgegeben habe, wurde ich nur angeguckt, ob das nicht lächerlich wäre wegen dem bisschen (war zumindest mein Gefühl und Gefühl des Beistandes). Man hätte sowas noch nie gehabt.

Es wurde mir zwar gesagt, es hätte keine Konsequenzen wenn ich absage bzw. ich solle es doch erstmal probieren.

Unterschrieben habe ich auf jeden Fall nichts.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. März 2026, 16:14:39
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 11. März 2026, 14:19:59Es wurde mir zwar gesagt, es hätte keine Konsequenzen wenn ich absage bzw. ich solle es doch erstmal probieren.
Zitat von: MsXyz am 11. März 2026, 14:19:59Ich möchte halt nicht direkt so auffallen, aber es spricht eigentlich alles gegen die Maßnahme, aus meiner Sicht, macht sie überhaupt keinen Sinn und ist überhaupt nicht auf mich angepasst.
na da bist du ja das perfekte Opfer!
Dann sag ab, bzw kümmere dich nicht weiter bis eine Zuweisung kommt.

Zitat von: MsXyz am 11. März 2026, 14:19:59Man hätte sowas noch nie gehabt.
Glaubst du sowas von deinem SB
dann solltest du dir angewöhnen von so jemand der 0 Ahnung von seinem Job hat (nicht nur wegen der Erstattung sondern auch der Maßnahme) gar nichts mehr zu glauben.
Beides gehört zu seinem Job und mindestens eine passende Maßnahme für Dich zu finden und vermitteln müsste von Ihm erledigt werden.

Zitat von: Sheherazade am 10. März 2026, 13:46:27Um was geht es denn in dieser Maßnahme?
wetten um
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. März 2026, 12:57:36Solange dadurch nicht eine überflüssige Bewerbungsmaßnahme entsteht.

MfG FN
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Sheherazade am 11. März 2026, 18:07:59
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. März 2026, 16:14:39wetten um

Ich wette grundsätzlich nicht bei so extrem "gefühlten" Antworten wie bei der TE. Und ob eine Bewerbungsmaßnahme hier überflüssig ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Du bestimmt auch nicht.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Sensoriker am 11. März 2026, 18:08:36
Zitat von: MsXyz am 11. März 2026, 14:19:59aber es spricht eigentlich alles gegen die Maßnahme, aus meiner Sicht, macht sie überhaupt keinen Sinn und ist überhaupt nicht auf mich angepasst.
Abgesehen davon, dass die wenigsten Maßnahmen was bringen. Aber
Du hast keine Ahnung um was es überhaupt geht, aber bist schon der Meinung das wäre nichts für dich?

Zitat von: MsXyz am 09. März 2026, 10:16:28Auf meine Nachfrage zur Selbstständigkeit wurde nicht wirklich eingegangen.
Vielleicht solltest du vorher etwas an deiner Selbständigkeit arbeiten bevor du versuchst dich selbstständig zu machen.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 12. März 2026, 14:08:04
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. März 2026, 16:14:39MsXyz

Zitat von: MsXyz am 11. März 2026, 14:19:59Es wurde mir zwar gesagt, es hätte keine Konsequenzen wenn ich absage bzw. ich solle es doch erstmal probieren.
Zitat von: MsXyz am 11. März 2026, 14:19:59Ich möchte halt nicht direkt so auffallen, aber es spricht eigentlich alles gegen die Maßnahme, aus meiner Sicht, macht sie überhaupt keinen Sinn und ist überhaupt nicht auf mich angepasst.
na da bist du ja das perfekte Opfer!
Dann sag ab, bzw kümmere dich nicht weiter bis eine Zuweisung kommt.

Zitat von: MsXyz am 11. März 2026, 14:19:59Man hätte sowas noch nie gehabt.
Glaubst du sowas von deinem SB
dann solltest du dir angewöhnen von so jemand der 0 Ahnung von seinem Job hat (nicht nur wegen der Erstattung sondern auch der Maßnahme) gar nichts mehr zu glauben.
Beides gehört zu seinem Job und mindestens eine passende Maßnahme für Dich zu finden und vermitteln müsste von Ihm erledigt werden.

Zitat von: Sheherazade am 10. März 2026, 13:46:27Um was geht es denn in dieser Maßnahme?
wetten um
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. März 2026, 12:57:36Solange dadurch nicht eine überflüssige Bewerbungsmaßnahme entsteht.

MfG FN

Es ist genau das, eine aus meiner Sicht überflüssige Bewerbungsmaßnahme. Die Informationen, die mir dazu gegeben wurden, stimmen nicht mal. Von daher werde ich die Maßnahme wohl zurückweisen.
Vielen Dank für die Unterstützung.

Dachte auch, dass dafür das Forum da wäre. Stattdessen wird dann teilweise aus wenigen Antworten irgendwas abgeleitet.
Und ja ich kann für mich selbst schon sehr gut wissen, ob etwas sinnvoll ist oder überhaupt nicht.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Rotti am 12. März 2026, 15:32:39
Zitat von: MsXyz am 12. März 2026, 14:08:04Dachte auch, dass dafür das Forum da wäre. Stattdessen wird dann teilweise aus wenigen Antworten irgendwas abgeleitet.
Und ja ich kann für mich selbst schon sehr gut wissen, ob etwas sinnvoll ist oder überhaupt nicht
Wenn jemand keine Bewerbungen am PC schreiben kann dann ist so eine Maßnahme doch gut wer Bewerbungen schreiben kann braucht da auch nicht hinzugehen das solltes du deinen SB klarmachen.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Sheherazade am 12. März 2026, 15:53:01
Zitat von: MsXyz am 12. März 2026, 14:08:04Dachte auch, dass dafür das Forum da wäre. Stattdessen wird dann teilweise aus wenigen Antworten irgendwas abgeleitet.

Vermutlich eher aus deinen Themen der letzten 3 Jahre bezüglich Jobaufnahme und Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit. Ist die selbstständige Tätigkeit, die du jetzt planst, eigentlich die gleiche im "Gesundheitsbereich", wofür man dir vor 1,5 Jahren die Förderung abgelehnt hat?
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 14. März 2026, 13:10:52
Zitat von: Rotti am 12. März 2026, 15:32:39
Zitat von: MsXyz am 12. März 2026, 14:08:04Dachte auch, dass dafür das Forum da wäre. Stattdessen wird dann teilweise aus wenigen Antworten irgendwas abgeleitet.
Und ja ich kann für mich selbst schon sehr gut wissen, ob etwas sinnvoll ist oder überhaupt nicht
Wenn jemand keine Bewerbungen am PC schreiben kann dann ist so eine Maßnahme doch gut wer Bewerbungen schreiben kann braucht da auch nicht hinzugehen das solltes du deinen SB klarmachen.


Meine Bewerbungen etc wurden sich ja nicht mal angeschaut, geschweige denn mein Lebenslauf. Und wie man sieht, kann ich sehr wohl mit einem PC umgehen.

Ich habe jetzt auch Post bekommen, mit einem Angebot zur Aktivierung einer beruflichen Eingliederung.

Inhalt der Maßnahme steht als erstes "Neukundenmaßnahme". Ich bin aber keine Neukundin, da frage ich mich schon, was das soll.
Dann kommt aber was mit Mitwirkungspflicht und Rechtsfolgebeleherung. Also nichts mit "Sie können das jederzeit abbrechen", "Sie können mit mir reden",... Und auf einmal ist es kein Angebot, sondern ein Bescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen kann.
Das klingt für mich nicht nach Angebot, sondern nach Zwang.
Und schon wieder steht bis auf "Vollzeit" keine Zeiten dabei.

Zusätzlich kam eine Einladung zu einer Weiterbildungsmesse. Worin steht "bitte erscheinen sie zum Termin". Das ist nur eine bitte, das muss ich nicht tun. Zumal das weiter weg ist und vermutlich wieder keine Fahrtkosten übernommen werden.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. März 2026, 11:44:48
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 14. März 2026, 13:10:52Ich habe jetzt auch Post bekommen, mit einem Angebot zur Aktivierung einer beruflichen Eingliederung.

Inhalt der Maßnahme steht als erstes "Neukundenmaßnahme". Ich bin aber keine Neukundin, da frage ich mich schon, was das soll.
Also eine
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. März 2026, 16:14:39Dann sag ab, bzw kümmere dich nicht weiter bis eine Zuweisung kommt.
Solltest du also mal in anonymisierter Form einstellen! Datum bitte stehen lassen.

MfG FN
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Sheherazade am 15. März 2026, 14:18:27
Zitat von: MsXyz am 14. März 2026, 13:10:52Inhalt der Maßnahme steht als erstes "Neukundenmaßnahme". Ich bin aber keine Neukundin

Für das jetzt für dich zuständige Jobcenter sehr wohl.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 18. März 2026, 12:09:38
Mir ist aufgefallen beim fotografieren, dass die erste Seite fehlt... fängt mit Seite 2 an. Es wurde auch auf der ersten Seite, also eigentlich zweiten Seite, Entwurf mit edding gestrichen.
Die aufgeführten Anlagen sind auch nicht dabei.

Und mir wurde mehrfach versichert, dass es ohne Konsequenzen möglich ist aus der Maßnahme auszusteigen, wenn es für mich nicht passen sollte.

Wie schon gesagt, ich habe keine Lust auf Stress, das Vorgehen geht finde ich rückblickend betrachtet trotzdem gar nicht. Das man mir nichts genaues sagen konnte, das vorher schon klar war, die Maßnahme,...

Fahrtkosten klingt auch fast so, als könnte man sie nur übers Portal beantragen, was ich ja auch nicht möchte.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Sheherazade am 18. März 2026, 12:14:59
Zitat von: MsXyz am 18. März 2026, 12:09:38Fahrtkosten klingt auch fast so, als könnte man sie nur übers Portal beantragen, was ich ja auch nicht möchte.

Da steht ganz deutlich, dass du den Erklärungsbogen AUCH online einreichen kannst.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. März 2026, 13:52:58
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 18. März 2026, 12:09:38Und mir wurde mehrfach versichert, dass es ohne Konsequenzen möglich ist aus der Maßnahme auszusteigen, wenn es für mich nicht passen sollte.
Schriftlich ? sicher nicht denke ich mal.

"Vermittlung von beruflichen Hemmnissen" soll was heißen?
Enthält das überflüssig anonymisierte etwas das zu den
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203) passt?

MfG FN
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: turbulent am 19. März 2026, 19:28:28
Zitat von: MsXyz am 18. März 2026, 12:09:38dass die erste Seite fehlt... fängt mit Seite 2 an. Es wurde auch auf der ersten Seite, also eigentlich zweiten Seite
Auf der ersten Seite steht unten rechts -2- als Hinweis, dass eine zweite Seite folgt. Die zweite Seite ist dann auch mit -2- überschrieben.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: MsXyz am 20. März 2026, 17:57:06
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. März 2026, 13:52:58MsXyz

Zitat von: MsXyz am 18. März 2026, 12:09:38Und mir wurde mehrfach versichert, dass es ohne Konsequenzen möglich ist aus der Maßnahme auszusteigen, wenn es für mich nicht passen sollte.
Schriftlich ? sicher nicht denke ich mal.

"Vermittlung von beruflichen Hemmnissen" soll was heißen?
Enthält das überflüssig anonymisierte etwas das zu den
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203) passt?

MfG FN

Ne, natürlich wurde mir das nicht schriftlich gegeben. Mein Beistand war aber dabei.

Was Vermittlung von beruflichen Hemmnissen heißen soll, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht.
Soweit ich das von der Broschüre erkennen konnte geht es um Übungen von Bewerbungsgesprächen, Bewerbungen schreiben etc.

Was ich unkenntlich gemacht habe, steht ja vorne dran, da ist also kaum was dabei von dem, was in einer Maßnahmezuweisung sein sollte. Die Sachen fehlen alle:
* eine vorhergehende Potenzialanalyse nach § 15 SGB II (nF) Abs. 1
* die Art der Maßnahme
* den zeitlichen Umfang
* die zeitliche Verteilung
* welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird
* warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist

Als zeitlicher Umfang steht Vollzeit da, es sind zwei volle Tage die Woche. Was man mir vorher ja auch nicht sagen konnte. Die Tage sind nicht wie behauptet frei wählbar, sondern folgen einem Schema vom Maßnahmeträger. Das konnte ich beim Maßnahmeträger erfragen. Man konnte mir ja nicht mal genau sagen, wann es startet und wann es endet. Also zeitlich an einem Tag.
Ich habe nur ein Startdatum und ein Enddatum.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. März 2026, 12:45:12
MsXyz

Also was ich von Anfang an vermutet habe.
Zitat von: MsXyz am 20. März 2026, 17:57:06Soweit ich das von der Broschüre erkennen konnte geht es um Übungen von Bewerbungsgesprächen, Bewerbungen schreiben etc.
Kannst du das nicht?
Hattest du das schon mal und wenn ja wann und wie oft?

Und gehst du jetzt dagegen vor, wie steht ja im von mir verlinkten Text,
oder lässt du dich darauf ein.

MfG FN
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Rotti am 22. März 2026, 17:17:09
Zitat von: MsXyz am 20. März 2026, 17:57:06Was ich unkenntlich gemacht habe, steht ja vorne dran, da ist also kaum was dabei von dem, was in einer Maßnahmezuweisung sein sollte.
früher stand das immer bei mir in der Eingliederungsvereinbarung, die neu ausgedruckt wurde, das ist anscheinend nicht mehr so?
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Beitrag von: MsXyz am 22. März 2026, 17:38:14
Im Kooperationsplan steht lediglich der Name der Maßnahme und das Datum, wann es startet. Und wie lange es geht.

Ich kann Bewerbungen schreiben. Meine Unterlagen wurden sich ja nicht mal angeguckt. Ich war zweimal in Maßnahmen, wo es ums bewerben ging. Einmal auch in einer Gruppe und einmal im 1:1, das war dann persönlicher.

In der Gruppe wurde da auch kaum nach meinen Sachen geguckt, einmal drüber, ja ist gut.

Ich schaue mir das mal an, finde einiges aber sehr fragwürdig..Auch das man mir den zeitlichen Umfang nicht nennen konnte etc.

Richtig gelaufen ist es so definitiv nicht.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Sheherazade am 22. März 2026, 17:43:05
Zitat von: MsXyz am 22. März 2026, 17:38:14Richtig gelaufen ist es so definitiv nicht.

Es ist so gelaufen wie du es zugelassen hast. Du hättest auch vor Ort was sagen können, immerhin hattest du ja noch einen Beistand dabei.
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. März 2026, 11:33:40
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 22. März 2026, 17:38:14Ich kann Bewerbungen schreiben. Meine Unterlagen wurden sich ja nicht mal angeguckt. Ich war zweimal in Maßnahmen, wo es ums bewerben ging. Einmal auch in einer Gruppe und einmal im 1:1, das war dann persönlicher.
und noch ein wesentlicher Grund um dieselbe Maßnahme nochmal und nochmal und .... nicht zu machen!

MfG FN
Titel: Aw: Termin - Was beachten?
Beitrag von: Rotti am 24. März 2026, 20:22:52
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2026, 11:33:40und noch ein wesentlicher Grund um dieselbe Maßnahme nochmal und nochmal und .... nicht zu machen!
seine SB bekommt einfach den Kurs nicht mehr voll zuviel Kurse bestellt und keine Ukrainer mehr im Bürgergeld. :lachen: