Hallo zusammen, ich brauche einen Rat zu meiner Situation mit dem Jobcenter.
Ich komme aus der Ukraine, bin 19 Jahre alt und befinde mich in Deutschland nach §24. Zurzeit besuche ich einen Integrationskurs, bin beim Jobcenter gemeldet und erhalte Bürgergeld.
Gleichzeitig studiere ich дистанційно an einer ukrainischen Universität und bekomme ein kleines Stipendium von etwa 40 Euro pro Monat.
Mein Berater im Jobcenter zieht diesen Betrag von meinem Bürgergeld ab. Er hat mir das so erklärt:
"Da diese Zahlungen nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit zustande gekommen sind, liegt kein Freibetrag für diese Zahlungen vor. Daher sind diese Zahlungen gemäß dem SGB II als Einkommen zu berücksichtigen."
Das bedeutet, dass dieses Stipendium vollständig als Einkommen angerechnet wird.
Hat jemand vielleicht eine ähnliche Situation gehabt?
Ist es tatsächlich korrekt, dass ein Stipendium aus einer ukrainischen Universität vollständig vom Bürgergeld abgezogen wird?
Vielen Dank für jede Information oder Erfahrung.
In Deutschland gibt es das Privilegierungssystem für Stipendien (§ 11a SGB II). Stipendien sind oft bis zu einem gewissen Betrag anrechnungsfrei, wenn sie aus öffentlichen Mitteln oder von Begabtenförderungswerken stammen. oder einen spezifischen Mehraufwand abdecken (z. B. Büchergeld).
Das Problem bei ausländischen Stipendien (wie aus der Ukraine) erkennt das Jobcenter oft nicht automatisch an, dass es sich um eine solche "privilegierte" Leistung handelt. Für das Amt ist es schlicht Geld, das zur Verfügung steht.
Zitat von: Serhii am 05. März 2026, 09:36:53Gleichzeitig studiere ich дистанційно an einer ukrainischen Universität und bekomme ein kleines Stipendium von etwa 40 Euro pro Monat
Wenn du nachweisen kannst, dass du dieses Geld für das Studium benötigst, darf es vom JC nicht als Einkommen angerechnet werden.
Allein die Kosten für das Fernstudium, wie z. B. Internetgebühren und Bücher usw., dürften schon darüber liegen.
Du solltest einen Widerspruch, gegen diese Anrechnung, beim JC einreichen.
Aber dafür hast du max. 4 Wochen Zeit, ab dem dir der Bescheid zugegangen ist.
Zitat von: Dwight Manfredi am 05. März 2026, 13:09:07In Deutschland gibt es das Privilegierungssystem für Stipendien (§ 11a SGB II). Stipendien sind oft bis zu einem gewissen Betrag anrechnungsfrei, wenn sie aus öffentlichen Mitteln oder von Begabtenförderungswerken stammen. oder einen spezifischen Mehraufwand abdecken (z. B. Büchergeld).
Das Problem bei ausländischen Stipendien (wie aus der Ukraine) erkennt das Jobcenter oft nicht automatisch an, dass es sich um eine solche "privilegierte" Leistung handelt. Für das Amt ist es schlicht Geld, das zur Verfügung steht.
Danke für die Antwort
Um das überhaupt beurteilen zu können, müsste man wissen, ob das Stipendium durch ein staatliches ukrainisches Programm oder gesetzlich geregelte Hochschulförderung gewährt wird. Wenn es von der Universität selbst, einer Stiftung, oder leistungsabhängig ohne gesetzliche Zweckbindung gezahlt wird, gilt es als normales Einkommen.
Danke für die Antwort
Zitat von: malsumis am 05. März 2026, 22:28:30gilt es als normales Einkommen.
Das stimmt so nicht.
Es geht allein um den Zweck und da ist es egal, aus welchem Topf das Geld kommt.
Hier gehen diese 40 € ganz sicher komplett für Internet und Lehrmaterialien drauf.
Ach wirklich? Spannend. Vielleicht liest du irgendwann auch mal das Gesetz.