Hallo,
wie bereits in einem anderem Tread beschrieben, stand meinem Mann im Januar 26 das ALG 1 von der Agentur für Arbeit zu und ab dem Monat Februar 26 nicht mehr, wegen seiner Altersrente ab Februar 26 !
Nun forderte mich das Jobcenter auf (weil ich nur noch Bürgergeld bekomme und mein Mann aus meiner Bedarfsgemeinschaft heraus gefallen ist), dass ich beim Jobcenter seinen "Aufhebungsbescheid" beim Jobcenter einreiche.
Komme ich meiner Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter nicht nach wird meine Leistungen / das Bürgergeld gekürzt werden.
Nun hat aber bis heute (06.03.26) die Agentur für Arbeit es nicht geschafft meinem Mann einen Aufhebungsbescheid auszustellen.
Er hat lediglich von der Agentur für Arbeit einen Leistungsbescheid für Januar erhalten und für Februar einen Änderungsbescheid.
In diesem Änderungsbescheid steht zwar drin, dass ihm im Februar 0,00 € ALG 1 zustehen....aber das reicht dem Jobcenter nicht aus, die fordern einen Aufhebungsbescheid von der Agentur für Arbeit !
Wir haben die Agentur für Arbeit schon 2 mal darauf hingewiesen, dass das Jobcenter meine Mitwirkungspflicht fordert diesen Aufhebungsbescheid zu besorgen, da ich sonst meine Leistungen gekürzt bekomme.
Aber die Agentur für Arbeit reagiert nicht auf unsere Schreiben und geht nicht darauf ein was wir der Agentur für Arbeit geschrieben haben (Jobcenter fordert meine Mitwirkungspflicht) !
Null Reaktion !
Ich habe jetzt nur noch ein paar tage Zeit den Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit von meinem Mann zu besorgen, sonst komme ich; nach der Meinung des Jobcenters; meiner Mitwirkungspflicht nicht nach !
Die machen mich noch alle Irre, diese Behörden !
Hat dazu jemand einen Rat ?
Kannst du dieses Schreiben bitte mal anonymisiert hier hochladen?
Ich finde die Baustellen, die sich bei euch laufend auftun, sehr ungewöhnlich.
Ich habe das Schreiben vom Jobcenter jetzt hier als PdF hochgeladen.
Von der Agentur für Arbeit hat er bisher nur erhalten
- im Januar 26 : Bewilligungsbescheid vom ALG 1
- im Februar : Entgeldbescheinigung für den Rentenversicherungsträger
- im März : Bescheinigung dass das Jobcenter sein ALG 1 für Januar erhalten hat, weil das JC im Januar für meinen Mann auch das volle Bürgergeld gezahlt hat
- im März : Änderungsbescheid, dass er nur im Januar das AL 1 erhalten hat, was ja das Jobcenter erhalten hat, als Erstattungsanspruch
Einen Aufhebungsbescheid von der Agentur für Arbeit, dass er ab Februar kein ALG 1 mehr erhält und ihm keins mehr zusteht, wegen seiner vollen Altersrente ohne Abschlag, hat mein Mann bis heute nicht erhalten, und diesen Aufhebungsbescheid fordert das Jobcenter aber an, als Nachweis, dass er kein ALG 1 mehr erhält ab Februar.
Und ja, Sheherazade ,
diese ganzen Baustellen, die wir zur Zeit haben und anscheinend immer mehr werden, sind ungewöhnlich.
Die Behörden machen uns noch gang irre !
Das Jobcenter weiß, dass ihm als Rentner ohne Abschlag, bei voller Altersrente kein ALG 1 mehr zusteht und das mein Mann jetzt seine Altersrente bekommt....trotzdem will das Jobcenter offensichtlich das noch einmal von uns UND der Agentur für Arbeit schriftlich erklärt haben.
Zitat von: FamilieNRW am 06. März 2026, 10:17:28Er hat lediglich von der Agentur für Arbeit einen Leistungsbescheid für Januar erhalten und für Februar einen Änderungsbescheid.
Und jetzt bitte noch mal den Änderungsbescheid anonymisiert hier hoch laden.
Wo steht denn überhaupt, dass das Jobcenter mit dem Änderungsbescheid nicht zufrieden ist?