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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Timboss am 06. März 2026, 12:09:19

Titel: Verspäteter weiterbewilligungs Antrag
Beitrag von: Timboss am 06. März 2026, 12:09:19
Mein Bewilligungszeitraum beim Jobcenter Berlin Neukölln lief bis Dezember 2025. Leider habe ich versäumt, den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig einzureichen. Der Grund dafür war, dass ich im Dezember größtenteils krankgeschrieben war und mich in einer psychischen Ausnahmesituation befand. Aufgrund dieser Situation habe ich große Schwierigkeiten gehabt, mich um meinen Papierkram und behördliche Angelegenheiten zu kümmern.

Den Weiterbewilligungsantrag habe ich schließlich Ende Januar 2026 eingereicht. Einige Tage später erhielt ich den Bewilligungsbescheid. Allerdings wurden mir die Leistungen erst ab Februar 2026 bewilligt. Für den Monat Januar habe ich keine Zahlung erhalten.

Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und darauf hingewiesen, dass ich den Antrag bereits Ende Januar abgegeben habe. Als Nachweis habe ich den Einlieferungsbeleg der Post beigefügt.

Mein Widerspruch wurde jedoch mit folgender Begründung abgelehnt: Laut Jobcenter sei der Antrag zwar auf den 29.01.2026 datiert, jedoch erst am 02.02.2026 beim Jobcenter eingegangen. Daher gehe das Jobcenter davon aus, dass der Antrag erst am 02.02.2026 gestellt wurde und Leistungen deshalb erst ab Februar gewährt werden können.

So wie ich die Begründung verstehe, lehnt das Jobcenter die Zahlung für Januar ab, weil der Antrag dort erst am 02.02.2026 eingegangen ist – obwohl ich nachweislich belegen kann, dass ich den Antrag bereits Ende Januar abgeschickt habe.

Meine Frage ist daher, ob dieses Vorgehen rechtlich korrekt ist und ob ich auf die Leistungen für Januar verzichten muss. Außerdem möchte ich wissen, ob es noch Möglichkeiten gibt, gegen die Ablehnung des Widerspruchs vorzugehen, zum Beispiel durch eine Klage oder unter Berufung auf einen Härtefall.

Wie gesagt der Antrag wurde nachweislich Ende Januar persönlich beim Job Center abgegeben , einen Beleg über die Einreichung habe ich auch abgegeben .

Danke für die Hilfe
Titel: Aw: Verspäteter weiterbewilligungs Antrag
Beitrag von: Sensoriker am 06. März 2026, 13:07:20
Einerseits schreibst du abgeschickt andererseits abgegeben.

Zählen tut der Zugang.

Wenn du das erst Ende Januar abgeschickt hast, dürfte das schwierig bis unmöglich sein zu belegen, dass der Antrag noch in Januar eingegangen ist.

Hast du den allerdings nachweislich abgegeben, kannst du ja belegen, dass der Antrag in Januar eingegangen ist.
Wenn du den Nachweis beim Widerspruch beigefügt hast müssen dir auch für Januar Leistungen bewilligt werden.
Titel: Aw: Verspäteter weiterbewilligungs Antrag
Beitrag von: Dwight Manfredi am 06. März 2026, 13:11:11
Im Bürgergeld-System (SGB II) gilt das sogenannte Monatsprinzip. Gemäß § 37 Abs. 2 SGB II wirkt ein Antrag auf den Ersten des Monats zurück. Das bedeutet: Wenn der Antrag am 31. Januar eingeht, hast du Anspruch auf Leistungen für den gesamten Januar.

Das Jobcenter behauptet, der Antrag sei erst am 02.02.2026 eingegangen. Da du jedoch einen Einlieferungsbeleg (oder einen Abgabestempel der persönlichen Abgabe, wie du erwähnt hast) vom Januar hast, ist dieser Beweis entscheidend.
Wenn du den Brief Ende Januar eingeworfen haben, gilt das Eingangsdatum beim Jobcenter. Wenn du den Antrag persönlich abgegeben hast und einen Beleg (Stempel/Quittung) vom Januar besitzt, ist dieser absolut bindend. Das Jobcenter kann den Eingang nicht einfach auf den Tag datieren, an dem der Stapel bearbeitet wurde.

Da du aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation und Krankheit (AU) gehandelt hast, kommt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 27 SGB X) in Betracht. Wenn man unverschuldet daran gehindert war, eine Frist einzuhalten, muss die Behörde den Antrag so behandeln, als wäre er rechtzeitig gestellt worden.
Titel: Aw: Verspäteter weiterbewilligungs Antrag
Beitrag von: Sheherazade am 06. März 2026, 13:12:17
Zitat von: Timboss am 06. März 2026, 12:09:19Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und darauf hingewiesen, dass ich den Antrag bereits Ende Januar abgegeben habe. Als Nachweis habe ich den Einlieferungsbeleg der Post beigefügt.

Zitat von: Timboss am 06. März 2026, 12:09:19Wie gesagt der Antrag wurde nachweislich Ende Januar persönlich beim Job Center abgegeben , einen Beleg über die Einreichung habe ich auch abgegeben .

Was denn jetzt, per Post am Donnerstag, den 29.01. aufgegeben (um wieviel Uhr?) oder persönlich am 29.01. beim Jobcenter abgegeben (und wie sieht da dein Nachweis aus)?

Wenn ersteres, kann das Schreiben eigentlich nicht am nächsten Tag angekommen sein.