Hallo zusammen,
habe da aktuell ein Problem, ich soll über 1600€ an Bürgergeld zurück zahlen, aber der Reihe nach: (hoffe das hier ist das richtige Forum, sonst vllt bitte verschieben)
Ich war bis Mitte Novemeber so lange schon dauerhaft Arbeitsunfähig krankgeschrieben das ich Bürgergeld erhalten habe, seit 17. November habe ich dann wieder angefangen zu arbeiten, nachdem ich seit Anfang September 2025 in der Wiedereingliederung war.
Am 29. Oktober habe ich eine Urlaubsgeld Zahlung über 1110€ von meinem AG erhalten, die ich auch beim Jobcenter angegeben habe mit Lohnzettel & vom JC auch mit meinen Leistungen später verrechnet wurde.
Für den November habe ich am 30. Oktober noch relativ normal Bürgergeld erhalten, es gab zwar einen Abzug über 300€, weil das JC dachte ich würde noch Pacht aus einer gewissen Quelle bekommen was tatsächlich nicht der Fall war, aber die Geschichte ist abgehakt & das fehlende Geld wurde mir nachträglich dann im Januar 2026 nachgezahlt.
Am 28. November war der letzte volle Geldeingang von Bürgergeld erhalten, am 22. Dezember habe ich dann über 1800€ Gehalt von meinem AG bekommen.
Jetzt habe ich ein Schreiben von der Ag. für Arbeit Recklinghausen bekommen, das ich das Geld für die Zeiträume 1 - 31. Oktober und vom 1. - 31. Dezember bis 16. März zurück zahlen soll, beides jeweils KdU plus Regelbedarf, zusammen über 1600€ !
Ich habe das Thema schon mit MS Copilot ausführlich durchgekaut, da kam dann heraus das ich zumindest für Dezember das Geld nicht zurück zahlen müsste wegen dem Zuflussprinzip, meine Frage ist jetzt, stimmt das mit dem Zuflussprinzip ? Kommt das hin ? 1600€ zurück bezahlen zu müssen wäre natürlich selbst wenn ich es auf Raten machen würde, immer noch eine starke finanzielle Belastung für mich.
Bitte an der Stelle deswegen um hilfreiche Antworten.
Schönes Rest-Wochenende noch gewünscht.
Zitat von: SosoSoße am 07. März 2026, 17:33:45Am 28. November war der letzte volle Geldeingang von Bürgergeld erhalten, am 22. Dezember habe ich dann über 1800€ Gehalt von meinem AG bekommen.
Blöd gelaufen, die Bürgergeldzahlung vom 28. November war die Dezemberleistung - Bürgergeld wird im voraus gezahlt. Ergo, Gehaltsanrechnung im Dezember. Und das Urlaubsgeld im Oktober wird logischerweise auf die Oktoberleistung angerechnet.
Zitat von: SosoSoße am 07. März 2026, 17:33:451800€ Gehalt von meinem AG
War das für November und Dezember zusammen?
Zitat von: turbulent am 07. März 2026, 18:11:51Zitat von: SosoSoße am 07. März 2026, 17:33:451800€ Gehalt von meinem AG
War das für November und Dezember zusammen?
Sorry für die etwas später Antwort... ja ich meine die 1800 waren für die November hälfte und Dezember zusammen, aber 100%ig sicher bin ich mir leider gerade auch nicht, die letzten Gehaltszettel sind leider voll mit irgendwelchen blöden einträgen "überzahlung (vormonat)" und korrekturen, total nervig -.-