Hallo,
ich bin Akim. Ich bin 74 Jahre alt. Rente bekomme ich nur netto 550€ + 550€ durch einen Job.
Seit 2015 bin ich verheiratet, doch jetzt ist die Scheidung eingereicht. Meine Frau ist deulich jünger und voll im Arbeitsleben, sie verdient ca. 3.800€/Monat netto.
Wenn man so voneinander enttäuscht ist, ist es nicht gut noch lange zusammen zu leben. Ich würde gern jetzt oder nach der Scheidung ausziehen. Kann jedoch keinen Antrag auf Wohngeld mit den Daten einer zukünftigen Wohnung stellen und müsste wissen, ob ich die dann auch finanzieren kann.
Meine Frage: Kann ich durch mein geringes Einkommen Wohngeld bekommen oder würde das abgelehnt mit dem Hinweis auf den Verdienst meiner dann Ex-Frau?
Für Antworten, die mir weiter helfen, möchte ich mich schon mal bedanken.
Du kannst Wohngeld beantragen, wenn du eine Wohnung gefunden hast. Du solltest im Zuge der Scheidung aber nicht auf den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich verzichten.
Darum geht es mir gerade, dass ich nicht möchte, dass meine dann EX-Frau mir jahrelang Unterhalt zahlen muss. Darauf möchte ich verzichten und rausbekommen, ob ich, wenn ich eine Verzichtserklärung unterschreibe, Wohngeld bekommen kann. Ich weiss eben nicht, wie da die Rechtslage ist.
ja aber ohne Nachweis geht das nicht.Sie müssen nachweisen, dass Sie getrennt leben (separate Konten, Auszug, ggf. formlose Mitteilung an Behörden.
Zitat von: Akim am 09. März 2026, 19:53:46Darum geht es mir gerade, dass ich nicht möchte, dass meine dann EX-Frau mir jahrelang Unterhalt zahlen muss. Darauf möchte ich verzichten und rausbekommen, ob ich, wenn ich eine Verzichtserklärung unterschreibe, Wohngeld bekommen kann.
Ein Verzicht zu Lasten der Allgemeinheit geht gerade nicht, was auch gut so ist.