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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Tony Montana am 11. März 2026, 02:59:27

Titel: Kann man auch altes Formular im WBA Antrag verwenden?
Beitrag von: Tony Montana am 11. März 2026, 02:59:27
Hallo,

ende 2025 habe ich  ein Formular verwendet das noch von 2023 stammt, hab da immer fertige Teile (Einzelseiten) für Photoshop im eigenen Textmodus (psd.) vorbereitet liegen, die ich nur jeweils mit Datum und inhaltliche Änderungen anpasse.

Nun sah ich, das es seit 04/2025 ein neues WBA Formular gibt. Die SB im Jobcenter hat dies jedoch für meinen Antrag Ende  2025 mit dem Vorgänger-Formular nicht beanstandet, könnte aber beim nächsten mal der Fall sein. Ich würde gerne das alte Formular noch weiter nutzen. Ist das unproblematisch, denn habe ich meine Auskunftspflicht ja trotzdem erfüllt?

Da schon gerade dabei, eine Nebenfrage hinsichtlich Kontoauszüge:

bei den WBA Anträgen habe ich nie welche eingereicht das wurde bisher ebenfalls nicht beanstandet. War auch keine Absicht etwas verbergen zu wollen oder so, wäre auch blödsinn, sah ich einfach nur nie als wichtig an. Kann aber daran liegen, da meine Frau als einzige in der BG ein Einkommen (Teilzeit) hat, ich die komplette Lohnabrechnung (keine gesonderte Bescheinigung) jeden Monat einreiche, Kindergeld usw. bekannt ist.

Ist das weil die alles andere an Einkommensnachweisen immer von mir sofort haben, das kennen die auch bei mir, dann nicht mehr mit den Kontoauszügen so relevant für das Jobcenter?
Titel: Aw: Kann man auch altes Formular im WBA Antrag verwenden?
Beitrag von: Sheherazade am 11. März 2026, 09:32:44
Zitat von: Tony Montana am 11. März 2026, 02:59:27Nun sah ich, das es seit 04/2025 ein neues WBA Formular gibt. Die SB im Jobcenter hat dies jedoch für meinen Antrag Ende  2025 mit dem Vorgänger-Formular nicht beanstandet, könnte aber beim nächsten mal der Fall sein. Ich würde gerne das alte Formular noch weiter nutzen. Ist das unproblematisch, denn habe ich meine Auskunftspflicht ja trotzdem erfüllt?

Für den nächsten WBA solltest du das dann neueste Formular nutzen, aufgrund der Änderungen von Bürgergeld in Grundsicherung.

Wenn keine Kontoauszüge im WBA verlangt werden und auch danach nicht, sind sie nicht erforderlich - das hat nichts mit deiner Person zu tun.
Titel: Aw: Kann man auch altes Formular im WBA Antrag verwenden?
Beitrag von: Tony Montana am 11. März 2026, 22:18:34
Zitat von: Sheherazade am 11. März 2026, 09:32:44Für den nächsten WBA solltest du das dann neueste Formular nutzen, aufgrund der Änderungen von Bürgergeld in Grundsicherung.


Ja, ist vielleicht doch besser, sonst hat man später doppelte Arbeit damit.




Zitat von: Sheherazade am 11. März 2026, 09:32:44Wenn keine Kontoauszüge im WBA verlangt werden und auch danach nicht, sind sie nicht erforderlich - das hat nichts mit deiner Person zu tun.

Im Formular selbst wird auf die Abgabe der Kontoauszüge hingewiesen. Naja, ich lasse die beim nächsten WBA erstmal weg, nachreichen kann man auf Verlangen immer noch.

Danke soweit.  :smile:


Titel: Aw: Kann man auch altes Formular im WBA Antrag verwenden?
Beitrag von: Ginsu am 25. März 2026, 00:32:45
Zitat von: Tony Montana am 11. März 2026, 02:59:27Ich würde gerne das alte Formular noch weiter nutzen.
Dann tu das.
Es herrscht Formfreiheit nach § 9 SGB X (https://www.buzer.de/s1.htm?a=&g=9+SGB+X&kurz=SGB+I&ag=3690)
Natürlich kannst du auch die Formblätter deines JC nutzen, denn die stellen eine Arbeitserleichterung dar, mehr aber auch nicht.


Zitat von: Tony Montana am 11. März 2026, 02:59:27bei den WBA Anträgen habe ich nie welche eingereicht d
Musst du auch nicht, wenn niemand danach fragt.
Das BSG nimmt in dem Urteil vom 19.02.2009 AZ B 4 AS 10/08 R (darin geht es darum das Auszüge der letzten 3 Monate zur Einsicht verlangt werden dürfen), Bezug auf § 60 Abs 1 Satz 1 Nr 1 SGB I.
Dort steht:
(1) 1Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

1.    alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers .... usw.
Allerdings kann es sein, das der Antrag dadurch verzögert wird, weil erst weiter Unterlagen (Kontoauszüge) nachgefordert werden.
Deine Entscheidung.  :zwinker: