Hallo.
Ich habe Heute ein Schreiben erhalten,darunter geht es um ein Persönliches Gespräch berufliche Zukunft,ich soll mit meinem Sohn dahin kommen.
Erstens mein Sohn ist nicht bei mir gemeldet sondern bei meiner Exfrau und die bezieht kein Bürgergeld.
Zweitens mein Sohn ist 15 Jahre und besucht noch die Schule,nach den Sommerferien geht es in die 9 klasse.
Dürfen die das einfach so?
Beziehst du für deinen Sohn Leistungen vom Jobcenter oder wie kommen die auf diese lustige Idee?
Zitat von: Sheherazade am 12. März 2026, 18:04:00Beziehst du für deinen Sohn Leistungen vom Jobcenter oder wie kommen die auf diese lustige Idee?
Ich bekomme auch seit kurzem einen kleinen Betrag weil er auch an freien tagen bei mir ist und auch übernachtet.
Im schreiben damals für die Neuberechnung steht temporäre Bedarfsgemeinschaft
Na guck. Dann antworte schriftlich (!), dass dein Sohn nicht bei dir gemeldet ist und noch die 8, Klasse besucht. Zudem begründet eine temporäre Bedarfsgemeinschaft wegen Umgangsrecht keinen Meldetermin.
Zitat von: Sheherazade am 12. März 2026, 18:10:06Na guck. Dann antworte schriftlich (!), dass dein Sohn nicht bei dir gemeldet ist und noch die 8, Klasse besucht. Zudem begründet eine temporäre Bedarfsgemeinschaft wegen Umgangsrecht keinen Meldetermin.
Alles klar so werde ich es machen. Danke
Da dein Sohn bei seiner Mutter gemeldet ist und diese keine Leistungen bezieht, gehört er nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft. Er ist somit kein Kunde dieses Jobcenters. Das Amt hat gegenüber deinem Sohn in der Regel keine Weisungsbefugnis, solange er nicht Teil deines Leistungsbezugs ist.
Mit 15 Jahren ist dein Sohn zwar im erwerbsfähigen Alter (ab 15), aber die Schule hat Vorrang. Solange er die allgemeine Schule besucht, steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Termine während der Schulzeit sind ohnehin tabu.
Du solltest den Termin nicht einfach ignorieren, da dies zu Problemen bei deinen eigenen Leistungen führen könnte.
Teile dem Sachbearbeiter mit, dass dein Sohn nicht in deinem Haushalt lebt, sondern bei der Mutter gemeldet ist und dort versorgt wird. Er gehört somit nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft.
Erkläre, dass dein Sohn Vollzeitschüler (9. Klasse) ist und seine berufliche Orientierung ggf. über die Berufsberatung der Schule oder das für den Wohnsitz der Mutter zuständige Amt erfolgt.
Weise darauf hin, dass für eine "Miteinladung" einer Person, die nicht im Leistungsbezug steht, die Rechtsgrundlage fehlt.
Du selbst musst zu dem Gespräch erscheinen, wenn du eine ordnungsgemäße Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten hast. Dein Sohn muss jedoch unter diesen Umständen nicht mitkommen.
Zitat von: Dwight Manfredi am 12. März 2026, 20:38:47Da dein Sohn bei seiner Mutter gemeldet ist und diese keine Leistungen bezieht, gehört er nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft. Er ist somit kein Kunde dieses Jobcenters. Das Amt hat gegenüber deinem Sohn in der Regel keine Weisungsbefugnis, solange er nicht Teil deines Leistungsbezugs ist.
Mit 15 Jahren ist dein Sohn zwar im erwerbsfähigen Alter (ab 15), aber die Schule hat Vorrang. Solange er die allgemeine Schule besucht, steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Termine während der Schulzeit sind ohnehin tabu.
Du solltest den Termin nicht einfach ignorieren, da dies zu Problemen bei deinen eigenen Leistungen führen könnte.
Teile dem Sachbearbeiter mit, dass dein Sohn nicht in deinem Haushalt lebt, sondern bei der Mutter gemeldet ist und dort versorgt wird. Er gehört somit nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft.
Erkläre, dass dein Sohn Vollzeitschüler (9. Klasse) ist und seine berufliche Orientierung ggf. über die Berufsberatung der Schule oder das für den Wohnsitz der Mutter zuständige Amt erfolgt.
Weise darauf hin, dass für eine "Miteinladung" einer Person, die nicht im Leistungsbezug steht, die Rechtsgrundlage fehlt.
Du selbst musst zu dem Gespräch erscheinen, wenn du eine ordnungsgemäße Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten hast. Dein Sohn muss jedoch unter diesen Umständen nicht mitkommen.
Da war jetzt keine Rechtsfolgebelehrung enthalten,und der Termin gilt für meinen Sohn.
Da steht:
Sehr geehrter....
Wir möchten mit ihnen gemeinsam ihre berufliche Zukunft von name meines Sohnes besprechen.
Heute hat er komischerweise eine Abmeldung von seiner Krankenkasse erhalten obwohl er über mich versichert ist.
Genau er besucht die 8 Klasse einer allgemeimschule,nach dem Sommer ferien geht es in die 9 Klasse