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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Schatzmeister am 16. März 2026, 18:23:19

Titel: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Schatzmeister am 16. März 2026, 18:23:19
Hallo Gemeinde,

folgender Sachverhalt zu den Nebenkosten und Berrechnung durch das Jobcenter:

Wir erhielten durch unseren Vermieter (ista) die Betriebskostenabrechnung der Energie- und Betriebskosten unsere Wohnung bestehend aus 1.OG und DG. In dieser Abrechnung ist berücksichtig, dass wir die Betriebsstromkosten für die Heizung (5%) direkt an unseren Stromanbieter direkt leisten (also in Vorleistung gehen)und somit von der Nachzahlung abgezogen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Heizung direkt an unserem Stromzähler angeschlossen ist.

"In entsprechender Jahresabrechnung ergab sich nach Abzug unserer monatlichen Abschlagszahlungen in Höhe von 250,00 Euro ein Nachzahlungsbetrag von 927,65 Euro, wobei ista bei der Jahresabrechnung die Vorauszahlungen an unseren Energieversorger für Betriebsstrom der Heizungsanlage durch uns in Höhe von 244,11 Euro intern verrechnet und in Abzug gebracht hat.

Wir leisten diese Stromkosten direkt an unseren Stromanbieter und zwar in Höhe von 244,11€ für den Betrieb der Heizungsanlage.

Dies führt jedoch nicht zu einer Verringerung des Heizkostenbedarfs. Die interne Verrechnung und Gutschrift in Höhe von 244,11 Euro für die von uns verauslagte Kosten für den Betriebsstrom der Heizungsanlage direkt an unseren Energieversorger durch ista sind bei der Nachzahlung und Berechnung zu berücksichtigen da diese zu den tatsächlichen Gesamtkosten zuzuordnen sind.


Bei der Berechnung der Nebenkostennachzahlung berücksichtigt jedoch das Jobcenter diese Betriebskosten des Strom nicht und bringt diese erneut in Abzug und mindert dadurch die tatsächlichen Gesamtkosten.

Hier wurde von mit Widerspruch eingelegt !!!

Nunmehr wird wie folgt agumentiert:

"Nach Auffassung der Rechtsbehelfstelle würde die zusätzliche (welche) Anerkennung der Nachzahlung sowie darüber hinaus des in der Abrechnung des ausgewiesenen Betriebsstroms würde zu einer doppelten Berücksichtigung desselben Kostenbestandteils führen "

Fakt ist doch: 

Wir haben diese Kosten bezahlt, dabei ist es doch unabhängig ob direkt an den Vermieter oder an unseren Stromanbieter !!!



Wie seht Ihr die Situation ????

Danke für hilfreiche Kommentare !
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. März 2026, 15:41:22
Zitat von: Schatzmeister am 16. März 2026, 18:23:19berücksichtigt jedoch das Jobcenter diese Betriebskosten des Strom nicht

Mal sehen, ob sich noch wer dazu äußert.

Ich glaube, es ist sogar richtig vom JC.

Es sollte dafür aber eine Pauschale von 5 % zusätzlich zu den Heizkosten geben.
(z. B. 1300 € für Gas + die 5 % extra)

Also nicht bei den Stromkosten, sondern bei den Heizkosten.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Schatzmeister am 17. März 2026, 15:50:27
Zitat von: Kopfbahnhof am 17. März 2026, 15:41:22
Zitat von: Schatzmeister am 16. März 2026, 18:23:19berücksichtigt jedoch das Jobcenter diese Betriebskosten des Strom nicht

Mal sehen, ob sich noch wer dazu äußert.

Ich glaube, es ist sogar richtig vom JC.

Es sollte dafür aber eine Pauschale von 5 % zusätzlich zu den Heizkosten geben.
(z. B. 1300 € für Gas + die 5 % extra)

Also nicht bei den Stromkosten, sondern bei den Heizkosten.

Diese 5% Regelung ist genau der angeführte Betrag für Betriebsstrom von 244,11€, genau dieser Betrag wird jedoch wird in der Abrechnung herausgerechnet da wir diesen an unseren Stromanbieter leisten. Somit argumentiert das JC wir hätten diesen erstattet bekommen was aber nicht der Tatsache entspricht, sonder diesen haben wir an unseren Stromanbieter geleistet. Dies mindert lediglich den Nachzahlungsbetrag an unseren Vermieter, dennoch sind die Kosten zu unseren Lasten angefallen und berücksichtigungfähig.........
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Sensoriker am 17. März 2026, 16:00:11
Zitat von: Schatzmeister am 17. März 2026, 15:50:27wird in der Abrechnung herausgerechnet
Was auch soweit richtig ist. Es geht um hierbei nur um die Abrechnung vom Vermieter.
Der Betriebsstrom für die Heizungsanlage ist in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Den müsst ihr nur separat beantragen.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Sheherazade am 17. März 2026, 16:06:04
Zitat von: Kopfbahnhof am 17. März 2026, 15:41:22Es sollte dafür aber eine Pauschale von 5 % zusätzlich zu den Heizkosten geben.
(z. B. 1300 € für Gas + die 5 % extra)

Also nicht bei den Stromkosten, sondern bei den Heizkosten.

Einfach mal im Bürgergeldbescheid die Rubrik KdU durchgucken, ob dieser Mehrbedarf bereits berücksichtigt wurde.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Schatzmeister am 17. März 2026, 16:06:43
Zitat von: Sensoriker am 17. März 2026, 16:00:11
Zitat von: Schatzmeister am 17. März 2026, 15:50:27wird in der Abrechnung herausgerechnet
Was auch soweit richtig ist. Es geht um hierbei nur um die Abrechnung vom Vermieter.
Der Betriebsstrom für die Heizungsanlage ist in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Den müsst ihr nur separat beantragen.

Unser Antrag, ich zitiere:

Hinzu kommen die Kosten des Betriebsstrom für die Heizungsanlage in Höhe von 244,11€ (siehe Seite 2/8 1OG + KE)) welche von uns direkt über unseren Stromanbieter vorverauslagt wurden. Diese sind bei entsprechender Abrechnung von ista als Stromkostenerstattung in Abzug gebracht, welche somit die tatsächlichen Gesamtkosten mindern. Diese Kosten sind Teil der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) da sie nicht als Allgemeinstrom gelten und müssen somit als Erstattungsfähige Kosten bei der Berechnung der Gesamtkosten Berücksichtigung finden
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Sensoriker am 17. März 2026, 16:32:21
Vom Problem mal abgesehen. Da ihr den Strom direkt an den Versorger leistet hat das nichts in der Abrechnung vom Vermieter zu suchen.

Aber nur für mich zur Klarstellung:
Wie hoch ist der genaue Abrechnungsbetrag vom Vermieter ohne irgendwelche Abzüge/internen Verrechnungen?
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Schatzmeister am 17. März 2026, 16:39:06
Zitat von: Sensoriker am 17. März 2026, 16:32:21Vom Problem mal abgesehen. Da ihr den Strom direkt an den Versorger leistet hat das nichts in der Abrechnung vom Vermieter zu suchen.

Aber nur für mich zur Klarstellung:
Wie hoch ist der genaue Abrechnungsbetrag vom Vermieter ohne irgendwelche Abzüge/internen Verrechnungen?


Hallo Sensoriker,

aus Abrechnungsgründen ist der Betrag in der ista Abrechnung ausgewiesen in Form der 5% Regelung in Höhe von 244,11€ und wird dann am Schluss wieder abgezogen da dieser Strom über unseren Stromzähler abgerechnet wird.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Sensoriker am 17. März 2026, 16:50:34
Erstmal würde ich das mal beherzigen.
Zitat von: Sheherazade am 17. März 2026, 16:06:04Einfach mal im Bürgergeldbescheid die Rubrik KdU durchgucken, ob dieser Mehrbedarf bereits berücksichtigt wurde.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass grundlegend was falsch ist. Egal welche Gründe die ista nennt, der Strom hat nichts in der Abrechnung zu suchen.
Wenn die Komplettsumme 1171,76 beträgt und die ista dann die 244,11 wieder herausrechnet um auf 927,65 zu kommen, ist klar, dass das JC so argumentiert. Demnach habt ihr ja schon die Stromkosten von der ista bekommen.
Bevor ich, aber hier komplett was falsches sage, bitte ich mal Ottokar drüber zu schauen.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. März 2026, 16:58:50
Zitat von: Sheherazade am 17. März 2026, 16:06:04die Rubrik KdU durchgucken, ob dieser Mehrbedarf bereits berücksichtigt wurde
Es geht um die 5 % zusätzlich zum Gasverbrauch, der aber ändert sich ja immer.

Somit kann es ja nicht immer die gleiche Pauschale sein?
Aber bei den HK könnte das evtl. schon mit dabei sein?

Zitat von: Schatzmeister am 17. März 2026, 16:39:06aus Abrechnungsgründen ist der Betrag in der ista Abrechnung ausgewiesen in Form der 5% Regelung in Höhe von 244,11€
Das ist auch von ista so korrekt.

Eigentlich muss das JC nun genau diesen Betrag bei den HK berücksichtigen.
Denn mit der Rechnung von ista habt ihr einen Beweis der tatsächlichen Kosten.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Ottokar am 21. März 2026, 11:14:25
Die ISTA "schätzt" die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage nach der Heizkostenverordnung.
Dieser Schätzbetrag wird hier aber wieder herausgerechnet, da die ISTA nur die reinen Brennstoffkosten abrechnet, weil ihr die Kosten des Stromverbrauches nicht bekannt sind, da dieser nicht separat erfasst und abgerechnet wird.
Da wird also nichts erstattet, sondern nur ein fiktiver Betrag erst errechnet und dann wieder entfernt.
Die Heizkostenabrechnung weist somit nur die reinen Brennstoffkosten aus, nicht jedoch den Betriebsstrom der Heizungsanlage.

Die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage zählen zu den Heizkosten, der Betriebsstrom wird hier nicht separat erfasst, sondern ist Bestandteil des Allgemeinstroms.
Trotzdem muss das JC die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage als Teil der Unterkunftskosten anerkennen.
Zu den Brennstoffkosten, welche die ISTA berechnet hat, kommen also noch die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage und ergeben zusammen die nach § 22 SGB II anzuerkennenden Heizkosten.

Das JC muss dafür nicht den von der ISTA fiktiv berechneten Betrag zugrunde legen, obwohl dies naheliegend ist.
Allerdings hat das BSG klargestellt, dass die Schätzung auf den in der mietrechtlichen Rechtsprechung gebräuchlichen Berechnungsmethoden beruhen muss, wonach der Betriebsstrom zwischen 4% bis 10% der Brennstoffkosten betragen kann (BSG in B 4 AS 47/14 R (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/89496)).

Sollte der SB im JC diese Thematik nicht verstehen, soll er sich an jemanden wenden, der sie versteht, oder bei der ISTA nachfragen und sich die Berechnung erklären lassen.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Schatzmeister am 21. März 2026, 14:50:35
Zitat von: Ottokar am 21. März 2026, 11:14:25Die ISTA "schätzt" die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage nach der Heizkostenverordnung.
Dieser Schätzbetrag wird hier aber wieder herausgerechnet, da die ISTA nur die reinen Brennstoffkosten abrechnet, weil ihr die Kosten des Stromverbrauches nicht bekannt sind, da dieser nicht separat erfasst und abgerechnet wird.
Da wird also nichts erstattet, sondern nur ein fiktiver Betrag erst errechnet und dann wieder entfernt.
Die Heizkostenabrechnung weist somit nur die reinen Brennstoffkosten aus, nicht jedoch den Betriebsstrom der Heizungsanlage.

Die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage zählen zu den Heizkosten, der Betriebsstrom wird hier nicht separat erfasst, sondern ist Bestandteil des Allgemeinstroms.
Trotzdem muss das JC die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage als Teil der Unterkunftskosten anerkennen.
Zu den Brennstoffkosten, welche die ISTA berechnet hat, kommen also noch die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage und ergeben zusammen die nach § 22 SGB II anzuerkennenden Heizkosten.

Das JC muss dafür nicht den von der ISTA fiktiv berechneten Betrag zugrunde legen, obwohl dies naheliegend ist.
Allerdings hat das BSG klargestellt, dass die Schätzung auf den in der mietrechtlichen Rechtsprechung gebräuchlichen Berechnungsmethoden beruhen muss, wonach der Betriebsstrom zwischen 4% bis 10% der Brennstoffkosten betragen kann (BSG in B 4 AS 47/14 R (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/89496)).

Sollte der SB im JC diese Thematik nicht verstehen, soll er sich an jemanden wenden, der sie versteht, oder bei der ISTA nachfragen und sich die Berechnung erklären lassen.

Genauso sehe ich das auch, habe gegen die ablehnente Halteung des JC Widerspruch erhoben, sollte dieser nunmehr nicht positiv beschieden werde, ist Klage vor dem Sozialgericht erforderlich !!!
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Rotti am 21. März 2026, 14:59:11
Zitat von: Ottokar am 21. März 2026, 11:14:25Die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage zählen zu den Heizkosten, der Betriebsstrom wird hier nicht separat erfasst, sondern ist Bestandteil des Allgemeinstroms.
was dann in den Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung oder Pauschal enthalten ist und auch in dem Mietvertrag steht wenn man Mieter ist. Steht da nichts dann sollte der VM das auch im Mietvertrag reinschreiben das man das selber zahlt.
Wir leisten diese Stromkosten direkt an unseren Stromanbieter und zwar in Höhe von 244,11€ für den Betrieb der Heizungsanlage.
schon sehr viel fürs ganze Haus.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. März 2026, 15:09:51
Zitat von: Rotti am 21. März 2026, 14:59:11was dann in den Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung oder Pauschal enthalten ist und auch in dem Mietvertrag steht wenn man Mieter ist

Strom geht aber extra, das hat hier nichts mit den BK zu tun.

Das JC muss hier eine Pauschale für den Strom festlegen.
Aufgrund des Verbrauchs an Gas.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Rotti am 21. März 2026, 15:18:32
Zitat von: Kopfbahnhof am 21. März 2026, 15:09:51Das JC muss hier eine Pauschale für den Strom festlegen.
aber keine 244,11 €
Einleitung. Eine alte Heizungspumpe verbraucht zwischen 400 und 600 kWh im Jahr, was mit rund 115 bis 172 Euro zu Buche schlägt. Dagegen verbraucht eine neue Pumpe lediglich 50 bis 100 kWh jährlich, das bedeutet Stromkosten von 14 bis 29 Euro.

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. März 2026, 15:09:51Strom geht aber extra, das hat hier nichts mit den BK zu tun
bei Techem z.b. steht nur weitere Heizungsbetriebskosten.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. März 2026, 15:55:35
Zitat von: Rotti am 21. März 2026, 15:18:32aber keine 244,11 €
Das wurde ja von ista auch nur geschätzt.

Bei einer alten Anlage dennoch realistisch, was den Stromverbrauch angeht.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Rotti am 21. März 2026, 16:01:02
Zitat von: Kopfbahnhof am 21. März 2026, 15:55:35
Zitat von: Rotti am 21. März 2026, 15:18:32aber keine 244,11 €
Das wurde ja von ista auch nur geschätzt.

Bei einer alten Anlage dennoch realistisch, was den Stromverbrauch angeht.
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Bilder/Infografiken/heizungspumpe-energiesparer.html
ja du hast recht Heizungsstrom und Treppenhausbeleuchtung sind verschieden in den Betriebskosten.

Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Ottokar am 22. März 2026, 08:44:25
Zitat von: Rotti am 21. März 2026, 15:18:32Eine alte Heizungspumpe verbraucht zwischen 400 und 600 kWh im Jahr, was mit rund 115 bis 172 Euro zu Buche schlägt. Dagegen verbraucht eine neue Pumpe lediglich 50 bis 100 kWh jährlich, das bedeutet Stromkosten von 14 bis 29 Euro.
Das ist lt. Rechtsprechung tatsächlich unrelevant.
Lt. BSG sind die in der mietrechtlichen Rechtsprechung gebräuchlichen Berechnungsmethoden anzuwenden.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Rotti am 22. März 2026, 16:59:06
Zitat von: Ottokar am 22. März 2026, 08:44:25
Zitat von: Rotti am 21. März 2026, 15:18:32Eine alte Heizungspumpe verbraucht zwischen 400 und 600 kWh im Jahr, was mit rund 115 bis 172 Euro zu Buche schlägt. Dagegen verbraucht eine neue Pumpe lediglich 50 bis 100 kWh jährlich, das bedeutet Stromkosten von 14 bis 29 Euro.
Das ist lt. Rechtsprechung tatsächlich unrelevant.
Lt. BSG sind die in der mietrechtlichen Rechtsprechung gebräuchlichen Berechnungsmethoden anzuwenden.
ok dann liegt das JC ja falsch.
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Schatzmeister am 27. März 2026, 13:23:42
Die Schikane geht weiter....

Heute erhielt ich eine weitere Zwischennachricht mit der Forderung:

"Kontoauszug aus dem die Begleichung der Nachzahlung aus der Verbrauchsabrechnung ersichtlich ist"

vorzulegen.

Dies ist doch für die eigentliche Entscheidung über meinen Widerspruch und deren Berechnung völlig unrelevant !!!
(Natürlich habe ich die Nebenkostennachzahlung schon am 28.01.2026 bezahlt )

obwohl ich vom JC noch nicht die vollständige mir zustehende Zahlung erhalten habe.

was soll das ???
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Schatzmeister am 31. März 2026, 12:21:54
Zitat von: Schatzmeister am 27. März 2026, 13:23:42Die Schikane geht weiter....

Heute erhielt ich eine weitere Zwischennachricht mit der Forderung:

"Kontoauszug aus dem die Begleichung der Nachzahlung aus der Verbrauchsabrechnung ersichtlich ist"

vorzulegen.

Dies ist doch für die eigentliche Entscheidung über meinen Widerspruch und deren Berechnung völlig unrelevant !!!
(Natürlich habe ich die Nebenkostennachzahlung schon am 28.01.2026 bezahlt )

obwohl ich vom JC noch nicht die vollständige mir zustehende Zahlung erhalten habe.

was soll das ???


Wie ist Euer Wissenstand bzw. Meinung dazu ???
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Kopfbahnhof am 31. März 2026, 16:35:00
Dann gib denen doch den Kontoauszug.

Dann zahlen sie dir evtl. ja noch den offenen Betrag.
Zitat von: Schatzmeister am 27. März 2026, 13:23:42(Natürlich habe ich die Nebenkostennachzahlung schon am 28.01.2026 bezahlt )

obwohl ich vom JC noch nicht die vollständige mir zustehende Zahlung erhalten habe.

Dafür kann der Stromanbieter aber nichts. :zwinker:
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Schatzmeister am 01. April 2026, 09:54:40
Zitat von: Kopfbahnhof am 31. März 2026, 16:35:00Dann gib denen doch den Kontoauszug.

Dann zahlen sie dir evtl. ja noch den offenen Betrag.
Zitat von: Schatzmeister am 27. März 2026, 13:23:42(Natürlich habe ich die Nebenkostennachzahlung schon am 28.01.2026 bezahlt )

obwohl ich vom JC noch nicht die vollständige mir zustehende Zahlung erhalten habe.

Dafür kann der Stromanbieter aber nichts. :zwinker:


Das hat nichts mit dem Stromanbieter zu tun, sondern hier gehr es um die korrekte Berechnung und Vorgehensweise des JC
Titel: Aw: Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich
Beitrag von: Kopfbahnhof am 01. April 2026, 17:54:40
Zitat von: Schatzmeister am 01. April 2026, 09:54:40hier gehr es um die korrekte Berechnung und Vorgehensweise des JC

Was spricht da jetzt dagegen, den Kontoauszug als Nachweis dem JC zuzusenden?

Nochmal mit der Nachfrage, sie sollen dir das mal genau erklären, warum sie nicht alles übernehmen.