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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Storm am 17. März 2026, 01:56:32

Titel: Ich habe den Ablehnungsbescheid nicht erhalten
Beitrag von: Storm am 17. März 2026, 01:56:32
Hallo,

ich habe im Januar 2025 Bürgergeld beantragt. Dem Antrag fehlten noch Angaben. Den Brief mit der Ablehnung habe ich nicht erhalten. Erst bei der persönlichen Vorstellung im April wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag Ende Januar abgelehnt wurde.
Im KOnto des Jobcenters war dies nirgendwo einzusehen; der im Januar eröffnete Antrag war zudem auch im April noch geöffnet und wurde dann von mir zu Ende ausgefüllt.
Ist es statthaft dass nur ein Brief, den ich nicht erhielt, die INformation der Einstellung enthielt ohne eine weitere Meldung in meinem Konto?

Schönen Gruss
Storm
Titel: Aw: Ich habe den Ablehnungsbescheid nicht erhalten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. März 2026, 11:51:42
Storm

Zitat von: Storm am 17. März 2026, 01:56:32ich habe im Januar 2025 Bürgergeld beantragt
meinst du 2026?
Zitat von: Storm am 17. März 2026, 01:56:32Erst bei der persönlichen Vorstellung im April wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag Ende Januar abgelehnt wurde.
also doch 2025
und was willst du jetzt ein Jahr später erreichen?
Zitat von: Storm am 17. März 2026, 01:56:32Ist es statthaft dass nur ein Brief, den ich nicht erhielt, die INformation der Einstellung enthielt ohne eine weitere Meldung in meinem Konto?
Nein aber
Zitat von: Storm am 17. März 2026, 01:56:32Dem Antrag fehlten noch Angaben.
das wirst du schriftlich bekommen, als Mitwirkungsaufforderung,  haben und da stand sicher dabei das keine Leistung erhältst wenn du die fehlenden Unterlagen nicht nachreichst.
Zitat von: Storm am 17. März 2026, 01:56:32der im Januar eröffnete Antrag war zudem auch im April noch geöffnet und wurde dann von mir zu Ende ausgefüllt.
Aufgrund dieses Durcheinanders wäre es am besten wenn du alles was du und das JC untereinander geschrieben hast/habt anonymisiert einstellst
oder dich gleich an einen RA wendest wenn du nichts vorlegen kannst.
Oder eine Akteneinsicht beantragen.

MfG FN
Titel: Aw: Ich habe den Ablehnungsbescheid nicht erhalten
Beitrag von: Frechdachs am 17. März 2026, 18:56:15
Wenn du den Antrag digital gestellt hast, müsste sowohl die Mitwirkungsaufforderung als auch der Ablehnungsbescheid digital zugestellt werden. Die wären weiterhin digital zugänglich.