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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hmpfgrmpf am 19. März 2026, 18:33:05

Titel: Mietminderung vor Hartz4 Bezug Zuflussprinzip
Beitrag von: Hmpfgrmpf am 19. März 2026, 18:33:05
Hallo,

Sich beziehe seit zwei Monaten Bürgergeld.
Im August 2023 wurden unsere Balkone erneuert und waren ein Jahr nicht nutzbar. Nun bekam ich nachträglich eine Mietminderung ausbezahlt. Diese Miete wurde noch von meinem Lohn gezahlt. Nun kam das Geld während meines Bezuges erst auf mein Konto.

Gilt hier das Zuflussprinzip oder darf icv das Geld behalten, da es noch aus der Zeit stammt in der ich arbeiten ging.
Titel: Aw: Mietminderung vor Hartz4 Bezug Zuflussprinzip
Beitrag von: Dwight Manfredi am 19. März 2026, 21:01:59
Leider gilt im Bürgergeld-Bezug fast ausnahmslos das Zuflussprinzip. Es kommt nicht darauf an, wann der Anspruch entstanden ist oder aus welcher Zeit die Zahlung rührt, sondern nur darauf, wann das Geld auf dein Konto eingeht.

Alles, was während des Leistungsbezugs auf dein Konto fließt, wird grundsätzlich als Einkommen gewertet (§ 11 SGB II). Da die Mietminderung jetzt ausgezahlt wurde, während du Bürgergeld beziehst, betrachtet das Jobcenter dies als einmalige Einnahme.

Du bist verpflichtet, diese Zahlung dem Jobcenter unverzüglich zu melden. Mitteilung ans JC schreiben Kontoauszug und das Schreiben des Vermieters einreichen. Handelt es sich um eine größere Summe, wird diese oft auf sechs Monate verteilt angerechnet, damit dir pro Monat noch genug zum Leben bleibt.