Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Reiner am 21. März 2026, 02:55:10

Titel: Abmeldung Bürgergeld / Länger als 21 Tage Ortsabwesend
Beitrag von: Reiner am 21. März 2026, 02:55:10
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin 46 Jahre alt beziehe seit 13 Jahren Bürgergeld, bin dauerhaft krank und wohne in Berlin.

Bei der letzten Untersuchung 2023 wurde festgestellt das ich voraussichtlich länger als 6 Monate weniger als 3 Stunden am Tag Arbeiten kann. Jetzt habe ich wieder einen Termin am 04.04.26 zur erneuten Prüfung.

Da mein Vater 68 Jahre alt in Süddeutschland vor kurzem einen Schlaganfall erlitten hat und in den nächsten Monaten auf Hilfe angewiesen ist möchte ich in Unterstützen. Derzeit ist er noch in Reha. Das bedeutet, dass ich länger als 21 Tage Ortsabwesend sein werde und somit dann keinen Anspruch auf Leistung habe.

Meine Wohnung in Berlin möchte ich erstmal noch behalten. Meine Bürgergeldbewilligung läuft am 30.04.26 aus. Diese möchte ich nicht verlänger, da ich ja länger als 21 Tage Ortsabwesend sein werde. Mein Vater übernimmt die Kosten, Miete und den Krankenkassenbeitrag für mich.

Wie gehe ich am besten vor?

Ich freue mich auf eure Ratschläge und bedanke mich schonmal.
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld / Länger als 21 Tage Ortsabwesend
Beitrag von: Sheherazade am 21. März 2026, 08:58:30
Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 02:55:10Wie gehe ich am besten vor?

Keinen neuen Antrag stellen. Oder ziehst du vor dem 30.04. vorübergehend zu deinem Vater? Den Termin am 04.04. würde ich an deiner Stelle aber noch wahrnehmen, von deinen Plänen aber nichts sagen.
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld / Länger als 21 Tage Ortsabwesend
Beitrag von: Reiner am 21. März 2026, 11:05:34
Zitat von: Sheherazade am 21. März 2026, 08:58:30
Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 02:55:10Wie gehe ich am besten vor?

Keinen neuen Antrag stellen. Oder ziehst du vor dem 30.04. vorübergehend zu deinem Vater? Den Termin am 04.04. würde ich an deiner Stelle aber noch wahrnehmen, von deinen Plänen aber nichts sagen.


Hallo Sheherazade,

danke für die Antwort. Ich würde tatsächlich schon früher vor dem 30.04 dort hingehen wollen, um Vorbereitungen zu treffen. Es wäre aber auch erst ab dem 01.05. in Ordnung.

Meine Idee wäre mich ab dem 10.04. Ortsabwesend zu melden.

Der Arzt wird höchstwahrscheinlich wieder das Gleiche feststellen, da sich ja nichts Verbessert hat. Was mir aber von Vorteil ist, wenn ich wieder einen Neuantrag stelle.

Muss ich mich beim Jobcenter abmelden, da ich keinen Weiterbewilligungsantrag stelle? 

Des Weiteren habe ich noch ein Kautionsdarlehen wo ein Restbetrag von ca. 300 Euro offen ist. Soll ich dies gleich zurückzahlen oder auf die Aufforderung des Jobcenters warten?

Ich freue mich auf weitere Antworten
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld / Länger als 21 Tage Ortsabwesend
Beitrag von: Sheherazade am 21. März 2026, 11:36:14
Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 11:05:34Meine Idee wäre mich ab dem 10.04. Ortsabwesend zu melden.

Dann musst du dich aber wieder vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zurückmelden, anderenfalls werden die Leistungen ab dem 10. von dir zurückgefordert.

Sinnvoller wäre es also, keinen WBA zu stellen und ab 01.05. zu deinem Vater zu ziehen.

Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 11:05:34Muss ich mich beim Jobcenter abmelden, da ich keinen Weiterbewilligungsantrag stelle? 

Nein, vorausgesetzt du bist bis einschließlich 30.04. unter deiner Anschrfit erreichbar.

Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 11:05:34Des Weiteren habe ich noch ein Kautionsdarlehen wo ein Restbetrag von ca. 300 Euro offen ist. Soll ich dies gleich zurückzahlen oder auf die Aufforderung des Jobcenters warten?

Abwarten, die werden sich schon melden früher oder später. Sorg aber dafür, dass deine Post weitergeleitet wird an deinen vorübergehenden 2. Wohnsitz.

Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld / Länger als 21 Tage Ortsabwesend
Beitrag von: Reiner am 21. März 2026, 13:07:42
Zitat von: Sheherazade am 21. März 2026, 11:36:14
Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 11:05:34Meine Idee wäre mich ab dem 10.04. Ortsabwesend zu melden.

Dann musst du dich aber wieder vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zurückmelden, anderenfalls werden die Leistungen ab dem 10. von dir zurückgefordert.

Sinnvoller wäre es also, keinen WBA zu stellen und ab 01.05. zu deinem Vater zu ziehen.

Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 11:05:34Muss ich mich beim Jobcenter abmelden, da ich keinen Weiterbewilligungsantrag stelle? 

Nein, vorausgesetzt du bist bis einschließlich 30.04. unter deiner Anschrfit erreichbar.

Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 11:05:34Des Weiteren habe ich noch ein Kautionsdarlehen wo ein Restbetrag von ca. 300 Euro offen ist. Soll ich dies gleich zurückzahlen oder auf die Aufforderung des Jobcenters warten?

Abwarten, die werden sich schon melden früher oder später. Sorg aber dafür, dass deine Post weitergeleitet wird an deinen vorübergehenden 2. Wohnsitz.



Danke für die Antwort.
Der Krankenkasse gebe ich aber vorab Bescheid das ich ab 01.05.26 die Beiträge selbst bezahle oder? Da ich kein Einkommmen mehr habe zahle ich ja den Mindestbeitrag. Wollen die Nachweise das ich kein Einkommen habe?
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld / Länger als 21 Tage Ortsabwesend
Beitrag von: Sheherazade am 21. März 2026, 13:31:37
Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 13:07:42Der Krankenkasse gebe ich aber vorab Bescheid das ich ab 01.05.26 die Beiträge selbst bezahle oder?

Ja, wäre ratsam.

Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 13:07:42Da ich kein Einkommmen mehr habe zahle ich ja den Mindestbeitrag. Wollen die Nachweise das ich kein Einkommen habe?

Sprich mit denen und erkläre deine Situation.
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld / Länger als 21 Tage Ortsabwesend
Beitrag von: Rotti am 21. März 2026, 13:57:22
Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 02:55:10Bei der letzten Untersuchung 2023 wurde festgestellt das ich voraussichtlich länger als 6 Monate weniger als 3 Stunden am Tag Arbeiten kann. Jetzt habe ich wieder einen Termin am 04.04.26 zur erneuten Prüfung.
Sozialhilfe erhalten Menschen, die nicht arbeiten können, also ,,nicht erwerbsfähig" sind. Als ,,nicht erwerbsfähig" gilt laut Gesetz jemand, der weniger als drei Stunden täglich einer Tätigkeit nachgehen kann.
ich würde da erst mal abwarten was die nächste Untersuchung ergibt und mich erst für 30 Tage beim JC beurlauben lassen zum Besuch des Vaters danach kannst du dich immer noch beim JC abmelden bzw. auf Unterstützung zu Verzichten

Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 02:55:10Mein Vater übernimmt die Kosten, Miete und den Krankenkassenbeitrag für mich.
wenn der Vater vermögend ist ist das ja auch in Ordnung dir alles zu bezahlen.
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld / Länger als 21 Tage Ortsabwesend
Beitrag von: turbulent am 21. März 2026, 15:19:42
Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 13:07:42Wollen die Nachweise das ich kein Einkommen habe?
Sie haben von mir jedes Jahr den Einkommensteuerbescheid gefordert, hätten den Mindestsatz bestimmt nachträglich angepasst, wenn ich mehr gehabt hätte als ALG2-Satz (als Studentin ü30).
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld / Länger als 21 Tage Ortsabwesend
Beitrag von: Reiner am 22. März 2026, 10:19:50
Zitat von: turbulent am 21. März 2026, 15:19:42
Zitat von: Reiner am 21. März 2026, 13:07:42Wollen die Nachweise das ich kein Einkommen habe?
Sie haben von mir jedes Jahr den Einkommensteuerbescheid gefordert, hätten den Mindestsatz bestimmt nachträglich angepasst, wenn ich mehr gehabt hätte als ALG2-Satz (als Studentin ü30).

Ich habe jetzt 13 Jahre da ich ja ALG 2 Empfänger war keine Steuererklärung gemacht. Geht das denn überhaupt ohne Einkommen? Oder Zählt das was mir mein Vater geben würde ca. 800 Euro zum begleichen aller Kosten und Miete als mein Einkommen?
Titel: Aw: Abmeldung Bürgergeld / Länger als 21 Tage Ortsabwesend
Beitrag von: Rotti am 22. März 2026, 17:28:16
Zitat von: Reiner am 22. März 2026, 10:19:50Oder Zählt das was mir mein Vater geben würde ca. 800 Euro zum begleichen aller Kosten und Miete als mein Einkommen?
da müsste schon dein Vater dich anstellen als Haushaltskraft um Steuerpflichtig zu werden aber wenn du nebenbei noch einen Job machst könnest du ja Steuerpflichtig werden und vielleicht auch Wohngeld beantragen. :weisnich:

Übersicht mit KI
Eine Haushaltshilfe wird in Deutschland am einfachsten über das Haushaltsscheck-Verfahren der
Minijob-Zentrale angemeldet. Dies ist bei einem Verdienst bis 556 Euro/Monat (Minijob) die günstigste Option, inkludiert Unfallversicherung und ist steuerlich absetzbar. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 Euro/Stunde (Stand 2026)