Hallo,
haben gerade ein Schreiben des ehemaligen Arbeitgebers meines Mannes erhalten. Darin teilen Sie uns mit,dass man eine einseitige Abfindung der laufenden Betriebsrentenleistung vornimmt.
Uns wurde eine Sume genannt, von der die Steuern noch ermittelt und an das Finanzamt abgeführt werden. Kosten für die Krankenkasse und den Pflegebeitrag müssen wir dann noch abführen.
Die normale Betriebsrente betrug knapp 50,-€, war also anrechnungsfrei.Jetzt bleiben uns ca 2500,-€.
Wie wird das jetzt angerechnet? Fällt jetzt die gesammte Grundsicherung incl. Mehrbedarf weg?
Oder wird das als Vermögen angesehen,wo ja eine bestimmte Summe frei ist.
Was könnt ihr mir sagen? Danke schon einmal im Voraus
Eine Abfindung einer Betriebsrente wird im Sozialrecht leider als Einkommen gewertet, nicht als Vermögen. Da die Summe von ca. 2.500 € den monatlichen Bedarf übersteigt, wird die Zahlung auf 6 Monate aufgeteilt.
Das Amt rechnet dann pro Monat etwa 416,67€ € (2500 : 6) als Einkommen an.
Wenn der bisherige Anspruch (Regelsatz + Miete + Mehrbedarf) höher ist als diese monatlichen 416,67 €, erhältst du weiterhin eine (verringerte) Aufstockung. Wenn der Bedarf niedriger ist, entfällt die Grundsicherung für diese 6 Monate komplett.
Dankeschön!
Zitat von: szaros 25 am 26. März 2026, 15:16:45Jetzt (https://anrechnungsfrei.jetzt/) bleiben uns ca 2500,-€
Das ist, was insgesamt kommen wird?
Vermutlich werden sie es als Einkommen werten. (Es geht um das JC?)
Die Grundsicherung dürfte also nicht komplett wegfallen.
Darauf achten, dass die Versicherungspauschale von 30 € monatlich berücksichtigt wird. (falls noch frei)
Dürfte dann auf die kommenden 6 Monate aufgeteilt werden.
Wenn das Geld zur Verfügung steht und die genaue Summe bekannt ist, muss man es dem JC melden.
O. k., fast doppelt, lasse es aber jetzt stehen.
Dankeschön und nein,die Grusi bekommen wir von der Kreisverwaltung Abt. Soziales
Dann fällt das mit den pauschalen 30 Euro schon mal weg.
Dort ist die Berechnung eine andere.
Auch bei der Rente, so weit ich es sagen kann, wird die Rente im ersten Monat nach Auszahlung voll angerechnet.
Was danach übrig ist, wird zu Vermögen, aber mit Grusi kenne ich mich nicht so gut aus.
Hallo,
haben heute die Einmalzahlung der Betriebsrente erhalten,sie fällt wesentlich höher aus als wir ausgerechnet hatten, 6094 € ,von dem Geld ist die Lohnsteuer schon abgezogen und überwiesen worden, jetzt muss nur noch die Barmer die Höhe der Krankenkassenbeiträge und der Pflegeversicherung angeben und wir müssen diese überweisen. Was kommt jetzt auf uns zu? Soll ich jetzt schon diese Summe an die Kreisverwaltung / Sozialamt angeben oder warten bis ich die Rechnung von der Barmer erhalten habe?
Rente und zusätzliche Betriebsrente sind bei der Anrechnung unterschiedlich.
Die Rente auch nachträgliche Rentenzahlungen werden im SGBXII immer angerechnet (auf 1 Monat bzw, 6 Monate je nach Höhe)
Bei der zusätzliche Betriebsrente jedoch gibt es Freibeträge! grundsätzlich 100€ je Monat plus 30% bis zur Höhe von 50% des Regelsatzes. Da hier allerdings lebenslange Monatsbeträge zusammengefaßt werden., ist die Summe auf 12 Monate aufzuteilen und die Freibeträge für jeden Monat zu berücksichtigen.
Gegen eine komplette Anrechnung wie sie hier oben angegangen wird, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
allgemeine Berechnung:
6094€ minus KV und PV (ich nehme mal 20%) = 1218€ = netto 4876:12=406
406€ monatliche Einkünfte = 100€ Freibetrag +30%von 306 = rund 192€ Freibetrag/Monat x 12 = 2304€ Gesamtfreibetrag.
Von den 4876€ netto-Betrag sind 2304€ frei und nur 2572€ dürfen angerechnet werden.
Diese Rechnung ist nur eine ungefähre Rechnung und müßte ggfs. mit einem Rechtsanwalt besprochen werden, wenn das Sozialamt komplett anrechnen will-
Tja - so ist die Kphle weg.
Man hätte ja diese privat weiterzahlen können.
Klar - wenn man am Schluss nur eine kleine Rente hat weil man nicht versicherungspflichtig genug eingezahlt hat und die Rente mit Sozi Leistungen gefüllt wird bring es nix.
Ich hätte das in als "private" Rentenvorsorge in ETFs angelegt.
Das haben wir nicht zu verantworten,diese Einmalzehlung wurde einseitig vom ehemaligen Arbeitgeber veranlasst.Keine Möglichkeit für einen Widerspruch. Also spar dir deinen negativen Kommentar
Was ist hieran negativ?
Wenn man Arbeitet und den Arbeitgeber wechselt ist das Geld nicht weg sondern kann es weiter privat einzahlen.
So wird es eben ausgezahlt und wird großstenteils verechnet. Also der solidarischen Gemeinsschaft quasi zurückgegebn.
Ich finde das korrekt. Das geld war ja auch für die monatliche Altersvorsorge ab 65/67 gedacht.
Ich kann mir die getztliche erworbene Rente ja auch nicht auszahlen lassen...
es wurde kein Arbeitgeber gewechselt sondern mein Mann ist schon ein paar Jahre in Rente und da hat man es sich seitens des Arbeitgebers anders entschieden, anstatt weiterhin monatlich auszuzahlen. Im Übrigen ist das sein eingezahltes Geld und kein Geld was der solidarischen Gemeinschaft gehört.
ALso er hat ganz alleine die Beiträge eingezahlt? Der Arbeitgeber nix. Und auch keine staatliche Förderung über den Arbeitgeber dazu?
Warum dann nicht einen eigene Private Altervorsorge . Die kann man pausieren!
wie wäre es wenn du das Forum wechseln würdest? Deine Meinungen sind hier nicht gefragt
Wenn meine Meinung nicht die deine ist?
Du hörst scheinbar nur das was dir gefällt! Nur ist das nicht immer die Realität.
nein, ich und andere auch ,wollen hilfreiche Meinungen, Ratschläge und nicht dein negatives Palaver, habe mir deine anderen Beiträge angeschaut,die sind genau so negativ. Es wird Zeit dasmal irgendein Moderator deine Beiträge liest...
Zitat von: Dagmar81 am 03. April 2026, 14:53:03ALso er hat ganz alleine die Beiträge eingezahlt? Der Arbeitgeber nix. Und auch keine staatliche Förderung über den Arbeitgeber dazu?
Warum dann nicht einen eigene Private Altervorsorge . Die kann man pausieren!
Was genaun hast du an
Zitat von: szaros 25 am 03. April 2026, 14:42:10mein Mann ist schon ein paar Jahre in Rente
nicht verstanden?
In diese Rente wird nichts mehr eingezahlt, die wird ausgezahlt.
@szaros 25
Es ist fraglich, ob der AG zu dieser Einmalzahlung berechtigt war und ob diese angemessen ist.
Rechtsgrundlage ist der Vertrag über die Betriebsrente, bzw. der Leistungsplan der Rentenkasse.
Die Angemessenheit beurteilt sich aus der monatlichen Rentenhöhe und dem zu erwartenden statistischen Alter. Bei 6.094€ Zahlbetrag und einer monatlichen Rentenzahlung von 50€ wären das ca. 122 Monatsbeiträge, also 10 Jahre.
Eine solche pauschale Berechnung hat das Bundesarbeitsgericht bereits 2023 für rechtswidrig erklärt.
https://www.humanresourcesmanager.de/arbeitsrecht/betriebliche-altersvorsorge-so-funktioniert-die-auszahlung/
Sie kann aber hier dann zulässig sein, wenn dein Mann seine statistische Lebenserwartung von 78,5 Jahren in den nächsten 10 Jahren erreicht.
Rechtlich handelt es sich bei den genannten Zahlen um eine sog. Kleinbetragsrente.
Erfolgt die Abfindung derselben in einem Betrag, wie hier, wird lt. § 82 Abs. 7 SGB XII die Abfindung nur in der Höhe als einmalige Einnahme berücksichtigt, wie sie den Vermögensfreibetrag übersteigt.
Danke Ottokar!
Zitat von: Ottokar am 03. April 2026, 18:40:03Erfolgt die Abfindung derselben in einem Betrag, wie hier, wird lt. § 82 Abs. 7 SGB XII die Abfindung nur in der Höhe als einmalige Einnahme berücksichtigt, wie sie den Vermögensfreibetrag übersteigt.
Der Text könnte missverstanden werden.
Bezugsgröße ist immer das Gesamtvermögen, dazu wird die Abfindung der Betriebsrente dem vorhandenen nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII zu berücksichtigenden Vermögen hinzugerechnet.
Der Freibetrag beträgt hier 10.500€ (Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9).
Wenn nach der Hinzurechnung der Abfindung das Gesamtvermögen den Freibetrag übersteigt, würde der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, von der Abfindung als einmalige Einnahme angerechnet.
Angenommen das Vermögen nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII beträgt vor Hinzurechnung der Abfindung 5.000€, würde das Gesamtvermögen durch die Abfindung auf 11.094€ steigen, damit würde ein Betrag von (11.094€ - 10.500€ =) 594€ von der Abfindung als einmalige Einnahme angerechnet.
Beträgt das Vermögen nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII vor Hinzurechnung der Abfindung jedoch (10.500€ - 6.094€ =) 4.406€ oder weniger, wird der Freibetrag nicht überschritten und die Abfindung bleibt komplett unberücksichtigt.
Hallo Ottokar,
ganz, ganz lieben Dank für Deine ausführliche Nachricht.Warte jetzt noch den Bescheid der Krankenkasse ab,über die Höhe der Beiträge,welche noch fällig sind.Dann kann ich der Kreisverwaltung den endgültigen Betrag über die Höhe der Einmalzahlung mitteilen.Bei uns wird letzteres zutreffen,vermögen unter 4000,-€
Wünsche Dir/Euch ein recht frohes Osterfest
Danke, Euch auch ein frohes Osterfest.