LSG Niedersachsen-Bremen verneint die vorläufige Unterbringung einer alleinerziehenden Mutter mit Bürgergeld-Bezug und ihrer vier minderjährigen Kinder in einer Wohnung bei sozialen Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-vier-kinder-auf-36-quadratmeter-und-schimmel-gericht-verweigert-ersatzwohnung