Liebes Forum
Ich habe mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert weil ich 2 Termine nicht wahrnehmen konnte weil ich da jedesmal Physiotherapie hatte und die Termine sehr kurzfristig waren und und ich die Termine der Physiotherapie schon länger hatte und die dann nicht so kurzfristig verschoben werden konnten.
Der letzte Termin anfang diesen Monats wo ich absagen musste war eine Gruppenveranstaltung zu den aktuellen Mitwirkungspflichten und Vermittlungsangeboten. Ich habe den Termin über meinen Jobcenter Account abgesagt und um einen neuen Termin gebeten in den nächsten 2 Wochen wo ich mal keine Termine habe.
Daraufhin wurde ich am nächsten Tag von der Sachbearbeiterin angerufen und das erste was Sie gesagt hat war warum ich meine Physiotherapie Termine am Vormittag mache ich sollte mir den Vormittag in Zukunft frei halten wenn mal wieder ein Termin vom Jobcenter kommt.
Ich fand es irgendwie schon unverschämt von Ihr das Sie mir vorschreiben will wann ich meine Termine wahrnehme.
Dann habe ich Sie gefragt was ich mit den Vermittlungsangeboten soll da ich ja Erwerbsminderungsrente beantragt habe.
Da meinte Sie zu mir da ich nicht dauerhaft Krankgeschrieben bin würde ich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und deswegen muss ich daran auch teilnehmen.
Ich habe verschiedene Arthrosen und deswegen auch die Erwerbsminderungsrente beantragt das Problem mit meinem Orthopäden ist Er denkt da ich sowieso arbeitslos bin brauche ich auch keine Krankschreibung und die Arthrosen gehen ja auch nicht mehr weg. Ich habe im April nochmal einen Termin bei Ihm und da werde ich Ihm nochmal deutlich machen das ich diese Krankmeldungen brauche.
Was mich aber auch bei meiner Sachbearbeiterin irritiert hat ist das Sie nicht auf meinen Antrag zur Erwerbsminderungsrente eingegangen ist und mich unbedingt in einen Job Vermitteln möchte obwohl ich hier im Forum schon oft gelesen habe wenn ich den Antrag gestellt habe muss das Jobcenter mich in Ruhe lassen bis das ganze mit der Erwerbsminderungsrente geklärt ist.
Wenn das so stimmt gibt es irgendwelche Paragraphen wo ich der Sachbearbeiterin
das nächste Mal vorlegen kann das Sie mich in Ruhe zulassen hat bis alles geklärt ist?
Ich Hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.
Cardi33
Zitat von: cardi33 am 28. März 2026, 16:02:39obwohl ich hier im Forum schon oft gelesen habe wenn ich den Antrag gestellt habe muss das Jobcenter mich in Ruhe lassen bis das ganze mit der Erwerbsminderungsrente geklärt ist.
Im Prinzip ist das auch richtig und sollte auch so sein.
Hast du allerdings eine "scharfe" SB kann sie dir trotzdem Vermittlungsvorschläge zusenden.
Dagegen hilft tatsächlich eine dauerhafte AU.
Aber auch so: Es dürfte kaum einen AG geben, der dich haben will, wenn ein Verfahren auf EM-Rente läuft.
Es ist auch nicht verboten, einen möglichen AG davon in Kenntnis zu setzen.
Aber erst beim Bewerbungsgespräch direkt, vorher besser nicht.
Dann sollte man auch seine gesundheitlichen Probleme benennen.
Zitat von: cardi33 am 28. März 2026, 16:02:39gibt es irgendwelche Paragraphen wo ich der Sachbearbeiterin
das nächste Mal vorlegen kann das Sie mich in Ruhe zulassen hat
Da ist mir keiner bekannt, der es 100-%ig so sagt.
Ein vernünftiger SB sollte wissen, dass es keinen Sinn macht, dich in dieser Phase zu vermitteln.
Hallo Kopfbanhof,
habe eine neue SB seit kurzem. Und die will mich anscheinend in einen Job bringen.
Wäre gut wenn du was von einem Jobcenter Amtsarzt hättest.Hättest du warscheinlich ruhe wie ich.
Hey Martin77,
vor 3.5 Jahre hat der Amtsarzt vom Jobcenter anhand meiner Befunden geschrieben das ich voll Arbeitsfähig sein soll. Daraufhin sagte meine damalige SB ich soll Erwerbsminderungsrente beantragen. Obwohl meine Arthrose die ich habe immer schlimmer wird
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. März 2026, 16:25:30Hast du allerdings eine "scharfe" SB kann sie dir trotzdem Vermittlungsvorschläge zusenden.
... was aber rechtswidrig wäre.
Der Umfang und die zu beachtenden Einschränkungen einer Erwerbstätigkeit sind hier ungeklärt, damit kann die SB nicht beurteilen, welcher Job für dich i.S.d. § 10 SGB II zumutbar ist, was eine Vermittlung durch das JC ausschließt.
D.h. du kannst dich bei jedem Jobangebot des JC auf die Unzumutbarkeit nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB II berufen, unter Verweis auf den laufenden EM-Rentenantag und den damit noch ungeklärten Umfang deiner Erwerbsfähigkeit.
Hey Ottokar,
danke für deine Antwort. Ich werde den Termin wahrnehmen da ich Angst habe das Geld gesperrt zu bekommen. Ich werde Ihnen dann aber ein schreiben geben mit dem Pharagraphen.
GLG
Cardi
cardi33
Zitat von: cardi33 am 29. März 2026, 16:02:24Ich werde Ihnen dann aber ein schreiben geben mit dem Pharagraphen.
Das kannst du dir sparen die kennen die § schon und halten sich nicht dran und daher bringt es (dir) auch nichts.
Kostenerstattung nicht vergessen!
MfG FN
Zitat von: Ottokar am 29. März 2026, 09:01:21... was aber rechtswidrig wäre.
Gibt halt leider auch JC die so etwas absolut nicht juckt.
Das genau deswegen so machen..
Zitat von: cardi33 am 29. März 2026, 16:02:24da ich Angst habe das Geld gesperrt zu bekommen
Damit scheint die SB hier zu arbeiten.
@cardi33
Antwort 5 ist hier aber ein starkes Argument zu deinen Gunsten.
Darum, es wird kaum einen AG geben, der dich momentan einstellen würde.
Sollte die SB dennoch Jobangebote zusenden, wo es eine Bewerbungspflicht gibt, kannst du dich ja hier wieder melden.
Versuche das trotzdem mal mit dauerhaft AU, dann kann dir die SB nichts mehr.
Zitat von: cardi33 am 29. März 2026, 16:02:24Ich werde den Termin wahrnehmen
Das musst du auch, auch während der Antrag auf Rente läuft.
Das mit den Paragraphen würde ich aber erst mal lassen, braucht es momentan ja nicht.
Hallo Kopfbanhof,
Vielen Dank für Deine Tipps. Ich habe nächsten Monat einen Termin bei meinem Hausarzt bei dem ich auch zur Schmertherapie gehe und den wollte ich auch einmal fragen ob Er mich anstatt des Orthopäden immer AU schreiben kann wenn der es nicht machen sollte.
Hallo Fettnäpfnäpfchen,
danke für deine Antwort
Zitat von: Kopfbahnhof am 30. März 2026, 16:59:35Gibt halt leider auch JC die so etwas absolut nicht juckt.
Das genau deswegen so machen..
Gibt es. Spätestens eine Klage gegen eine Sanktion sollten die dann aber stoppen.
Zitat von: Ottokar am 31. März 2026, 08:41:18Gibt es. Spätestens eine Klage gegen eine Sanktion sollten die dann aber stoppen.
Davon schrecken viele Leute eben zurück.
Hatte ich hier ja mal geschrieben, wo ich mit Absicht eine Sanktion geschluckt hatte.
(da ging es auch um eine Bewerbung)
Aber gestoppt wurde das dann beim JC sehr wirksam.
Stand evtl. sogar in meiner Akte, für alle SB zum Lesen.