Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: möglich am 29. März 2026, 14:11:15

Titel: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: möglich am 29. März 2026, 14:11:15
Zur Sache,

ich habe ein Schreiben des Jobcenter bekommen, zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit.
Da ich zu meinem Thema nicht wirklich hier was gefunden habe, poste ich dass hier einmal. Sollte ich hier nicht richtig sein, bitte ich um Benachrichtigung.
Das Jobcenter möchte meine Erwerbsfähigkeit klären, da ich schon länger krankgeschrieben bin. Zudem bin ich mir nicht sicher, was ich denn, wenn überhaupt, ich ausfüllen muss, da ich noch nie in dieser Situation war. Vielleicht kann man mir ein wenig dabei helfen, da ich dazu überfordert bin, was, was nicht u.s.w.
Ein oder mehrere Angaben, die ich da machen, ausfüllen soll, kann ich so nicht sagen, da, wie schon erwähnt ich damit überfordert bin. Da ich zu den Unterlagen vielleicht auch ein paar Bedanken habe.

Grund:1) Das Jobcenter schreibt die beigelegten Unterlagen, das Anschreiben* mit der " BITTE " , diese auszufüllen. Auf der Rückseite steht, ich zitiere daraus: " Das Bürgergeld wird für die Dauer des Verfahrens, in dem die DRV Ihre Erwerbsfähigkeit prüft, vom Jobcenter solange weitergezahlt, bis ein anderer Sozialleistungsträger verpflichtet ist, Ihnen zukünftig Sozialleistungen zu gewähren. Es entsteht also für Sie keine finanzielle Lücke ! " Zitat Ende

So weit so gut... Dabei muss ich erwähnen, dass bei den entspr. Unterlagen steht, ich zitiere: " ... Die medizinischen Unterlagendürfen ohne Begründung nicht älter als 4 Jahre sein. Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig und kann jederzeit von mir widerrufenwerden. " Zitat Ende

Jetzt kommen meine Fragen zum " *Anschreiben " des Schreibens des Jobcenters ! :

1) wie kann die DRV eine Erwerbstätigkeit prüfen, wenn sie doch gar keine aktuellen Unterlagen besitzt ?  Oder wie soll das funktionieren ?

2) Dann habe ich zu den " medizinischen Unterlagen " überhaupt keine, weder 4 Jahre oder jüngere. Die letzten entspr. Unterlagen sind zum Teil 10 Jahre und älter ... ? Somit kann doch keine Prüfung der DRV stattfinden... da man ja im eigentlichem Sinne immer aktuelle Unterlagen benötigt, um überhaupt " prüfen " zu können.

3) wird darauf schriftlich verwiesen, dass, ich zitiere nochmals : " Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig " ist.  Wie soll ich darauf reagieren ? Das ist doch wiedersprüchlich in sich ...
.
Dass, was ich soweit glaube zu wissen ist, dass ich erst einmal einen oder entspr. " Fachärzte " aufsuchen muss, um überhaupt an aktuelle medizinische Unterlagen zu erhalten. Dann und est dann, kann man dass, wenn gerechtfertigt, entspr. dann zukommen lassen oder auch nicht.
.
Habe ich das Anschreiben , sowie die Unterlagen, auch die Unterlagen der " Entbindung der Schweigepflicht " ( anonymisiert ) abgescannt. Um das ein wenig zu kürzen, wie , wo , was, .... binde ich diese hier mal im Anhang ein. Wäre es nicht möglich, diese mal anzusehen, und mir ein wenig unter die Arme zu greifen, was man muss oder was man nicht muss ! Und wenn möglich, dass zu begründen weshalb, warum, damit ich da nicht durcheinander komme.

Vielen Dank schon mal an alle.
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. März 2026, 17:14:40
Zitat von: möglich am 29. März 2026, 14:11:15Zudem bin ich mir nicht sicher, was ich denn, wenn überhaupt, ich ausfüllen muss

Erst mal: Du bist hier zur Mitwirkung verpflichtet, was den Antrag auf EM-Rente betrifft.

Zitat von: möglich am 29. März 2026, 14:11:15Die medizinischen Unterlagendürfen ohne Begründung nicht älter als 4 Jahre sein
Die gehen ein JC hier nichts an.

Zitat von: möglich am 29. März 2026, 14:11:15Oder wie soll das funktionieren ?
Die RV fordert alle diese Daten dann bei dir an.

So wie ich es hier sehe, ist die beste Lösung: Du stellst zeitnah den Antrag auf EM-Rente direkt bei deiner RV.
Das teilst du dem JC mit und mehr Informationen dazu braucht es erst mal nicht.

Ich würde diesen Antrag nicht über das JC stellen, sondern direkt bei der RV.
Darauf achten, dass du dann im Antrag ankreuzt: Du wurdest vom JC dazu aufgefordert, den Antrag zu stellen.

Somit auch nichts an das JC zurücksenden.
Schon gar nicht die ganzen seltsamen Schweigepflichtentbindungen.

Bei 2. musst du noch anonymisieren.
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48
Hallo Kopfbahnhof,
vielen Dank für deine Nachricht.

Bitte um Entschuldigung zu Blatt 2, das war nicht mit Absicht. Habe das jetzt anonymisiert und wieder eingefügt.
Und es bleiben dennoch Fragen offen.
ZitatErst mal: Du bist hier zur Mitwirkung verpflichtet, was den Antrag auf EM-Rente betrifft.
Das ist mir soweit schon klar. Aber, es steht ja auch schriftlich, dass diese Entbindung, Entbindung der Schweigepflicht, ich zitiere nochmals daraus: " Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig ...Blatt 3 - Blatt 5 - Blatt 6 " ist.

Ausfüllen, Ja oder Nein ?
.
Zu Blatt 1 und 4
Darin schreibt das Jobcenter, Blatt 1, Absatz 2, ich zitiere: " Die zuständige Stelle ist in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung. Soweit so gut. Jedoch, wenn man das Blatt 4 ansieht, kann das Schreiben mit einer zu unterschreibenden Einwilligungserklärung, niemals von der deutschen Rentenversicherung sein ! So ein Schreiben von der DRV, sieht anders aus ( DRV Anschrift - Telefonnummer - Bezugsperson etc. ) . MIR scheint es so, dass dieses Schreiben vom Jobcenter selbst kommt, als dass es ein Schreiben von der DRV ist ! Es soll vermutlich nur einen " Anschein " vermitteln, dass dieses Schreiben von der DRV kommt ! Nie und nimmer ist das ein Schreiben von der DRV ! Das wurde, meiner Meinung nur oben links platziert !

Frage:
Verstehe ich das richtig, zu Blatt 1 ( bitte korrigieren wenn ich falsch liege ) , dass die DRV mir dazu noch ein Schreiben zukommen lässt und mich noch schriftlich dazu auffordert, entspr. Unterlagen einzureichen ?

ZitatSo wie ich es hier sehe, ist die beste Lösung: Du stellst zeitnah den Antrag auf EM-Rente direkt bei deiner RV.
Das teilst du dem JC mit und mehr Informationen dazu braucht es erst mal nicht.

Einen Antrag auf Rente bei der DRV kann noch gar nicht erfolgen, da entsp. akuelle Unterlagen zu mir eigentlich nicht gibt, da diese min. 10 Jahre und älter sind. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass man immer aktuelle Unterlagen zu Beurteilung benötigt. Das weiß ich aus div. eigenen Gerichtsverfahren und vom Gesundheitsamt, da ich schon einen entspr.  Grad der Behinderung (GdB) habe.

Auch muss ich erst einmal einen fachärztliche Befund zu meiner Sachlage haben ! der darauf verweist, was , wie oder auch nicht. Zu meiner Situation habe ich einen fachärztlichen Termin. Dieser steht aber erst im November dieses Jahres an. Es gab keine anderen Termin. Die Wartezeit ist schon lang, aber was soll man machen...
Zudem auch noch nächstes Jahr, eine Reha ansteht, zu der man mir geraten hat.

Somit kann man vorerst, " Abschließend " zur beurteilung gar keine Schweigepflichtsentbindungen ausfüllen, unterschreiben etc. ...

ZitatIch würde diesen Antrag nicht über das JC stellen, sondern direkt bei der RV.
Darauf achten, dass du dann im Antrag ankreuzt: Du wurdest vom JC dazu aufgefordert, den Antrag zu stellen.

Da hast du nicht unrecht ! Was soll ich jetzt tun ? Also erst einmal das Schreiben der DRV abwarten, und vom Jobcenter nichts ausfüllen, nichts unterschreiben, sondern darauf verweisen, dass man erst abwarten werde, was die DRV mir dazu schreibt. Denn grundsätzlich liegt es an der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen, wie es um das restliche Leistungsvermögen bestellt ist und nicht dem Jobcenter. Wäre das so vorerst richtig ? 
2 Jobcenter Beiblatt - Angaben zur Person - Blatt 2.pdf
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: turbulent am 30. März 2026, 13:52:12
Wenn Du der DRV keine Unterlagen zur Verfügung stellst, wird sie Dich natürlich als voll erwerbsfähig beurteilen. Wenn Du ein Interesse daran hast, dass sie Deine Beschwerden in die Begutachtung (i.d.R. nach Aktenlage) einfließen lassen, musst Du welche besorgen. Oder die, die Dich behandeln, von ihrer Schweigepflicht entbinden.
(Oder bist Du seit zehn Jahren gar nicht in Behandlung? Obwohl es Dir so schlecht geht, dass Du nicht leistungsfähig bist?)
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. März 2026, 14:22:17
möglich

bei Punkt 4
vorletzte Seite unten >Ich willige ein das in Fällen der Rückgrifsverfahren.........
würde ich das "und an Dritte" streichen!
Grund > Du kannst nicht wissen was mit Dritte gemeint ist
Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Jedoch, wenn man das Blatt 4 ansieht, kann das Schreiben mit einer zu unterschreibenden Einwilligungserklärung, niemals von der deutschen Rentenversicherung sein !
das ist es auch nicht. Es ist FÜR die RV

Punkt 6
geht gar nicht also auch nicht unterschreiben/abgeben.
Das JC gehen die Unterlagen mit Diagnosen nichts an.
Das wäre ja schon fast eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten wert.

Zitat von: möglich am 29. März 2026, 14:11:151) wie kann die DRV eine Erwerbstätigkeit prüfen, wenn sie doch gar keine aktuellen Unterlagen besitzt ?  Oder wie soll das funktionieren ?
Da es ohne Unterlagen nicht nach Aktenlage entschieden werden kann wird dich der RV anschreiben und da steht dann drin was die wollen.

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Ausfüllen, Ja oder Nein ?
ja
Ohne die Mitwirkung hat das JC die Möglichkeit deine Leistungen zu versagen. Das wurde vor ein paar Jahren dahingehend geändert.
Nachzulesen im Anhang

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Zu meiner Situation habe ich einen fachärztlichen Termin. Dieser steht aber erst im November dieses Jahres an. Es gab keine anderen Termin.
das kannst du ja dem RV Träger mitteilen.

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. März 2026, 17:14:40Du stellst zeitnah den Antrag auf EM-Rente direkt bei deiner RV.
Das teilst du dem JC mit und mehr Informationen dazu braucht es erst mal nicht.
:ok:
Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Also erst einmal das Schreiben der DRV abwarten, und vom Jobcenter nichts ausfüllen, nichts unterschreiben, sondern darauf verweisen, dass man erst abwarten werde, was die DRV mir dazu schreibt.
genau
Du musst dem JC lediglich nachweislich melden dass du einen solchen Antrag gestellt hast.

Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. März 2026, 16:48:49
Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Ausfüllen, Ja oder Nein ?

Nein, das JC gehen diese Schweigepflichtsentbindungen nichts an.
Eine Nichtabgabe kann auch nicht zu einer Sanktion führen.

Wie schon meine Meinung dazu: rein gar nichts über das JC machen, sondern direkt bei deiner RV.

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Einen Antrag auf Rente bei der DRV kann noch gar nicht erfolgen, da entsp. akuelle Unterlagen zu mir eigentlich nicht gibt

Das spielt auch erst mal keine Rolle für den Antrag.
Denn deine RV leitet dann alles dazu erst ein.
Wobei man aber schon mit dem Antrag mögliche Ärzte benennen kann und diese von der Schweigepflicht entbinden kann.
Siehst du aber alles selbst, wenn du den Antrag online fertig machen solltest.

Es gibt dazu auch eine telefonische Erstberatung bei der RV oder vor Ort, falls in deiner Nähe eine Niederlassung ist.
Sollte man bei deiner RV auch online buchen können.

Aber man kann es auch selbst online machen, dazu bei der RV das Formular RO100 nutzen.
Da es schon sehr umfangreich ist, geht es auch, zwischendurch zu speichern, und man macht an einem anderen Tag einfach weiter.

Sobald du eine Bestätigung über die Antragstellung hast, kann diese an deinen SB weitergeleitet werden.
Damit bist du deiner Mitwirkungspflicht auch nachgekommen.

Egal, was am Ende bei der RV rauskommt, das JC ist dann daran gebunden.
Allerdings kann das sehr lange dauern, bis da ein Bescheid kommt.

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Bitte um Entschuldigung zu Blatt 2, das war nicht mit Absicht. Habe das jetzt anonymisiert

Also, ich kann deinen Namen immer noch lesen, ist doch deiner? (R.....e  unter Punkt 2.)?
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: möglich am 30. März 2026, 17:09:47
turbolent,
ZitatWenn Du ein Interesse daran hast, dass sie Deine Beschwerden in die Begutachtung (i.d.R. nach Aktenlage) einfließen lassen, musst Du welche besorgen.
Ja, das habe ich schon geschrieben, das es einen entsp. fachmedizinischen Termin zu meiner Sachlage gibt.

möglich
ZitatZu meiner Situation habe ich einen fachärztlichen Termin. Dieser steht aber erst im November dieses Jahres an. Es gab keine anderen Termin.

Autor Fettnäpfchen

vielen Dank für die Info. Du hast damit Recht, werde ich streichen !

Blatt Nr. 6 : ja, dass habe ich mir auch schon gedacht ! ich zitiere : " ... dass das Ergebnis des Ärztlichen Gutachtens dem Fallmanager des Jobcenter ....... zur Verfügung gestellt werden. " Zitat Ende
Jep.... auf jeden Fall ...  :lachen:

ZitatDa es ohne Unterlagen nicht nach Aktenlage entschieden werden kann wird dich der RV anschreiben und da steht dann drin was die wollen.
Das ist soweit ok.

möglich
ZitatDie Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig ...Blatt 3 - Blatt 5 - Blatt 6 " ist.

Ausfüllen, Ja oder Nein ?
Das bezieht sich auf die Unterlagen " Entbindung der Schweigepflicht ", Blatt Nr.3, Blatt Nr.5, Blatt Nr. 6
Also soll ich doch alle Entbindungen der Schweigepflicht für die DRV, Jobcenter usw. ausfüllen ? Beißt sich das nicht mit dem was du mir geschrieben hast, dass man z.B. Blatt Nr. 6 eben nicht ausfüllen und an das JC zusenden soll ?
Da du mir geschrieben hast :

Autor Fettnäpfchen
Zitat" JA. Ohne die Mitwirkung hat das JC die Möglichkeit deine Leistungen zu versagen.

Du hast mich noch entspr. zitiert,
 Autor Fettnäpfchen
ZitatAlso erst einmal das Schreiben der DRV abwarten, und vom Jobcenter nichts ausfüllen, nichts unterschreiben, sondern darauf verweisen, dass man erst abwarten werde, was die DRV mir dazu schreibt.
und hast dazu geschrieben : "  genau
Du musst dem JC lediglich nachweislich melden dass du einen solchen Antrag gestellt hast." Zitat Ende
.
Zurück zu Blatt Nr. 4, zweite Seite.
Dort steht, dass, ich zitiere das mal: " Ich bestätige, dass ich eine Ausfertigung der von mir unterschriebenen Erklärung erhalten habe." Zitat Ende

Dazu muss ich sagen, dass ich NUR eine ( 1 ) Ausfertigung, sprich nur diese eine " Erklärung für den Rentenversicherungsträger " vom JC erhalten habe !

Oder verstehe ich dass evtl. auch falsch ?

Hat sich wohl ein bisschen überschnitten mit dem antworten.


Kopfbahnhof,
jetzt ist, wird ( sorry, manchmal dauert es ein bisschen ) mir einiges klar !

Also, bevor es hier zu evtl. weiteren versehentlichen Verwechslungen in Sachen ja oder nein, kommen könnte, werde

1) ich direkt bei der DRV einen Antrag auf EM-Rente tätigen.

2) ich schreibe dem JC, dass ich SELBST einen entspr. Antrag bei der DRV für eine EM-Rente angefordert habe.

3) brauche ich  die Unterlagen des JC nicht ausfüllen, nicht dem JC zusenden und erst einmal abwarten, was mir die DRV zusendet.

Wäre das so richtig ? 

Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. März 2026, 17:40:54
Zitat von: möglich am 30. März 2026, 17:09:47Wäre das so richtig ?

So würde ich es machen.

Dafür braucht es definitiv kein JC.

Wenn eine Beratung dazu gebraucht wird, ist die RV dafür deutlich besser geeignet.
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: möglich am 30. März 2026, 18:11:55
Kopfbahnhof,

nochmals vielen Dank.

So werde ich es tun und dann sehe ich ja, was das JC dazu meint oder auch nicht. Ich meine, dass ersteinmal die DRV hier zu sagen / entscheiden hat und nicht das JC. Denn soviel ich noch weis ist, dass Entscheidend ist, dass diese Voraussetzung erst einmal eindeutig geklärt werden muß. Solange dies nicht der Fall ist, greift das sogenannte Prinzip der Nahtlosigkeit.

Konkret bedeutet das: Das Jobcenter dürfte / darf Leistungen nicht einfach verweigern, nur weil Zweifel bestehen. Stattdessen muss es vorläufig zahlen, bis abschließend geklärt ist, ( wichtig dabei ist " abschließend " ! ) , ob tatsächlich keine Erwerbsfähigkeit vorliegt und damit das Sozialamt zuständig ist / wäre.

Ich möchte auch darauf verweisen, dass das Bundessozialgericht die sogenannte Nahtlosigkeits-Logik mehrfach bestätigt und konkretisiert. Entscheidend bleibt stets: Eine Leistungslücke darf nicht entstehen. Solange die Erwerbsfähigkeit nicht eindeutig und verbindlich festgestellt wurde, bleibt das Jobcenter in der Pflicht.

Ich werde mich auch an den VDK wenden bezgl. der Rente / EM-Rente. Da ich da schon lange Mitglied bezugnehmend meiner GdB bin. Denke dass ist zuzätzlich noch wichtig, dazu habe ich ja jetzt einen wichtigen Grund.
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. März 2026, 12:52:39
möglich

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 17:09:47Beißt sich das nicht mit dem was du mir geschrieben hast, dass man z.B. Blatt Nr. 6 eben nicht ausfüllen und an das JC zusenden soll ?
Doch das "beißt" sich.
Da habe ich zweigleiig geantwortet weil es (für mich) noch nicht klar war ob du den Antrag direkt bei der RV stellst. Das hätte ich deutlicher hervorheben sollen.

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 17:09:471) ich direkt bei der DRV einen Antrag auf EM-Rente tätigen.

2) ich schreibe dem JC, dass ich SELBST einen entspr. Antrag bei der DRV für eine EM-Rente angefordert habe.

3) brauche ich  die Unterlagen des JC nicht ausfüllen, nicht dem JC zusenden und erst einmal abwarten, was mir die DRV zusendet.
Jetzt ist es klar
und
alles was Kopfbahnhof dazu geschrieben hat kannst du eins zu eins umsetzen.

MfG FN
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: möglich am 31. März 2026, 13:10:27
Fettnäpfchen,
macht nichts. Ist schon ok. Aber auch dir, danke für deine schnelle Rückantorten.

LG
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: möglich am 07. April 2026, 11:15:53
Ich muss hier nochmals nachhaken, bezgl. meines Themas : " Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung ".

Ich bräuchte eine Einschätzung ob ich zu dem, was ich hier schreibe, richtig oder falsch ist.Es geht ja um die " Erwerbstätigkeit " meiner Person. Das JC hat mir ja entspr. dazu geschrieben und entspr. Unterlagen mir zu kommen lassen. Auch habe ich hier die entspr. Unterlagen mit eingefügt ( oben in meinem Schreiben hier ).

Jetzt habe ich aber Zweifel an dem Schreiben ( 1stes Schreiben - Klärung Anspruch auf Bürgergeld - Blatt 1 ), dass mir das JC zugesendet hat und ob das, so wie es geschrieben ist ! überhaupt relevant ist.

Daraus zitiere ich jeweils, damit man das evtl. besser versteht. Ich bitte das genau zu lesen !

Auf Blatt 1 - Klärung Anspruch auf Bürgergeld / Prüfung der Erwerbstätigkeit :

Abs. 2 , ich zitiere :

Die Erwerbsfähigkeit ist gem. §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und §8 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch ( SGB II ) eine der Grundvoraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld. Wenn Zweifel an Ihrer Erwerbsfähigkeit aufgrund der langen Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit bestehen, dann ist das Jobcenter gezwungen, diese Grundvoraussetzung für den Leistungsbezug durch die zuständige Stelle klären zu lassen. Die zuständige Stelle ist in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung ( DRV ) . Zitat Ende

Hier aber, wird nur darüber geschrieben, aufmerksam gemacht

1) § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 : geht es num Leistungsberechtigte , Erwerbsfähigkeit

2) § 8 Abs. 1 SGB II : geht es um : " wer nicht wegen Krankheit, Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. "

Dass ist aber keine ( wie hier evtl. suggeriert wird ! meiner Meinung ) nach gesetzlich, rechtlicher Richtlinie, eine Aufforderung, DASS ich dem nachkommen muss. Oder verstehe ich den 2ten Absatz falsch ?

Müsste nicht eine Aufforderung nach § 44a SGB II erfolgen müssen ?
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. April 2026, 12:32:03
möglich

Zitat von: möglich am 07. April 2026, 11:15:53Ich bräuchte eine Einschätzung ob ich zu dem, was ich hier schreibe, richtig oder falsch ist. (https://ist.es/)
Wie soll das gehen wenn keiner weiß was du (an das JC vermute ich) schreiben wirst.

Aber die Regelung ist schon richtig.
Sogar verwunderlicherweise denn bei Optionskommunen ist die RV zuständig.

Die meisten O.-Kommunen wollen das übergehen nehmen Amtsärzte oder alles andere was man sich vorstellen kann um zu einer Stellungsnahme zu kommen die Ihnen taugt.

MfG FN
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: möglich am 07. April 2026, 13:10:08
Hallo,
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. April 2026, 12:32:03Die meisten O.-Kommunen wollen das übergehen nehmen Amtsärzte oder alles andere was man sich vorstellen kann um zu einer Stellungsnahme zu kommen die Ihnen taugt.

Ja das glauben die wohl. Dennoch ist " dann " die DRV zuständig. Soviel ich weis, ist, dass das ganze das JC " anstoßen " muss, sprich, der " Antrag selbst " muss das JC machen. Und zur Begutachtung VOR der DRV deren Gutachtern, kommen erst einmal die, wo ich bei den entspr. Fachärzten vorstellig war !

Danach wird sowiso eine entspr. Reha in Betracht gezogen.

Zudem, habe ich ja schon geschrieben, dass es " aktuell " zur entspr. Sachlage keine aktuellen Befunde von Fachärzten gibt. Daher werde ich dem JC überhaupt keine entsp. Unterlagen zusenden, sonder denen mitteilen, dass erst wenn " alle " relevanten Unterlagen zum Krankheitsbild " abschließend " vorliegen, diese dem DRV entspr. der gesetzlichen Bestimmungen übermittelt werden. Danach und erst dann, erhällt das JC ein entspr. Schreiben ob oder ob nicht. Keine Krankheitsbilder, was , wieso, warum etc. oder in der Art.
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. April 2026, 17:00:42
Zitat von: möglich am 07. April 2026, 13:10:08Danach wird sowiso eine entspr. Reha in Betracht gezogen.
Das kommt auf die Entscheidung der RV an.

Zitat von: möglich am 07. April 2026, 13:10:08Soviel ich weis, ist, dass das ganze das JC " anstoßen " muss
Muss es nicht, auch du kannst jederzeit von dir aus einen Antrag bei der RV stellen.

Aber hier hat es eben das JC jetzt gemacht.
Zitat von: möglich am 07. April 2026, 13:10:08Daher werde ich dem JC überhaupt keine entsp. Unterlagen zusenden, sonder denen mitteilen

Wie schon geschrieben, das Ganze direkt bei der RV beantragen.
Denen mitteilen, dass es einen Antrag bei der RV gibt.

Kann man dort auch schon mal per Telefontermin klar machen, das gilt dann als Antragsdatum.
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: möglich am 07. April 2026, 17:27:41
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. April 2026, 17:00:42Das kommt auf die Entscheidung der RV an

Mein Arzt hat das schon entspr. angesprochen. Aber man muss ja dann sehen, was die DRV mir entspr. schreibt. Wie schon erwähnt, kommen erst entspr. fachärztliche Untersuchungen, bevor die DRV überhaupt einen Ärztedienst beauftragen kann. Ohne " abschließende " Berichte von Fachärzten, kann man da ja nichts machen. Man braucht aktuelle Befunde, die ich so nicht habe.

Aber danke nochmals, dass man das auch selbst anstoßen kann ! Mach ich ja auch.  :cool: 
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. April 2026, 17:38:45
Zitat von: möglich am 07. April 2026, 17:27:41bevor die DRV überhaupt einen Ärztedienst beauftragen kann
Es gibt welche, die haben ihren eigenen Med. Dienst, wo man dann auch noch einmal durchgecheckt wird.

Aber jetzt kann man nur abwarten, wie es weitergeht, das kann auch mal länger dauern.

Mein Antrag läuft schon seit 10.2024 und liegt aktuell als Klage beim SG.
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: möglich am 08. April 2026, 10:01:27
Dass ist natürlich ärgerlich, wenn man dann Klage einlegen muss. Es kostet Nerven, Zeit die man eigentlich nicht hat und die Ungewissheit, wie das ganze ausgehen wird.

Wenn es bei mir etwas länger dauert, habe ich nichts dagegen. Es dauert eh alles, bis ich wirklich alles zusammen habe. Denke das wird schon ein 3/4 Jahr evtl. etwas länger dauern. Man bekommt ja nicht sofort einen entspr. Facharzttermin. Der erste, wie oben schon erwähnt, Ende November 2026. Dazwischen kommen noch andere Sachen die ich noch dringend benötige zur Anklärung.

Ich kann jeden nur das beste wünschen, wenn man gezwungen ? wird, Klage einzureichen. Aber oft aus eigener Erfahrung, wollen " die " das nicht anders.
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. April 2026, 16:48:00
Zitat von: möglich am 08. April 2026, 10:01:27Denke das wird schon ein 3/4 Jahr evtl. etwas länger dauern.

Ja, darauf solltest du dich einstellen.

Zitat von: möglich am 08. April 2026, 10:01:27Man bekommt ja nicht sofort einen entspr. Facharzttermin

Hatte ich vor dem Antrag gemacht, Termin 02.24 geholt für 05.24, dann MRT (das ging schnell), Auswertungstermin 09.24, erst danach den Antrag gestellt.

Bei den anderen bin ich eh Dauerpatient.

Dafür hat die RV dann immer noch 12 Monate gebraucht, dann halt Widerspruch (Ablehnung) und nun läuft die Klage.

Der Aufwand ist schon nervig, aber man hat ja nichts zu verlieren.
Wenn unsereins etwas hat, dann ist es Zeit.  :zwinker:

Zitat von: möglich am 08. April 2026, 10:01:27wollen " die " das nicht anders.
Für mich ist das Absicht, auch weil viele eine Klage scheuen.

Gibt ja immer ein Risiko dabei.
Wenn man die verliert, muss man ja seinen Anwalt bezahlen.

Außer man hat die PKH und ohne Anwalt hatte ich mir das nicht zugetraut.

Allein die Klageschrift (und Begründung) von der Kanzlei hätte ich so niemals hinbekommen.
Titel: Aw: Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung
Beitrag von: möglich am 08. April 2026, 17:16:06
Wie gesagt, ich habe Zeit ...
Immer einen Schnritt nach dem anderen ... Tja, von Klagen kenne ich mich ja so langsam aus. Habe 3 Klagen hinter mir und alle gewonnen.
Da ich ja in der IGM, VDK bin, war das ganze im Saal  :sehrgut: schnell gegessen. Es ist immer nur noch peinlich, dass die Menschen im Jobcenter ( ABER NICHT alle ! ) , die meistens zumindest hier, es nicht besser wissen ( rein g'schmekte von sonst woher ... ) ?  oder einfach ihren EGO befriedigen wollen, weil sie sonst, vermutlich in der weiteren freinen Marktwirtschaft es nicht anders hinbekommen und nichts zu sagen haben. Alles schon erlebt.

Schon damals als ich ALG II das erste mal beantragen musste ( Krankheit ) haben die Sachen verlangt, dass man nicht hätte tun dürfen. Bei mir waren sie am falschen geraten ... Sofort Beschwerde eingereicht.. Danach hatten die mich auf dem Zettel stehen und danach gings auch schon los. War mir eh wurscht.

Natürlich hat das Nerven gekostet, aber im Schluss, hat sich alles gelohnt zu klagen. Mann sollte eben nicht klein bei geben... Es ist nur noch traurig, dass man einiges nicht sachlich klären kann.

Seit dem haben die mich jetzt ein paar Jahre in Ruhe gelassen  :grins:  Und jetzt eben das mit der Prüfung der Erwerbstätigkeit. Ist mir aber recht so. Mein Arzt hat mich ja vor ein paar Jahren gefragt, wie es mit der Rente oder so bei mir aussieht. Hatte mich aber damals nicht wirklich getraut das alles in die Wege zu leiten. Nun ja, dann eben jetzt.