Die Abmeldung aus dem Bürgergeld-Bezug, um Einnahmen nicht angeben zu müssen, ist rechtlich nicht wirksam und kann schwerwiegende Folgen haben. Der Leistungsbezug kann nicht einfach durch Verzicht oder Abmeldung beendet werden, wenn dies dazu dient, die Anrechnung von Einkommen zu umgehen. Das gibt das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil AZ: L 3 AS 1036/19 – bekannt.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/gericht-untersagt-abmeldung-aus-dem-buergergeld-bezug
und ich dachte immer das es keine bg pflicht gäbe und wenn man der meinung ist das das geld wenn es zum leben reicht sich auch abmelden kann..oder will der staat mit diesem urteil seine zuverdienst beteiligung steigern..??der staat soll doch froh sein das der selbständige sich selbst versorgen kann und nicht weiter bg beziehen muss.. :wand:
Auch hier empfehle ich wieder, den ganzen Text zu lesen, damit so Details wie das von mir fettmarkierte nicht überlesen werden. Dann klappt es auch mit dem (Rechts-)Verständnis.
ZitatSelbstständige Aufstocker von Bürgergeld können sich nicht aus dem Leistungsbezug von Bürgergeld während eines laufenden Bewilligungsbescheides abmelden.
Denn die Antragsrücknahme auf Bürgergeld oder -verschiebung ist im Hinblick auf den Bezug von Einkommen eines Selbstständigen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus 2015 unzulässig.
Das LSG Sachsen betont:
§ 3 Abs. 1 Satz 3 Alg IIV ist nicht anwendbar auf Fälle, in denen die Erwerbstätigkeit während des ganzen Bewilligungszeitraums ausgeübt wird, aber nur in einzelnen Monaten Einnahmen erzielt werden.
Zitat von: Sheherazade am 30. März 2026, 14:07:37Auch hier empfehle ich wieder, den ganzen Text zu lesen,
welches ich tat sogar ohne deine empfehlung..weshalb ich bei
Zitat von: selbiger am 30. März 2026, 12:59:27und ich dachte immer das es keine bg pflicht gäbe und wenn man der meinung ist das das geld wenn es zum leben reicht sich auch abmelden kann.
bleibe..egal ob aufstocker oder reiner bg empfänger..
Nur mal zur Visualisierung.Ich beantrage also h4 als Gewerbetreibender ohne Einkommen, gibt also eine vorläufige Bescheinigung auf 6, Monate. Gut,nach 5 Monaten melde ich mich mal ab, schließlich lief daß Geschäft doch ganz gut, quasi h4 als Bonus oben drauf :clever:
So viel dazu.
Zitat von: eder am 30. März 2026, 17:17:53So viel dazu.
Das ist gewolltes Unverständnis der Rechtslage, da hilft leider auch keine Visualisierung.
wo ist das problem..?wenn dieser keine einamen hat kann er doch bg beziehen zum ausgleich..wen er aber genug verdient und kein bg benötigt meldet man sich ab..währe schlicht und einfach..hier einfach nee du bleibst schööön da..also ich weis ja nicht..es gibt schon unötige gesetze und urteile..