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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: andyr1987 am 30. März 2026, 19:57:09

Titel: Selbständig im SGB XII – müssen Ausgaben im Bewilligungszeitraum liegen?
Beitrag von: andyr1987 am 30. März 2026, 19:57:09
Hallo,

Ich war früher im SGB II und habe meine selbständige Tätigkeit ganz normal über das Jahr mit EKS (01–12) abgerechnet. Einnahmen und Ausgaben konnten sich dabei gut ausgleichen, um die nötigen Investitionen tätigen zu können. Das ging auch alles aus, ich habe nun endlich bessere Chancen auf dem Markt.

Seit über einem Jahr bin ich jedoch im SGB XII und habe jetzt einen Bewilligungszeitraum vom 01.10.2025 bis 31.03.2026. Statt wie Fürher von Januar bis Juni.

Mir kommt es so vor, als ob jetzt nur noch die Ausgaben berücksichtigt werden, die auch innerhalb dieses Zeitraums anfallen.

Bedeutet das konkret:
Wenn ich Investitionen erst ab April tätige, werden diese nicht mehr berücksichtigt und ich habe für den Zeitraum 10–03 einen ,,zu hohen Gewinn"?

Falls ja, wie handhabt ihr das in der Praxis?

Gerade bei Selbständigkeit ist es ja oft sinnvoll, Anschaffungen später zu tätigen (z. B. wegen Preisen oder Planung und ich versuch daher auch eher später als Fürher zu kaufen).

Ich möchte vermeiden, dass das Amt später Geld zurückfordert, obwohl das Geld für notwendige Investitionen gedacht ist, da ich gerade massiv am umstrukturieren bin und bis zum Mai das Geld benötigt wird, auch wegen Problemen mit Server Hardware, die bald gewechselt werden muss.

Vielen Dank für euer Feedback, habt noch einen schönen Abend.

Beste Grüße
Andreas