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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Rotti am 03. April 2026, 22:30:00

Titel: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urt. v. 25.03.2026, Az.: L 13 AS 191/24
Beitrag von: Rotti am 03. April 2026, 22:30:00
Bürgergeld; Unterkunft und Heizung; angemessene Unterkunftskosten; Einpersonenhaushalt in der Wesermarsch ; schlüssiges Konzept; Bildung der Vergleichsräume in einem Flächenlandkreis; nachvollziehende Kontrolle der Gerichte
Die zulässigen, insbesondere fristgerecht eingelegten Berufungen des Beklagten sind begründet.

Der Klägerin stehen die geltend gemachten weitergehenden Leistungsansprüche nicht zu. Der Beklagte hat im Rahmen der Berechnung der Leistungen zu Recht nicht die tatsächlichen Aufwendungen der Klägerin für die Unterkunft als Bedarf anerkannt, sondern diese auf den bisher anerkannten Betrag begrenzt. Die anderslautenden Urteile des SG Oldenburg sind aufzuheben.


https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/9be00057-c49f-43c9-9d91-953956db4786