Der Kläger begehrt die Einsicht in die Verwaltungsakte der beklagten Krankenkasse.
Der Kläger war im Zeitraum vom 6. Juni 2018 bis 31. Januar 2019 arbeitsunfähig erkrankt und bezog von der Beklagten ab dem 7. Juni 2018 Krankengeld in Höhe von insgesamt 17.201,04 Euro.
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/5289a9ad-0735-4329-ae1d-f51a5ed939bc