Hallo liebe Leute,
ich habe huete Post gehabt, mit einer Rückforderung über 35.000 € ohne die Möglichkeit eines Widerspruchs ohne ähnliches ich soll das so schlucken.
Es geht darum das ich beim OEG eig. im alten Recht geblieben also Besitzstandschutz nach Oeg habe, nun habe ich eine neue Sb bekommen und der kennt das ansscheinend nicht und meint das bei mir alles unrechtsmäßig wäre, es ging sogar zuerst noch an eine falsche Adresse so, dass ich dies erst mit dieser Zahlung im Monat gesehen habe. Adresse habe ich sogar 2 mal nachweislich mitgeteilt und auf die neue Adresse kamen schon Briefe, also warum ging der wieder an eine falsche?
Sie rechnen nun meine Brutto Rente auf den Bsa haben und wollen alles bis 1.1.2024 wieder haben, ich habe aber von denen selbst die Mail das ich im Besitzsatand wäre und daher keine ANrechnung erfolgt und nun hab ich neuen Sb und direkt kacke weil der alles ganz anders sieht.
Hat hier jemand Ideen vor allem weil ich angeblich keine Rechte hätte bzgl. Widerspruch oder Eisnprcuh.
Liebe Grüße
und frohe OStern
Kannst du das Schreiben bitte mal anonymisiert hier einstellen? Vermutlich bin nicht nur ich ratlos, wer und warum da Geld von dir wieder haben will.
Ohne den Inhalt des Schreibens zu kennen würde ich sagen. Es ist rechtlich fast unmöglich, dass ein Verwaltungsakt (ein Bescheid einer Behörde), der eine Rückforderung stellt, nicht anfechtbar ist. Schau ganz ans Ende des Briefes. Dort muss stehen gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Sollte dort tatsächlich stehen, dass kein Widerspruch möglich ist, oder fehlt die Belehrung ganz, verlängert sich deine Frist für den Widerspruch von einem Monat auf ein ganzes Jahr (§ 58 VwGO).
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV). Hierbei gibt es sehr klare Übergangsregelungen. Wer bereits Leistungen nach dem OEG bezogen hat, genießt in der Regel Besitzstandswahrung (§ 142 SGB XIV).
Wenn du dich aktiv für das "alte Recht" entschieden hast (oder per Gesetz darin verblieben bist), darf die Anrechnung deiner Rente auf den Berufsschadensausgleich (BSA) nicht plötzlich zu deinem Nachteil geändert werden, nur weil ein neuer Sachbearbeiter das Gesetz anders interpretiert. Die E-Mail der Behörde, in der dir der Besitzstand bestätigt wurde, ist ein wertvolles Beweismittel.
Dass der Brief an die falsche Adresse ging, spielt dir in die Karten.
Ein Bescheid wird erst wirksam, wenn er dir bekanntgegeben wurde. Wenn die Behörde trotz korrekter Adressmitteilung an die alte Adresse schickt, hat sie die Fristversäumnis selbst verschuldet.
Eine Rückforderung bis zum 01.01.2024 ist extrem problematisch, wenn du das Geld im Vertrauen auf die Richtigkeit der bisherigen Bescheide bereits ausgegeben hast (Stichwort: Vertrauensschutz nach § 45 SGB X).
Hallo,
hier ist der Bescheid und ja tatsächlich ohne irgendein Rechtsbehelf.
Und genau mit der Begründung wo ich damals nach gefragt habe, wird mir nun zum Verhängnis.
Gerichtsentscheid über BBB war 2022 Nachzahlung kam 24 und die laufende Zahlung ab Juli 2023 ca.
Rente Bewilligung kam Ende 23 und daher ja auch die Frage wegen der Anrechnung.
Und die haben mich anscheinend nun einfach ohne Gegenüberstellung übergeleitet, wo ich aber extra das Formular worauf die sich nun beziehen, sagen ist alles falsch.
Ich hab damals nachweislich drauf aufmerksam gemacht.was hatte ich mich tun können?
Den die Grundrente wird plötzlich mit 400 Euro berechnet, Wahlrecht ginge aber nicht weil ohen die Gegenüberstellung keine endgültige Entscheidung zu treffen sei.
Mitgeteilt hatte ich das sehr wohl aber.
Liebe Grüße
Das Gesetz schreibt vor Wer am 31.12.2023 Leistungen nach dem OEG bezog, muss ein Wahlrecht haben. Um dieses Wahlrecht ausüben zu können, muss die Behörde dir eine Gegenüberstellung schicken.
Variante A: Was bekämst du nach altem Recht (Besitzstand)?
Variante B: Was bekämst du nach neuem Recht (SGB XIV)?
Solange diese Gegenüberstellung (§ 143 SGB XIV) nicht erfolgt ist, darf die Behörde dich nicht einfach schlechter stellen. Die Behauptung, man könne keine Entscheidung treffen, während man gleichzeitig 35.000 € zurückfordert, ist rechtlich völlig widersprüchlich.
Da deine Rentenbewilligung Ende 2023 kam und die Nachzahlung erst 2024 floss, versucht der SB nun vermutlich, die Rente rückwirkend als Einkommen anzurechnen.
Aber im alten OEG-Recht (Besitzstand) gibt es klare Regeln, welche Rententeile überhaupt angerechnet werden dürfen. Wenn dir per Mail zugesichert wurde, dass keine Anrechnung erfolgt, ist das eine Zusicherung (§ 34 SGB X). An die ist die Behörde gebunden.
Im SGB XIV wurden die Beträge angepasst. Wenn sie dich einfach ins neue Recht geschoben haben, ohne dein Wahlrecht zu achten, haben sie eventuell die Entschädigungszahlung (früher Grundrente) falsch eingestuft oder fälschlicherweise Einkommen gegengerechnet, das im alten Recht geschützt wäre.
Schicke morgen ein Fax oder ein Einschreiben vorab.
"Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Der Bescheid enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung. Eine Gegenüberstellung gemäß § 143 SGB XIV zur Ausübung meines Wahlrechts liegt nicht vor. Zudem verweise ich auf die verbindliche Auskunft vom [Datum der Mail], wonach meine Rente nicht anzurechnen ist. Ich fordere Sie auf, die Vollziehung der Rückforderung sofort auszusetzen (Aussetzung der Vollziehung gemäß § 86a SGG)."
Da die Kommunikation massiv scheitert (falsche Adresse trotz zweimaliger Mitteilung, Ignorieren von Mail-Zusagen), solltest du eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Behördenleiter einreichen. Nicht, weil es rechtlich viel ändert, sondern weil es den Fall auf den Schreibtisch eines Vorgesetzten bringt. Der neue SB scheint überfordert zu sein.
Bei 35.000 € Rückforderung wird die Behörde nicht freiwillig "Sorry" sagen.
Suche einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Erwähne das Stichwort "Einstweiliger Rechtsschutz". Das bedeutet das Sozialgericht ordnet an, dass die Behörde erst einmal gar nichts fordern oder verrechnen darf, bis die Sache geklärt ist.
Hier geht es nicht um Bestandsschutz, Rechtsänderung o.ä., sondern um eine verspätete Einkommensmitteilung.
Das ist ein Aufhebungs-, Änderungs- und Rückforderungsbescheid.
Das Renteneinkommen hätte ab 2023 auf die Opferentschädigung angerechnet werden müssen, was nicht passiert ist.
Die Behörde behauptet, erstmals 2025 vom Renteneinkommen Kenntnis erlangt zu haben, rechnet dieses nun rückwirkend ab 2023 an und verlangt den überzahlten Betrag zurück.
Natürlich ist hier ein Widerspruch gegen alle 3 darin enthaltenen Verwaltungsakte möglich, allerdings musst du dazu nachweisen können, dass du die Behörde 2023 über die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente informiert hast. Nur dann kannst du dich auf Vertrauensschutz nach § 45 SGB X berufen.
Allerdings ist hier eine mögliche Verfristung zu prüfen.
Die Behörde schreibt, dass sie am 29.03.2025 Kenntnis von diesem Einkommen erlangte. Hast du die Unterlagen per Einschreiben versendet und kannst diesen Zugang prüfen?
§ 48 Abs. 4 SGB X i.V.m. § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X schreibt vor, dass die Behörde hier innerhalb eines Jahres nach Kenntnis den betroffenen Verwaltungsakt aufheben muss.
Sofern der Aufhebungs-, Änderungs- und Rückforderungsbescheid nachweislich erst nach dem 28.03.2026 bei dir eingegangen ist, liegt eine Verfristung vor.
Hallo ihr lieben,
Ottokar die beigefügte Email ist aus Anfang 2024 weil ich es für die kk schriftlich brauchte, dass die Rente nicht angerechnet wird. Denn rückwirkend von 22 an bis zum 1.12.23 ist sie ja rückwirkend angerechnet worden.
Das heißt die wissen eh von der Rente unabhängig vom schreiben aus 25 sonst hätte ich Anfang 24 ja nicht so nachfragen können.
Allerdings ist es dann also die einbehaltene Nachzahlung auch noch gekommen aufgrund besitzstand Schutz.
Dann kam die Mail die ich hier anhängte, dass jene Rente eben nicht mehr angerechnet wird.
Laut den Berechnungsbogen geht es aber doch um besitzstand ja oder nein, weil da plötzlich mit 400 Euro gds gerechnet wird.
Ich hab einen neuen SB und auch neues Aktenzeichen und daher nun wohl dieses Problem.
Evtl. Hat mein Herr vorher ja Fehler gemacht aber einen den ich damals extra angefragt habe, was sollte ich dann noch tun?
Und wie gesagt es steht keine Widerspruch Möglichkeit drauf. :wand:
Gegenüberstellung hab ich bisher nicht bekommen, dafür war der Bogen angeblich gedacht. Stattdessen kam nun das.
Und das ist auch nur eine Kopie vom Schreiben das erste ging angeblich am 26.02. Wieder an eine alte Adresse und ich hätte die neue nie mitgeteilt doch 2 mal schon und es kamen auch neue Briefe bei mir an, ausser der der ging wieder an die falsche Zufall? :sad:
Liebe Grüße
Leider fehlen hier ein paar relevante Informationen.
Ob und wann du das in der Email angekündigte Schreiben erhalten und was du daraufhin unternommen hast, hast du bislang nicht mitgeteilt.
Die Behörde schreibt in dem Änderungsbescheid, Zitat: "Der Ihnen übersandte Einkommen ..." mehr ist nicht lesbar.
Das ergibt auf der Grundlage deiner bisherigen Ausführungen keinen Sinn, denn wenn du dich für den Besitzstand entschieden hast, erfolgt eben keine Einkommensprüfung.
In dem Zusammnhang musst du also ein Schreiben erhalten und ein Formular zum Einkommen ausgefüllt und zurückgesendet haben.
Damit stellt sich hier die Frage, warum die Behörde eine Einkommensprüfung durchführte UND du dieses nachgewiesen hast?
Kann es sein, dass du, statt ausdrücklich bzw. durch Nichtstun den Besitzstand zu wählen,
der Behörde dein Einkommen nachgewiesen hast, was dieses als Wahl des neuen Rechts ausgelegt hat?
Um das Problem korrekt zu erfassen und dir einen Rat geben zu können, muss man genau wissen, welche Schreiben du da noch bekommen hast, was da genau drinsteht und was du daraufhin unternommen hast.
Nach meinem Verständnis werden nach altem Recht Zahlungen zum Berufsstandsschutz durchaus angerechnet.
Komplett anrechnungsfrei sind also OEG-Renten nicht.
Moin,
Das Formular was die meinen war eigentlich zur Gegenüberstellung gedacht um es geldmäßig ausrechnen zu können so stand es damals dabei.
Ich wollte ja im alten Recht bleiben aber das hieß es ginge erst bei der Gegenüberstellung die bisher, nie kam.
Die Email ist aus Anfang 2024 da brauchte ich das schriftlich das es nicht angerechnet wird für die Krankenkasse irgendwie.
Ja im alten Recht wurde es so angerechnet, brutto von dem netto abgezogen genau wie es nun getan wurde, aber es hieß weil ich genau in die Lücke falle wegen der ertsauszahlung der EM Rente können sie das nicht ändern.
Auf den Bögen wird ja auch plötzlich mit dem neuen 400 gds Grundrente gerechnet.
Den Bogen hatten übrigens alle und mein sb sagte auch ja ausfüllen ist aber egal.
Ich hab eben neuen Sb und neues Aktenzeichen und ich denke da liegt der ganze Fehler.
Und das sie erst da von der EU Rente erfahren haben, wie es da darauf steht stimmt ja eben nicht da ich die Bewilligung damals ja hingeschickt hatte und deshalb fragte warum es nicht angerechnet wird, worauf die Antwort kam.
Was sollte ich mit danach noch Sorgen machen im selben Atemzug sagte ich noch bleib im alten Recht.
Ich glaube eher der die neue sb ist da wirklich mit dran schuld.
Den es hieß auch neues Aktenzeichen nur bei der Überführung.
Aber ich frag morgen Mal, warum nach 3 Briefen dann auch plötzlich wieder die alte Adresse kam, die ich angeblich ja auch nie mitgeteilt hatte.
Rentenauszahlung war zum 1.1.24 und es hieß ginge nicht mehr anzurechnen nur wenn ich ins neue Recht wechsle und ja warum sollte ich das dann tun.
Und genau das hab ich ja auch mir schriftlich geben lassen.
Eben weil ich es Pflicht bewusst schon Ende 23 hingeschickt hatte. Und es wurde ja auch verrechnet von 22 bis 23 an. Und dann nur ab dem 1.1. wieder nicht mehr.
Kann ich nur nochmal betonen.
Ich hab nichts verschwiegen oder neu angegeben auf dem Bogen. Es lag schon alles vor und das seit Ende 23 weil die es auch wissen mussten wegen der KV ich war da nämlich freiwillig versichert...
Kann also nicht. Selbst wenn der Bogen ändert nichts daran dass sie es alles wussten.
Liebe Grüße
Schönen Ostermontag
Ich würde hier wie folgt Widerspruch per Einschreiben oder Fax einlegen:
ZitatAbsender
Empfänger
Widerspruch gegen ihren Aufhebungs-, Änderungs- und Rückforderungsbescheid vom ...
Ihre Zeichen: ...
Anrede,
hiermit widerspreche ich ihrem o.g. Bescheid fristgerecht.
Gründe
Ich befinde mich mit meinem OEG Anspruch im alten Recht, im sog. Besitzstand.
Danach ist die Erwerbsminderungsrente lt. ihrer Information vom xx.xx.2024 nicht anzurechnen, auch nicht rückwirkend.
Das ihnen am 25.03.2025 übersendete Formular zum Einkommen sollte lt. Ihrer Mitteilung dazu dienen, den Rentenanspruch nach neuem Recht zu berechnen, sodass ich diesen anschließend mit dem Anspruch nach altem Recht vergleichen kann, um eine Entscheidung zu treffen, ob ich weiterhin im Besitzstand verbleibe, oder neues Recht angewandt werden soll.
Diese Beispielberechnung habe ich jedoch nie erhalten und somit bislang auch keine abweichende Entscheidung dazu getroffen, womit ich mich weiterhin im Besitzstand befinde.
Das am 25.03.2025 übersendete Formular stellt auch KEINE Willenserklärung dar, ob ich die Leistung nach dem alten oder neuen Recht beanspruchen möchte. Für eine solche Auslegung ist kein Raum, ebensowenig erfüllt dieses Formular die an eine eindeutige schriftliche Willenserklärung gebundenen Voraussetzungen.
Gegen ihre Rückforderung berufe ich mich auf den Vertrauensschutz nach § 45 SGB X.
Ich habe die Leistung im Vertrauen darauf, dass ich Sie rechtmäßig erhalten habe, längst verbraucht.
Ihre Rückforderung ist zudem verfristet.
Lt. § 48 Abs. 4 SGB X i.V.m. § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X hätten Sie innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Renteneinkommens den Verwaltungsakt vom 05.10.2023 aufheben müssen.
Kenntnis über mein Renteneinkommen haben sie nachweislich im November 2023 erhalten. Ihre Forderung ist somit seit Dezember 2025 verfristet.
MfG
Hallo liebe Leute,
danke dir an @ottokar.
Ich hab das alles meinen Anwalt nun zur Verfügung gestellt.
Da wir nicht wssen ob nun noch mehr an die alte Adressse ging auch evtl des Wahlrechts kommt nun Aktenseinsicht.
Die Forderung selbst wenn wäre ab Juli 2025 aufgrund eines dortigene neuen Bescheids ebenfalls ohne Anrechnung für ihn hinfällig, da hatten sie es wenn nicht schon lange vorher seit 3 Monaten vorliegen. Und dieser ging aber an meine neue richtige Adresse. :teuflisch: ein schelm wer dabei echt böses denkt.
Ansonsten Vertrauenschutz wegen meiner Nachfrage 03/24 und der dortigen Erklärung.
Für die Zukunft hab ich laut ihm sehr wohl Pech aber auch dann müsste ich schauen wegen der Zuzahlungsbefreiung die dann nun viel zu hoch wäre, ja auch rückwirkend weil immer mit den ganzen 4.000 € im Monat gerechnet wurde.
Plus das die Rv die Nachzahlung erst raus gab wegen dem Besitzstandschutz und der ANsage wegen der ANrechnung. Diese kämen dann nochmal gesondert, wenn es dann so bliebe evtl. wobei hier auch kein Fehler meiner Seite vorliegen konnte.
Aber gut auch das kein Rechtsbehelf drauf steht wundert ihn bzw. das mir anscheinend überhaupt keine offizielen Mitteln zum Recht zu stehen. Kennt er nicht.
Und der lapidare Verweis auf deren Bescheid aus Ende 2023, dass man alles mitteilen muss, ist eben durch meine Nachfrage auch hinfällig. Ich hab ja eben genau gefragt. was sollte ich dann nun noch tun?
Und wenn auch haben die ja selbst zugegeben, dass sie selbst ein Jahr weiter überzahlt haben, er sagte auch, wenn solche Bögen eingehen und nach 6 Monaten nichts kommt, sollte man dies als erledigt betrachten.
Des weiteren wird mit 400 Euro grundrente gds gerechnet sprich überleitung ins neue Recht, das einzige was dann auch Sinn ergibt nach meinen damaligen Infos.
Und wenn würde aber auch noch der Kinderfreibtrag fehlen, diese Infos liegen dort ebenfalls seit min. Anfang 24. Wurde auch nicht berücksichtigt.
Na mal Akteneinsicht abwarten, aber für den ganzen Kram habe ich mittlerweile über 4 Aktenzeichen in knapp 5 Jahren.
Liebe Grüße
Zitat von: Ottokar am 05. April 2026, 09:10:31§ 48 Abs. 4 SGB X i.V.m. § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X schreibt vor, dass die Behörde hier innerhalb eines Jahres nach Kenntnis den betroffenen Verwaltungsakt aufheben muss.
Nur im SGB II
und XII sonst sind es 4 Jahre
§ 44 SGB X ermöglicht die Rücknahme rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakte (Bescheide), auch wenn diese unanfechtbar geworden sind. Fehlerhafte Entscheidungen zuungunsten des Bürgers können somit korrigiert werden, wobei Sozialleistungen bis zu vier Jahre rückwirkend erbracht werden
Moin,
mehr nach der Akteneinsicht, denn zu behauoten ich hatte die neue Adresse nie mitgetilt, obwohl mir selbige schon was an die richtige schickte ist schon kurios.
Denn Bogen, den eingesandten haben sie nach 330 Tagen bearbeitet ca.
Aber im Juli 25 kam ein neuer Bescheid auch wieder ohne die Berücksichtigung, denn da wussten sie es ja laut eigener AUssage dann schon defintiv.
Und nun das Kuriosum dass mit 400 € gds grundrente gerechnet wird was aber nur im neuen recht der fall ist.
Ich konnte aber kein Besitzstandschutz wie gesagt bisher festlegen, da keine Gegenüberstellung erfolgte oder vllt. ja doch wieder an die falsche Adresse. Daher Akteneinsicht. ABer da diese schon immer fehlerhaft war, glaub ich da auch nicht so dran. Immerhin ist jetzt 22 Jahre alt.
Ich muss nun abwarten aber die E-Mail damals hilft mir zum Glück dennoch sehr. Laut meinen Anwalt.
Und dann bleibt noch die DRV und die Nachzahlung die ich dann wohl theoretisch bald auch noch zurückzahlen müsste der Logik zufolge. Wurde ja auch nur wegen der Besitzstand geschichte ausgezahlt, das wären dann auch noch mal 14.000 € ca. Denn hier wurde es erst verrechnet und dann doch wieder ausbezahlt
Aber auch da konnte ich nichts für. Hab mich da auch komplett erschrocken.
Bleibt auch die Frage über wie es wirklich mit den Zuzahlunge und Co ist, denn selbst wenn fehlt der Kinderfreibetrag in der Berechnung nun trotzdem.
Fragen über Fragen
Liebe Grüße
Zitat von: Rotti am 07. April 2026, 17:23:59Nur im SGB II und XII sonst sind es 4 Jahre
Unsinn! Es geht NICHT um § 44 SGB X!
Zitat von: Sophiagirl am 08. April 2026, 21:40:30Ich konnte aber kein Besitzstandschutz wie gesagt bisher festlegen
Das musst du auch nicht, der gilt lt. Gesetz automatisch (§ 152 SGB XIV).
Hello again,
nun weiß ich etwas mehr-
Die Sb sollte das ganze nur als e-akte eigentlich eingeben und keine neue Bescheide erstellen und das ganze scheint ein Chaos aus dem Umstand mit dem Wechsel zu gekommen sein, denn er sagte nun weil es im Dezemebr ausgezahlt wurde hätte er es anrechnen wohl müssen, er hatte da aber evtl selbst nicht so drauf geachtet und was ich noch wusste und ich ihm sagte das Programm damals durften sie im neuen Jahr nicht mehr nutzen und das neue ging nur mit Sgb 14 ohne Besitzstandschutz, das Programm wäre halt nun mit e-akte und könnte auch die unterschiedlichen Bescheide erstellen.
Aber macht für mich kein Sinn, weil die Rente ja bis 22 eh zurück ging und er sagt acuh evtl redne wir über 2 Tage oder den Eingang von Der Rente, wenn das das nach dem 01.01.24 war, also beim Landesamt.
Er denkt aber auch, dass dadurch wie die Dame das nun gemacht nur noch ein Gericht entscheiden kann, denn er war auch völlig entsetzt wie sie mit mir umspringt.
Sie hat es nun gleich richtig festgefahren und das ohne Rücksprache und ähnliches.
Und ich kriege nun auch einen Bescheid mit einer ANhörung usw. da hat sie bereits von 2 Sachbearbeitern auch richtig ärger bekommen, weil die das auch nicht nachvollziehen konnten, wie sie dies ohne Rechtsbehelf überhaupt machen konnte.
Dann sagt er auch ich hab ja von ihm die E-Mail die er nicht leugnen kann, und den Bescheid aus Juli 2025, wo es hätte ja angerechnet, denn schon hätte werden können, wo es eben auch nicht erfolgte und das war quasi ein Art vorgestezter laut seinem reden, der diesen Bescheid ausgestellt und das dann da auch schon hätte sehen müssen, wenn eben schon der Fragebogen 3 Monate da war, was deutlich ist. Er sagt spätestens ab hier wäre es deren schadhaftes verschulden sowieso.
Ja bin nun gespannt wie es weitergeht.
Acja und die Adresse spielt mir auch in die Hände denn diese sagt hab ich auch wegen egh immer direkt angegeben und die hat sie vom alten Bogen genommen wenn er selbst mal wüsste warum. Denn er sagte nur wenn hätte er es alles anders versucht zu lösen aber nicht so und ihm selbst wäre es wohl acuh wenn immer egal gewesen und im normfall kam es auch jetzt nur wegen der Umstellung und weil sie meint, wohl mehr rechte zu haben als alle anderen.
Denn es war ja da schon 2-fach abgesegnet aös korrekt.
Liebe Grüße