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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andre am 05. April 2026, 00:54:46

Titel: Nebenkosten abrechnung nach Renteneintritt.
Beitrag von: Andre am 05. April 2026, 00:54:46
Hallo, Meine Mutter ist seit Anfang Februar in Rente.
Sie war Bis dahin bei der Jobkomme Gemeldet.

Ihre Nebenkosteabrechnung aus 2025 muss sie Bezahlen, hat die Jobkomm darum Schriftlich gebeten, diese zu Übernehmen.

Die Jobkomm Lehnte das ab, da sie ja in Rente ist.

Da die Rechnung noch vom Letzten Jahr ist, Frage ich mich, ob die Jobkomm da Recht hat, ddas nicht zu Bezahlen oder kann sie das noch irgendwie beanspruchen(Fordern)?
Titel: Aw: Nebenkosten abrechnung nach Renteneintritt.
Beitrag von: Dwight Manfredi am 05. April 2026, 08:16:18
Da die Mutter aktuell nicht mehr beim Jobcenter (Jobkomm) gemeldet ist, ist das Jobcenter tatsächlich nicht mehr für neue Rechnungen zuständig, auch wenn diese alte Zeiträume betreffen. Eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung gehört zum aktuellen Bedarf im Monat der Fälligkeit. Da die Mutter jetzt Rentnerin ist, besteht kein Leistungsanspruch mehr gegenüber dem Jobcenter nach dem SGB II.

Wenn die Rente der Mutter gering ist, kann sie einen Antrag auf Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt stellen. Das Sozialamt übernimmt bei Bedürftigkeit auch einmalige Bedarfe wie Nebenkostennachzahlungen. Der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung fällig ist!