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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Dusty22 am 06. April 2026, 11:20:22

Titel: Mal alles zusammengefasst, wie ist die Einschätzung?
Beitrag von: Dusty22 am 06. April 2026, 11:20:22
Hallo zusammen,

Ich habe zwar 2 Posts geschrieben, jedoch ist mir im Nachgang aufgefallen das doch einige Fragen noch offen sind und vieles wohl in die falsche Richtung läuft oder sehr ungewiss bzw. Undurchsichtig sein könnte.

Bitte entschuldigt das ich an dieser stelle meine Fragen stelle und alles zusammenfasse auch wenn dieser beitrag länger wird.

Meine Frau und ich sind beide im bürgergeld bezug, nach meiner Gesundung hane ich nun auch eine Arbeitsstelle gefunden und kann in den nächsten Tagen auch anfangen.
Ich erhalte dan einen fix Lohn, da ich jedoch erst am 15. anfangen kann erhalte ich ich im April einen teillohn.

Dies wurde mit Arbeitsvertrag direkt telefonisch so wie an meine Vermittlerin und die Leistungsabteilung per mail mitgeteilt.

Klar ist das ich mit diesen eine Differenz (abzüglich freibeträge )zurückzahlen muss die nun für den April als bürgergeld ausgezahlt wurde. Soweit ist noch alles klar.

Klar ist auch das mein lohn nach Abzügen, Freibeträgen etc den gesamtbedarf der bg nicht komplett deckt, der Anspruch jedoch gemindert werden kann, was laut (online Bürgergeld) rechner noch einen Anspruch von ca. 600 euro der gesamten bg gibt.

Dan kommt die Problematik, telefonisch wurden bei 3 nachfragen beim JC 3 Verschiedene Antworten geliefert von Überzahlung bis Schätzung bis zur Einstellung der Leistung. Mann wusste nicht wie die leistungsabteilung dies nun berechnet.

Ich hane mich bereits schriftlich an die Leistungsabteilung Gewand und geben für Mai eine Überzahlung zu machen, da ich die Abrechnung für April auch erst zum ende es Monats erhalte genau so wie den Lohn. (Vertraglich so vereinbart und der Arbeitsvertrag wurde der leistungsabteilung ebenso zugesandt)
Dies gilt dan fortlaufend für jeden weiteren lohn.

Ebenso hane ich ausgerechnet (mit einem Brutto - Netto Rechner) was ziemlich genau an lohn auf das Konto kommt, dies habe ich der leistungsabteilung ebenso mit meinen Daten für die Berechnung (steueklase, KK Beitragssatz etc.) Mitgeteilt.
Dies gilt für April mit dem teillohn so wie mai und fortlaufend.

Ich habe mitteilt das ich die Differenz im April von meinem teillohn direkt komplett begleichen möchte und für die überzahlung im mai dan auf Raten verrechnen möchte.

Die Lücke entsteht das das bürgergeld im vorraus gezahlt wird und der lohn nachträglich,  aber immer im selben monat zufließt)

Da mit jedoch ebenso von der Hotline geraten wurde da bis jetzt keiner weis wie das verrechnet wird, einen Antrag auf ein Darlehen zu stellen.

Also habe ich einen Antrag auf ein Darlehen gestellt , mit der Begründung der Überbrückung und der weiter laufenden Kosten wie zb. Miete, Fahrkarte, Einkäufe usw.

Von Seiten des JC hieß es wir sind zwar noch in der Bearbeitungsfrist von 3 Wochen aber es wird sehr sehr sehr knapp.

Somit besteht die Möglichkeit das auch hier zeitweise geld fehlen könnte.

Da ich jedoch von JC bisher auch keinen vorläufigen bescheid erhalten habe musste ich beim Darlehens Antrag formulieren das Die Höhe an die Differenz angepasst werden müsste. Vorsorglich habe ich noch beigefügt das falls konkrete Zahlen benötigt werden ich 1100 Euro veranschlage das dies grob geschätzt die Differenz sein könnte.

Ob das so bearbeitet werden kann ? keine Ahnung.

Dan kommt dazu das durch die Begrenzung der größe der max. Anhänge über die Postfach Nachrichten an die leistungsabteilung, ich 4 Mails schreiben muste um alle anhänge (kontoauszüge 6 Monate, Screenshots, VM alage etc.) Vollständig hochladen konnte.

Hier denke ich mir schon das die leistungsabteilung von so vielen mails nicht begeistert sein wird.

Dann ist das nächste Problem das unser bescheid zum 30.6 endet und laut info unseres zuständigen JC der WBA Antrag mindestens 1 ½ Monate vor auslaufen neu gestellt werden soll, besser jedoch 2 monate vorher.

Wenn ich also unseren Antrag ab dem 1.5. Stelle habe ich bis dahin nur die lohnabrechnung für april und den Lohneingang für April.
Die erste volle Abrechnung  bekomme ich somit erst Ende Mai.
Nun ist hier die Sorge das das JC den neuen bescheid erst berechnet wenn ich meine Abrechnung für Mai einreiche, das diese ja maßgeblich für die künftige Berechnung des Einkommens ist. Wenn ich von da ab 1 ½ Monte für die Bearbeitung rechne ist das natürlich viel zu knapp (klar könnte dennoch funktionieren, ist aber keine Garantie).

Daher haben wir wiederholt sorge das auch hier eine Lücke entstehen könnte.

Das nächste Problem ist zudem, dass unser Bescheid am 30.6 endet und am 1.7. Die neue grundsicherung greift, hier gelten ja ab dan andere Beträge für die Mietkosten.

Wir haben nun ebenso 3 mal telefonisch vom JC gesagt bekommen das es durchaus seinen kann das unser zuständiges JC diese Zahlen erst am 1.7. Veröffentlicht.

Da ist die nächste Sorge, da ja die Berechnungsgrundlage für den 1.7. Im Mai und juni nicht vorliegen könnte.
Somit könntest ja sein das wir unseren neuen bescheid erst im Laufe Juli erhalten.
Klar wird das dan nachgezahlt dennoch entstehen da durch große Lücken und zunächst auch schulden ggf. Mahnkosten  etc. Und Versicherungen greifen nicht wenn die Beiträge nicht abgebucht werden können.
Eine Fahrkarte für die arbeit benötige ich auch ebenso ab dem 1.7. Und nicht erst ab dem 10.7. Oder so.

Der letzte punkt ist das ich einen fehler gemacht hatte. In der Anlage VM. Ich habe ordnungsgemäß unsere Konten (Girokonten) angeben. Paypal etc. Gibt es nicht.
Es wurde zwar nach Kreditkarten gefragt aber ich war mir nicht sicher, daher habe ich versucht telefonisch beim JC eine Erläuterung zu bekommen. Nach 6 mahl Warteschleife und rausschmiss aus der Leitung (bei unserm JC wird man nach 9 Minuten warteschleife gebeten später nochmal anzurufen und man verliert seinen Platz in der Warteschlange) habe ich gegoogelt und stieß auf einen Artikel der Sagte das Kreditkarten mit Verfügungsrahmen (ohne Guthaben so wie keine Möglichkeit einer Bargeldabhebung oder Überweisung) nicht angeben werden müssten da diese kein Vermögen sondern eine verbindlichkeit sind. Daher habe ich diese nicht mit angeben.

Im Nachgang (nach Übermittlung der anlage VM) hane ich festgestellt das die Auskunft wohl nicht richtig war und ich diese in der anlage VM hätte doch mit angeben müssen auch wenn diese kein Vermögen ist.

Ich habe natürlich direkt eine weitere Nachricht an die leistungsabteilung geschickt mit der Erklärung das ich hier versehentlich einen Fehler gemacht habe und es nicht besser wusste. Ich habe auch Mitgeteilt das mit dieser Karte Werder Bargeldauszahlungen noch Überweisungen möglich sind, so wie das diese karte nicht auf guthaben basiert und auch keine klassischen Kontoauszüge verfügbar sind.
Ich habe dan Screenshots der Buchungen gemacht und diese mitgeschickt.

Anbei handelt es sich um die klarna Visa Karte. (Online nicht physisch)
Ichn konnte zum Inhaber nachweis nur einen Screenshot mit den letzten 4 entziffern sowie das optische Bild der Karte machen, sowie einen Ausschnitt des kundenkontos bei klarna (kein bankkonto) machen, in den Transaktionen ist ersichtlich das die Zahlungen immer von meinem konto abgebucht wurden (anhand der letzten 4 endziffern).

Ich hoffe ich habe so richtig darauf reagiert und das die nachweise so ausreichen.
Muss ich nun mit Sanktionen rechnen ?
(Bezüglich des Fehlers in der alange VM)

Ich wäre wirklich sehr dankbar wenn jemand diese Situation etwas entwirren könnte und weiß ob ich soweit richtig gehandelt hane.
Bzw wie die Einschätzung des Verlauf wäre oder welche Möglichkeiten ich habe.

Vielen dank für das lesen und die Antworten.


PS. Mir ist klar das alles gut laufen könnte, aber ich habe zurzeit sehr starke Existenz Ängste und sehr viel Unsicherheit.
Titel: Aw: Mal alles zusammengefasst, wie ist die Einschätzung?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. April 2026, 13:39:18
Dusty22

Zitat von: Dusty22 am 06. April 2026, 11:20:22das doch einige Fragen noch offen sind
Wie wäre es denn wenn du die noch offenen Fragen einstellst.
Ansonsten könnte es passieren das die schon beantworteten Fragen nochmal beantwortet werden und die unbeantworteten Fragen unbeantwortet werden.


Zitat von: Dusty22 am 06. April 2026, 11:20:22Die neue grundsicherung greift, hier gelten ja ab dan andere Beträge für die Mietkosten.
wieso ?
bist du mit deiner Whg. noch in der Karrenzzeit?

MFG FN
Titel: Aw: Mal alles zusammengefasst, wie ist die Einschätzung?
Beitrag von: Dusty22 am 06. April 2026, 14:05:27
Hallo, nein das nicht, wir hatten zwar letzte Jahr eine Erhöhung der Grundmiete jedoch lag diese für letztes Jahr knapp in der Grenze die als angemessen festgelegt wurde.

Nun steht jedoch die Berechnung für 2026 (mietobergrenzen) bei uns immer noch aus.

Wir wissen allerdings nicht ob die Werte gleich bleiben oder steigen oder sogar sinken.

Auch mit den neuen dekelungen (1,5 fscher satz) wissen wir leider nicht wie es bei unseren JC künftig aussieht, da leider noch die zahlen fehlen.

Wenn ich die Zahlen von 2025 nehme leigen wir mit der Kaltmiete gerade noch im Rahmen und auch mit einem 1,5 flachen Satz liegen wir mit der gesammt miete noch gerade so im Rahmen.

Das Problem ist lediglich das wir im gesamten Landkreis die günstigen qm2 Preise haben die qm2 Preise laut mietspiegel sehr große Schwankungen haben.

Daher ist auch die Berechnungfeage was das Amt 2026 als mietobergrenze festlegt offen, und für uns mit diesen Werten nur grob Schätzbahr.

PS. In diesem Post sind nun alle Fragen mit dabei, daher auch die Länge so wie die Details.
Titel: Aw: Mal alles zusammengefasst, wie ist die Einschätzung?
Beitrag von: turbulent am 06. April 2026, 17:42:01
Zitat von: Dusty22 am 06. April 2026, 11:20:22In diesem Post sind nun alle Fragen mit dabei

Das sind die drei Fragezeichen in Deinem Text.
Zitat von: Dusty22 am 06. April 2026, 11:20:22Mal alles zusammengefasst, wie ist die Einschätzung?
Zitat von: Dusty22 am 06. April 2026, 11:20:22Ob das so bearbeitet werden kann ?
Zitat von: Dusty22 am 06. April 2026, 11:20:22Muss ich nun mit Sanktionen rechnen ?

Dein Ernst?
Titel: Aw: Mal alles zusammengefasst, wie ist die Einschätzung?
Beitrag von: Dagmar81 am 06. April 2026, 18:14:29
Und wenn du Zuzahlen must dann ist es eben so.
Dann kann man ja auch noch sparen und die Heizung etwas runterdrehen und einen Pullover anziehen.

Die Nebenkosten für die kommende Heizperiode ab Oktober werden soweiso kräftig steigen.
Der Heizölpreis und Gaspreis hat sich verdoppelt!

Titel: Aw: Mal alles zusammengefasst, wie ist die Einschätzung?
Beitrag von: Dusty22 am 06. April 2026, 18:42:12
Entschuldigung ich wollte keinen auf die Füße treten oder so oder wenn ich zu viel frage.

Es geht ja auch nur zum Teil um die Mehrkosten die entstehen könnten.

Nur diese kann ich auch mit sparen nicht wieder rausholen wenn ich evtl kein Geld bekomme oder nur so wenig das ich zb nur die Miete zahlen könnte.

Daher die Bitte um Einschätzung.

Mir ist auch klar das dies keine Rechtsberstung ersetzt aber vielleicht hat ja jemand ahnung.
Titel: Aw: Mal alles zusammengefasst, wie ist die Einschätzung?
Beitrag von: Dagmar81 am 06. April 2026, 18:49:43
Du fängst doch wieder an zu arbeiten....
Dann nach einer gewissen Zeit versuchen die Stundenzahl um ein paar h zu erhöhen.
Und schon passt wieder besser....



Titel: Aw: Mal alles zusammengefasst, wie ist die Einschätzung?
Beitrag von: Dusty22 am 06. April 2026, 18:57:05
Das ist ja auch songeplant jedoch stückweise um keine Risiko einzugehen falls sich die Gesundheit berdchöimmer würde.

Konkret gehen es ja nun um die Monate mai, Juni und Juli da alles so unsicher knapp und bisher vom JC nichts schriftlich Bestätigt wurde.

Auch das Darlehen Problem besteht ja und ich weiß nicht wieviel Geld zunächst fehlt, leider ebensowenig wann und wie berechnet oder geschätzt wird. Dazwischen kommt ja evtl noch eine Verzögerung der neuen Antrags dazu da könnte insgesamt ja eine sehr grose Lücke von ca 1000 euro oder mehr werden. Daher die sorge.
Titel: Aw: Mal alles zusammengefasst, wie ist die Einschätzung?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. April 2026, 12:22:25
Dusty22

Zitat von: Dusty22 am 06. April 2026, 14:05:27Hallo, nein das nicht, wir hatten zwar letzte Jahr eine Erhöhung der Grundmiete jedoch lag diese für letztes Jahr knapp in der Grenze die als angemessen festgelegt wurde.
Keine Ahnung ob du das als Gast überhaupt noch liest  :weisnich:

Da ist meine Einschätzung dass du dir wenig bis keine Sorgen machen musst. Und wenn dann erst wenn das JC eine Kostensenkungsaufforderung schriftlich verlangt. Und da besteht auch keine Besorgnis an die Whg. zu verlieren.
Lies dazu > Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0) unter >Mitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeb  (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))

Zitat von: Dusty22 am 06. April 2026, 14:05:27In diesem Post sind nun alle Fragen mit dabei, daher auch die Länge so wie die Details.
Ich wollte wissen:
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. April 2026, 13:39:18Wie wäre es denn wenn du die noch offenen Fragen einstellst.
Oder sollen wir hier auf Verdacht alles nochmal wiederholen?

MfG FN
Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)