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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 08. April 2026, 11:49:18

Titel: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: selbiger am 08. April 2026, 11:49:18
Ab dem 1. Juli 2026 kann das Jobcenter Ihren Vermieter direkt befragen – ohne Ihre Zustimmung und unabhängig davon, ob Sie selbst Unterlagen eingereicht haben. Ihr Vermieter erfährt dabei automatisch, dass Sie Bürgergeld beziehen.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-darf-jetzt-vermieter-befragen-ohne-zustimmung-und-vorwarnung

Zitat von: selbiger am 08. April 2026, 11:49:18Ihr Vermieter erfährt dabei automatisch, dass Sie Bürgergeld beziehen.

das wissen die auch so schon..von was die miete bezahlt wird oder von wehm..spätestens wenn man eine whg anmieten will wird man ja schon gefragt von was sie leben welche arbeit verdienst oder sgb2/12..etz..



Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. April 2026, 16:25:39
Zitat von: selbiger am 08. April 2026, 11:49:18spätestens wenn man eine whg anmieten will wird man ja schon gefragt
Da schon, aber es gibt noch andere fälle.

Wenn man ins Bürgergeld rutscht wegen Gesundheit, kein Job gefunden usw.

Der MV meinetwegen schon 10 Jahre läuft und die Miete über das eigene Konto läuft.
Da gibt es nicht wenige Mieter, die wollen einfach nicht, dass der VM davon erfährt.

Diese Regelung ist für mich eine Riesensauerei!
Wenn es bei der Mietzahlung keinerlei Probleme gibt, wozu soll dann ein JC da herumschnüffeln?

Noch dazu, was die alles anfordern können.

Dann braucht sich auch keiner mehr zu wundern, wenn manch VM Bürgergeldleute gleich ablehnt.
Für VM ist das völlig unnützer Aufwand, für den er rein gar nichts bekommt.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: selbiger am 08. April 2026, 18:04:09
Zitat von: Kopfbahnhof am 08. April 2026, 16:25:39Diese Regelung ist für mich eine Riesensauerei!

irgendwie alles stasimethoden..
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Dagmar81 am 08. April 2026, 18:49:07
Wer bezahlt hat auch das recht zu fragen- so einfach ist das.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: selbiger am 09. April 2026, 06:45:44
Zitat von: Dagmar81 am 08. April 2026, 18:49:07Wer bezahlt hat auch das recht zu fragen- so einfach ist das.

niemanden hat auch nur irgendwas zu interessieren..diese methoden sind das ergebniss dieser erbärmlich nichts taugenden regierung/en..andere müssen für deren versagen bluten..weis ehrlich nicht gesagt wo das gerecht sein soll..man geht mit einem exposee zum amt dan wissen die was die wofür zahlen..diese stasimethoden sind völlig unötig..kostet alles verwaltungsgebühren usw..das wird dem steuerzahler noch teuer zu stehen kommen..
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 08:29:34
Zitat von: selbiger am 09. April 2026, 06:45:44niemanden hat auch nur irgendwas zu interessieren

Ein Vermieter wird wohl noch das Recht haben zu fragen was für Leute man sich ins Haus holt.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: selbiger am 09. April 2026, 09:06:37
Zitat von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 08:29:34Ein Vermieter wird wohl noch das Recht haben zu fragen was für Leute man sich ins Haus holt.

dafür gibt es eine mieterauskunft..und soweit ich mich entsinnen kann hatte ich bei all meinen angemieteten wohnungen eine auskommliche auskünfte dem vermieter gegeben..ohne dem keine wohnung..im grunde nichts neues..ich weis nicht wie das bei anderen ist aber bei uns ist das seit ultimo gang und gebe und ein ganz normaler vorgang..warum man jetzt das noch so extremisieren muss ist mir schleierhaft..das was vorhanden ist an möglichkeiten reichen völlig aus..da muss man nicht noch mehr machtspielchen möglichkeiten einführen..
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. April 2026, 15:53:37
Zitat von: Dagmar81 am 08. April 2026, 18:49:07Wer bezahlt hat auch das recht zu fragen- so einfach ist das.

Aber nicht, wenn es um rein private Dinge geht.
Was zwischen Mieter und VM läuft, geht ein JC nichts an.
(ausser es gibt Unklarheiten, die anders nicht zu klären sind)

Wäre das Gleiche, wenn die JC anfangen, herumzuschnüffeln, was du mit deinem Bürgergeld machst.

Zitat von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 08:29:34Ein Vermieter wird wohl noch das Recht haben zu fragen was für Leute man sich ins Haus holt.

Was mit dem JC aber so gar nichts zu tun hat.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Sheherazade am 09. April 2026, 16:43:56
ZitatVermieter werden erstmals mit einer eigenständigen gesetzlichen Auskunftspflicht gegenüber dem Jobcenter belegt – unabhängig davon, ob der Mieter selbst kooperiert.

Was Vermieter auf Verlangen mitteilen müssen: die Höhe des Entgelts – also Kaltmiete, Untermiete oder sonstiges Nutzungsentgelt –, die Dauer des Miet- oder Nutzungsverhältnisses, die Anzahl der Nutzenden der Unterkunft sowie die Abrechnungsmodalitäten für Nebenkosten, Betriebskosten und Heizkosten.

Ebenso müssen Vermieter die entsprechenden Belege auf Verlangen vorlegen und – soweit amtliche Formulare der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen sind – diese auch verwenden. Eine Auskunft per eigenem Schreiben reicht dann nicht mehr.

Mir entzieht sich jetzt völlig, was daran jetzt soooo schlecht sein soll. Auf diese Weise können Vermieter sich wenigstens nicht mehr aus ihrer Pflicht zur Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter rausnehmen.

ZitatVDie wirksamste Maßnahme gegen eine Direktabfrage beim Vermieter ist, sie überflüssig zu machen. Jobcenter wenden sich an Vermieter, wenn Informationen fehlen, veraltet oder widersprüchlich sind. Wer die notwendigen Unterlagen vollständig und aktuell beim Jobcenter vorhält, gibt keinen Anlass für einen Seitenweg über den Vermieter.

Konkret: Den aktuellen Mietvertrag vollständig einreichen, inklusive aller Nachträge und Mieterhöhungsschreiben. Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen immer zeitnah nach Erhalt vorlegen, ohne auf eine Aufforderung zu warten.

Bei Veränderungen im Haushalt – Ein- oder Auszug von Personen – das Jobcenter aktiv und sofort informieren. Wer diese drei Punkte beachtet, schließt die Informationslücken, die ein Jobcenter zur Rückfrage beim Vermieter veranlassen.

Wann eine Direktabfrage trotzdem kommt, ist nicht immer vorhersehbar. Was Mieter wissen sollten: Das Jobcenter ist nach sozialrechtlichen Datenschutzvorschriften grundsätzlich verpflichtet, betroffene Personen zu informieren, wenn Sozialdaten bei Dritten erhoben werden.

Ein Auskunftsverlangen an den Vermieter ist kein stiller Verwaltungsvorgang. Wer diese Information erhält und den Eindruck hat, das Jobcenter frage über die gesetzlich zulässigen Kategorien hinaus, kann Widerspruch gegen das Auskunftsverlangen einlegen.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. April 2026, 18:00:35
Zitat von: Sheherazade am 09. April 2026, 16:43:56Mir entzieht sich jetzt völlig, was daran jetzt soooo schlecht sein soll.

Wenn man die JC kennt, stellen die auch gern einmal so eine Anfrage völlig grundlos.

Da werden wieder einmal völlig ohne jeden Grund alle in einen Topf geworfen.

Der ein oder andere VM nimmt dann erst recht keine Bürgergeldempfänger mehr als Mieter.
Weil die schlicht keine Lust darauf haben, sich auch noch mit irgendeinem JC zu befassen.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Dagmar81 am 09. April 2026, 18:19:09
Was sind den Private Dinge? zwischen Vermieter und Mieter wenn der Mieter selbst nix bezahlt.... ?
Dann hat das Amt das gute und richtige Recht zu fragen. Uns so wird ja nun auch kommen.

Und der Vermieter hat die kompletten Rechte, ist seine "Hardware". Ich würde mir genau Anschauen wer da rein will.
Es gibt genug Mietnomanden die die Bude runinieren. Bei mir käme keiner rein ohne Gehaltnachweis, Schufa, etc...und ich würde mich ggfls. auch nach den Vorvermieter erkundigen.

Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Sheherazade am 09. April 2026, 18:31:28
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. April 2026, 18:00:35Wenn man die JC kennt, stellen die auch gern einmal so eine Anfrage völlig grundlos.

Schade, du hast den Artikel nicht bis zum Ende gelesen und mein Zitat auch nicht erweitert. Da steht ganz deutlich:
ZitatWann eine Direktabfrage trotzdem kommt, ist nicht immer vorhersehbar. Was Mieter wissen sollten: Das Jobcenter ist nach sozialrechtlichen Datenschutzvorschriften grundsätzlich verpflichtet, betroffene Personen zu informieren, wenn Sozialdaten bei Dritten erhoben werden.

Ein Auskunftsverlangen an den Vermieter ist kein stiller Verwaltungsvorgang. Wer diese Information erhält und den Eindruck hat, das Jobcenter frage über die gesetzlich zulässigen Kategorien hinaus, kann Widerspruch gegen das Auskunftsverlangen einlegen.

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. April 2026, 18:00:35Der ein oder andere VM nimmt dann erst recht keine Bürgergeldempfänger mehr als Mieter.
Weil die schlicht keine Lust darauf haben, sich auch noch mit irgendeinem JC zu befassen.

Jo, dann geht es den Vermietern so wie manchem Arbeitgeber.

Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Bundspecht am 09. April 2026, 18:47:23
Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 18:19:09Was sind den Private Dinge? zwischen Vermieter und Mieter wenn der Mieter selbst nix bezahlt.... ?

Weil , ich als Mieter der Vertragspartner des Vermieter bin !!!

Ganz einfach, und da hat das JC sich nicht zwischen zu mogeln !

Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 18:19:09Es gibt genug Mietnomanden die die Bude runinieren.

Stimmt, und darum müssen ja auch nun  ALLE über ein Kamm geschoren werden ...  :ironie:
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Dagmar81 am 09. April 2026, 18:50:21
>>> Weil , ich als Mieter der Vertragspartner des Vermieter bin !!!  Ganz einfach, und da hat das JC sich nicht zwischen zu mogeln !


Jo- vieleicht deine Meinung und dein Wollen - aber nicht die Tatsache das es anders kommt!

PS: Du bist solange Vertragspartner wie das JC die Kohle bezahlt.... und wenn nicht mal nicht kommt wird sich der Vertrag vieleicht schnell auflösen...
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Bundspecht am 09. April 2026, 19:25:37
Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 18:50:21Jo- vieleicht deine Meinung

DAS ist keine Meinung, dass ist ein FAKT !!!

Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 18:50:21PS: Du bist solange Vertragspartner wie das JC die Kohle bezahlt.... und wenn nicht mal nicht kommt wird sich der Vertrag vieleicht schnell auflösen...

Kann durchaus passieren, aber auch da bin ICH der Vertragspartner !

Oder lässt DU deinen Mietvertrag von deinem JC unterschreiben ?????
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 20:04:42
Eigentlich ist es egal wie der Vermieter erfährt das man LB ist, erfahren wird er es sowieso. Spätestens wenn der Vermieter einen Einkommensnachweis verlangt. Jeder Vermieter verlangt das plus eine Schufa-Auskunft + eine Bescheinigung vom Vorvermieter. Und wer schonmal schlechte Erfahrungen gemacht hat als Vermieter, dann wird er nie wieder an einen LB vermieten.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Dagmar81 am 09. April 2026, 21:05:09
Das ist ja nun  auch eine gute Möglichkeit für den Vermieter seinen "ungeliebten" Mieter rauszubekommen.
JC fragt beim Vermieter nach Unterlagen z.B Betriebskostenaufstellung. Der stellt sich quer...und liefert nix.

Und nun - verklagt das JC nun den Vermieter? oder stellt evt. die Mietzahlung ein...

Ich denke eher letzteres...    Es hat ja keinen Vertrag mit dem Vermieter   :schock:

Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Bundspecht am 10. April 2026, 07:24:24
Zitat von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 20:04:42Spätestens wenn der Vermieter einen Einkommensnachweis verlangt. Jeder Vermieter verlangt das plus eine Schufa-Auskunft + eine Bescheinigung vom Vorvermieter.

Na, Du hast aber sicher doch eine Aussagekräftige Quelle, mit der DU deine "Behauptung" belegen kannst , oder !????

Ich musste noch nie eine Schufa Auskunft abgeben. Und erst einmal eine Bescheinigung vom Vormieter !

Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 21:05:09JC fragt beim Vermieter nach Unterlagen z.B Betriebskostenaufstellung. Der stellt sich quer...und liefert nix.

Tja, Dumm nur, dass der VM "verpflichtet" ist eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen....

Und wenn sich da dann der VM "quer" stellt, ist dafür ja wohl nicht der Mieter verantwortlich !
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Dwight Manfredi am 10. April 2026, 09:24:42
Zitat von: Bundspecht am 10. April 2026, 07:24:24Na, Du hast aber sicher doch eine Aussagekräftige Quelle, mit der DU deine "Behauptung" belegen kannst , oder !????

Das ist gängige Praxis vor allem bei Privaten Vermietern. Die Bescheinigung vom Vorvermieter dient dazu das er dir bestätigt das du keine Mietschulden hast. Bei der Schufa-Auskunft benötigt er fast immer Ihre schriftliche Zustimmung (meist Teil der Mieterselbstauskunft). Sobald du ernsthaftes Interesse bekundest und sagst: ,,Ich möchte diese Wohnung mieten", hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse zu prüfen, ob du dir die Miete leisten kannst, deshalb der Einkommensnachweis.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Sheherazade am 10. April 2026, 09:39:22
Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 21:05:09JC fragt beim Vermieter nach Unterlagen z.B Betriebskostenaufstellung. Der stellt sich quer...und liefert nix.

Und nun - verklagt das JC nun den Vermieter? oder stellt evt. die Mietzahlung ein...

Es wäre gut, du würdest auch mal alles lesen. Dem Vermieter drohen in solchen Fällen u. a. empfindliche Bußgelder, damit im Endeffekt eben nicht der Leistungsbezezieher (Mieter) für das Versäumnis des Vermieters herhalten muss.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Unwissender am 10. April 2026, 09:49:44
Gilt diese Auskunftspflicht auch für bestehende Verträge oder nur für Neue? Zum Beispiel wenn der Mieter längere Zeit keine Betriebskostenabrechnung vorlegt! Schreibt dann das JC den Vermieter an und fordert ihn auf eine vorzulegen ohne den Mieter davon in Kenntnis zu setzen? Oder wie? :weisnich:
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Sheherazade am 10. April 2026, 10:31:42
Zitat von: Unwissender am 10. April 2026, 09:49:44Gilt diese Auskunftspflicht auch für bestehende Verträge

Ja.

Zitat von: Unwissender am 10. April 2026, 09:49:44Zum Beispiel wenn der Mieter längere Zeit keine Betriebskostenabrechnung vorlegt!

Das ist einer der Gründe für diese neue Regelung.

Zitat von: Unwissender am 10. April 2026, 09:49:44Schreibt dann das JC den Vermieter an und fordert ihn auf eine vorzulegen ohne den Mieter davon in Kenntnis zu setzen?

So in etwa, wobei der Mieter davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Lies mal den im Eingangsbeitrag verlinkten Artikel bis zum Ende.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Dagmar81 am 10. April 2026, 11:23:46
Zitat von: Bundspecht am 10. April 2026, 07:24:24Tja, Dumm nur, dass der VM "verpflichtet" ist eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen....

Und wenn sich da dann der VM "quer" stellt, ist dafür ja wohl nicht der Mieter verantwortlich !


Und dann wenn er partu keine erstellt!  Absolut nict auf Anfragen - egal woher reagiert .
Wwer "klagt" die dann ein? Das JC ? der Vermieter?  Haha...

Wenn ich die Miete selbst bleche muss ich mit dem Vermieter selbst klar kommen. Dann kann ich zur Not ausziehen oder sonstwas tun. Dann bin ich wirklich "Privat" mit meinem Vermieter!


Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: anne am 10. April 2026, 15:14:30
Ich kenne mich da nicht aus...
aber dann könnte das Jobcenter die Miete doch auch direkt an den Vermieter überweisen oder?
Dann kommt das Geld auf jeden Fall an.
Ich kann mir schon vorstellen, dass Vermieter keine Lust auf zusätzlichen "Bürokratieaufwand" haben. Ob dann noch an Leistungsbezieher vermietet wird?
Wenn ich es richtig verstanden habe, unterstellt das Jobcenter den Kunden ja, falche Angaben zu machen.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. April 2026, 16:46:09
Zitat von: Sheherazade am 09. April 2026, 18:31:28Schade, du hast den Artikel nicht bis zum Ende gelesen

Habe ich schon, aber macht ein JC das dann auch wirklich?

Zitat von: Sheherazade am 09. April 2026, 18:31:28das Jobcenter frage über die gesetzlich zulässigen Kategorien hinaus, kann Widerspruch gegen das Auskunftsverlangen einlegen.

Dann ist es allerdings schon zu spät.

Zitat von: Sheherazade am 09. April 2026, 18:31:28Jobcenter ist nach sozialrechtlichen Datenschutzvorschriften grundsätzlich verpflichtet, betroffene Personen zu informieren

Was die aber oft genug keinen Deut interessiert.
Es wird ständig versucht, rechtswidrig an irgendwelche Daten zu kommen.

Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 18:50:21Du bist solange Vertragspartner wie das JC die Kohle bezahlt.

Klar doch  :wand:
Dann muss ich wohl demnächst auch noch meine Kassenbons oder eine Liste vorbeibringen, aus der haarklein hervorgeht, was ich mit dem "Bürgergeld" gemacht habe?




Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Sheherazade am 10. April 2026, 17:39:47
Zitat von: anne am 10. April 2026, 15:14:30Wenn ich es richtig verstanden habe, unterstellt das Jobcenter den Kunden ja, falche Angaben zu machen.

Weil Vermieter ja auch immer alles richtig machen, oder wie? Hier im Forum lese ich oft genug von fehlenden Betriebskostenabrechnungen oder Mietbescheinigungen, für deren Beibringung derzeit noch der Leistungsbezieher verantwortlich gemacht wird unter Androhung von Aussetzung der Leistung, selbst wenn ausschließlich der Vermieter bockig oder dumm ist.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. April 2026, 17:54:48
Zitat von: Sheherazade am 10. April 2026, 17:39:47lese ich oft genug von fehlenden Betriebskostenabrechnungen

Solche VM juckt es dann ganz sicher auch nicht, wenn irgendein JC etwas von denen will.
Gibt genug von denen, die oft genug auch noch im Ausland sitzen.

Was will ein JC da tun, dafür sorgen, dass derjenige obdachlos wird?
Solche VM wird das dann kaum jucken.

Bei denen, die korrekt arbeiten, braucht es diese Schnüffelei nicht.
Gilt aber dann auch für beide Seiten gleichermaßen.

Es ist einfach nur eine Gängelung mehr und die unseriösen VM lässt das eh kalt.
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: selbiger am 10. April 2026, 18:08:08
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. April 2026, 17:54:48Es ist einfach nur eine Gängelung mehr

und diese gängelung wird auch entsprechen ins geld gehen..denn heist es nacher wieder..wir könen uns das sozialsystem in dieser form nicht mehr leisten.. :wand:
Titel: Aw: Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung
Beitrag von: Dagmar81 am 10. April 2026, 21:49:08
Zitat von: selbiger am 10. April 2026, 18:08:08
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. April 2026, 17:54:48Es ist einfach nur eine Gängelung mehr

und diese gängelung wird auch entsprechen ins geld gehen..denn heist es nacher wieder..wir könen uns das sozialsystem in dieser form nicht mehr leisten.. :wand:


das bring Geld wenn die Leute sich ne billigere Bude suchen mussen oder sonstwas machen müssen. Das Spart.
Und vorallem ist der Moral und Einstellung der arbeitenden Bevölkerung gut getan. Das ist Wählerwille.