Die Witwenrente gehört für viele Hinterbliebene zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll einen Teil der weggefallenen Absicherung auffangen. Im Jahr 2026 ändern sich dabei mehrere Regelungen, die sich unmittelbar auf Anspruch, Beginn, Berechnung und Höhe der Leistung auswirken.
https://www.gegen-hartz.de/news/wichtige-aenderungen-bei-der-witwenrente-ab-1-juli-2026
die erhöhungen betrifft aber auch die anderen renten..und spürbar mehr bedeutet nur..wenn die pflege,rentenversicherungbeiträge gleich bleiben..bzw die inflation wieder sinkt..das ist aber leider nicht erwähnt worden..daher wird sichs zeigen wieviel spürbar von der erhöhung ist..für sgb12 ausgleicher ändert sich nichts..ausser weniger rl..für die ist nix spürbar..