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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 08. April 2026, 12:06:01

Titel: Eigenheim verkaufen wegen Pflegekosten: Das darf das Sozialamt jetzt
Beitrag von: selbiger am 08. April 2026, 12:06:01
Wenn die Pflege im Heim dauerhaft nötig wird, geraten viele Familien nicht nur emotional, sondern auch finanziell unter Druck. Besonders groß ist die Sorge um das eigene Haus. Immer wieder taucht die Frage auf, ob das Sozialamt verlangen kann, dass ein Eigenheim verkauft wird, um Heim- und Pflegekosten über die Sozialhilfe zu decken.

https://www.gegen-hartz.de/news/eigenheim-verkaufen-wegen-pflegekosten-das-darf-das-sozialamt-jetzt

klinkt son bissel nach enteignung..es ist wichtig schon zu lebzeiten das heim entweder zu verkaufen oder den kindern zu vermachen. und in eine mietwhg zu ziehen..und soweit wie möglich sein restleben zu leben..
Titel: Aw: Eigenheim verkaufen wegen Pflegekosten: Das darf das Sozialamt jetzt
Beitrag von: Dwight Manfredi am 08. April 2026, 14:24:27
Zitat von: selbiger am 08. April 2026, 12:06:01klinkt son bissel nach enteignung

Würde ich nicht so sehen. Man kann doch nicht die Allgemeinheit zur Kasse bitten, wenn Vermögen in Form eines Hauses oder Grundstücks vorhanden ist und man das zur Deckung der Kosten verwenden kann. Das mit der Überschreibung sollte relativ zeitnah (10Jahre) erfolgen, sonst wird das trotzdem für die Verwertung herangezogen.
Titel: Aw: Eigenheim verkaufen wegen Pflegekosten: Das darf das Sozialamt jetzt
Beitrag von: Sheherazade am 08. April 2026, 14:56:00
Das Thema ist so gar nicht neu, deshalb habe ich mein Haus meinem Jüngsten schon vor 2,5 Jahren für einen gut 50% unter Verkehrswert liegenden Preis plus Wohnrecht im Erdgeschoss verkauft - die 180qm-Hütte wäre für mich alleine sowieso viel zu groß gewesen. Und der Notar hat zugesehen, dass ein entsprechender Absatz im Kaufvertrag steht, damit das Wohnrecht im Pflegefall nicht "versilbert" werden kann vom Sozialamt.
Titel: Aw: Eigenheim verkaufen wegen Pflegekosten: Das darf das Sozialamt jetzt
Beitrag von: eder am 08. April 2026, 15:51:01
Es gibt ja nun genug Möglichkeiten sich bzw seine Kinder abzusichern. Egal ob nun umständlich per Notar und eingetragenen Nießbrauch.

Ich werde mit Sicherheit kein Pflegeheim je von innen sehen, den Generationswechsel rechtzeitig zu vollziehen ist auch etwas  positives. Ich habe eindeutig im meinem kleinen aber modernen Altenteil sehr viel mehr Komfort als im viel zu großen Wohnhaus.

Also mal Klar, wer nicht auch die Lasten tragen will braucht auch nichts zu Erben.


Titel: Aw: Eigenheim verkaufen wegen Pflegekosten: Das darf das Sozialamt jetzt
Beitrag von: Dagmar81 am 08. April 2026, 18:54:53
Aha
also wer sein leben lang sich abgeschuftet hat um sich ein Häuschen dahinzustellen..
möglicherweise viel eigenleistung reinsgesteckt,  möglicherweise auf einige Urlaube verzichtet hat,  sich das ganze quasi vom Mund "abgespart" hat und die Bank noch "belohnt" hat.

... da ist es richtig die Hütte verwertet zu bekommen wie jemand der nix gemacht hat ??
Und der andere der möglicherweise sein leben lang nix gemacht hat un das leben vom "Transfer" finanziert bekommen hat. ?

Tip: geht mals aufs Dorf und bringt den Spruch in der Kneipe!

Stichwort:  Silver Tsunami
Ich hoffe die verpulvern erst die Hütte und gehn ins Heim oder finden andere Lösungen..

Titel: Aw: Eigenheim verkaufen wegen Pflegekosten: Das darf das Sozialamt jetzt
Beitrag von: selbiger am 09. April 2026, 06:40:52
ich sehe es kommen das die sich noch wieder was neues einfallen lassen werden..die berümten 10 jahre werden gestrichen..mal den merz verändert in seiner aussage..wir müssen alle unseren beitrag für unser ewiges versagen,belügen betrügen verarschen, leisten..es mag für einige unlogisch klingen..aber wer eingezahlt hat hat auch rechte..und nicht wie es ist für nichts einzahlen zu müssen..
Titel: Aw: Eigenheim verkaufen wegen Pflegekosten: Das darf das Sozialamt jetzt
Beitrag von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 08:21:20
Zitat von: selbiger am 09. April 2026, 06:40:52.die berümten 10 jahre werden gestrichen.

Man könnte ja zB. sein Haus Flüchtlingsfamilien zur Verfügung stellen, dann muss man sich keine Sorgen machen und man tut noch was Gutes.
Titel: Aw: Eigenheim verkaufen wegen Pflegekosten: Das darf das Sozialamt jetzt
Beitrag von: selbiger am 09. April 2026, 09:08:02
Zitat von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 08:21:20Man könnte ja zB. sein Haus Flüchtlingsfamilien zur Verfügung stellen, dann muss man sich keine Sorgen machen und man tut noch was Gutes.

kannst du gerne mit bestem bsp.vorann gehen..ich würde nen teufel tun..ich tuhe was gutes in dem ich meine nachkommen absichere..und nach mir die sinnflut..
Titel: Aw: Eigenheim verkaufen wegen Pflegekosten: Das darf das Sozialamt jetzt
Beitrag von: Sheherazade am 09. April 2026, 09:32:20
Zitat von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 08:21:20Man könnte ja zB. sein Haus Flüchtlingsfamilien zur Verfügung stellen,

Hier in der Region gibt es keine Nachfrage mehr dafür. Die meisten Häuser, die unsere Gemeinde für diesen Zweck vor gut 8 Jahren gekauft hat, stehen seit gut 2 Jahren leer oder wurden einem anderen Verwendungszweck zugeführt.
Titel: Aw: Eigenheim verkaufen wegen Pflegekosten: Das darf das Sozialamt jetzt
Beitrag von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 09:38:26
Zitat von: eder am 08. April 2026, 15:51:01Es gibt ja nun genug Möglichkeiten sich bzw seine Kinder abzusichern. Egal ob nun umständlich per Notar und eingetragenen Nießbrauch.

Ein eingetragenes Wohnrecht oder ein Nießbrauch hindert den Fristablauf nach aktueller BGH-Rechtsprechung im Sozialrecht nicht. Das heißt, die 10 Jahre laufen auch dann ab, wenn Sie sich ein Wohnrecht gesichert haben.
Das Sozialamt leitet den gesetzlichen Rückforderungsanspruch des Schenkers wegen Verarmung (§ 528 BGB) auf sich über. Der Beschenkte muss dann entweder die Immobilie herausgeben oder (was häufiger passiert) den Fehlbetrag zu den Pflegekosten monatlich ausgleichen, bis der Wert des Geschenks aufgebraucht ist.
Titel: Aw: Eigenheim verkaufen wegen Pflegekosten: Das darf das Sozialamt jetzt
Beitrag von: Sheherazade am 09. April 2026, 09:45:20
Zitat von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 09:38:26Ein eingetragenes Wohnrecht oder ein Nießbrauch hindert den Fristablauf nach aktueller BGH-Rechtsprechung im Sozialrecht nicht. Das heißt, die 10 Jahre laufen auch dann ab, wenn Sie sich ein Wohnrecht gesichert haben.

Deshalb habe ich auch nicht den Weg des Schenkens gewählt, sondern des Verkaufs.